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@Gandalf
Ich hab nichts von Einsatzfahrzeug sondern von Einsatz geschrieben. § 26a StVO Fahrzeuge im öffentlichen Dienst Lenker von Fz des öffentlichen Sicherheitsdienstes und..... sind bei Fahrten, soweit dies für die ordnungsgemäße Ausübung des Dienstes erforderlich ist (=Einsatz), nicht an Halte- und Parkverbote, an Geschwindigkeitsbeschränkungen, ..... gebunden. Das Gendarmeriefahrzeug ist also berechtigt am Pannenstreifen gestanden.... |
Wenns schon die Straßenverkehrsordung zitierts dann bitte richtig und nicht selber schlussfoglerungen ziehen
§ 26a Abs. 1 lautet: (BGBl. I Nr. 92/1998) ,,(1) Die Lenker von Fahrzeugen des öffentlichen Sicherheitsdienstes und der Militärstreife sind bei Fahrten, soweit dies für die ordnungsgemäße Ausübung des Dienstes erforderlich ist, an Halte- und Parkverbote, an Geschwindigkeitsbeschränkungen, an Fahrverbote gemäß § 52 lit. a Z 1, Z 6a, Z 6b, Z 6c, Z 6d, Z 7a, Z 7b, Z 8a, Z 8b und Z 8c und an die Verbote bezüglich des Zufahrens zum linken Fahrbahnrand nicht gebunden. Sie dürfen auch Fahrstreifen und Straßen für Omnibusse benützen. Sie dürfen dabei aber nicht Personen gefährden oder Sachen beschädigen.'' Hier steht nirgends das Dienst = Einsatz ist. Auch wenn die ausserhalb von Einsatzfahren dort stehen dürften so steht doch im ersten ganz klar und deutlich das sie personen nicht gefährden dürfen. edit: Rehtschreibfehler ausgebessert :) und sorry alte StVO von 1994 erwischt auf die von 98 geändert |
Zitat:
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Ich hab´ auch schon mal erlebt, daß die Gendamerie auf einer Autobahnabfahrt die Auto per Handzeichen bis auf ca. Schritttempo abbremsen läßt, nur um die Vignette zu überprüfen. Der Stau reichte bis auf die Autobahn (sollte eigentlich Tempo 130 möglich sein) zurück. Dann fahren noch die Lastler mit 80 km/h auf die linke Spur zum überholen. Viel Spaß beim Bremsen!
Und Polizeiautos (für Radarkontrolle), welche zum Teil auf die Fahrspur (auch bei dichtem Verkehr) gefährlich blockieren hab´ ich auch schon erlebt. Diverse Schimpfwörter für unsere Gesetzeshüter kann ich da durchaus verstehen! |
<sarkasmus>
Ich bin dafür, dass jeder so schnell fahren soll, wie, wo und wann er will. Probleme mit Rasern würden sich mittelfristig von selbst erledigen, eventuell beteiligte Unschuldige wären ein damit einhergehendes, notwendiges Übel. </sarkasmus> Mir scheint, Nasdaq versucht, sich selbst von der Täter- in die Opferrolle zu schieben. Aber möglicherweise hat der Gendarm sich tatsächlich nicht korrekt verhalten. Tatsache ist, das Nasdaq zu schnell gefahren ist; und dafür habe ich keinerlei Verständnis - ich habe schon einmal einen nahen Verwandten durch einen Raser verloren. |
Zitat:
Zitat:
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lesen ist schwer oder?
ich bin nicht opfer irgendeines hoheitlichen missstandes sondern verdiene diese strafe zurecht UND DAS HAB ICH VERDAMMT NOCHMAL NIE ABGESTRITTEN. <--- könnt ihr diese wörter da lesen bitte? hallo? Es geht mir darum ob der dort stehen darf oder nicht und nicht ob ich die strafe verdient hab oder nicht, aber anscheinend schreibt/redet man gegen eine wand |
Zitat:
einerseits schreibst du "Was tut man gegen solche trotteln? der kann sich doch ned mitten auf die Autobahn stellen weil er grad super cool ist und kassieren will!" das ist für dich voll ok dann nehme ich genau deine worte in die finger und schreibe "was tut man gegen solche trottel, die grad super cool sind und meinen, für sie gelten geschwindigkeitsbeschränkungen net?" das ist jetzt für dich nicht ok. daraufhin schreibst du: "danke das ich ein trottel bin und ich bin ja so super cool. ich wollt ja nur angeben und zeigen wie schnell ich bin damit ich meinen kleinen penis kompensieren kann. Auf so eine klugscheisserei kann ich verzichten und deine beleidigungen kannst du dir auch sparen" und du behauptest also "lesen ist schwer oder?" tja, das behaupte ich somit auch. cin |
@Gandalf
Was solln denn Dienst sonst sein, wenn nicht ein Einsatz ??? Lasermessen ist doch wohl Dienst, odr?... Außerdem hab ich richtig zitiert, da ich die für Diskussion wichtige Passage ja deutlich gekennzeichnet hab (fett geschrieben). Es ging ja um den Unterschied Einsatzfahrt und Einsatz.... Weiters ist das keine eigene Schlußfolgerung sondern auch die des VwGH, welcher sogar im Beobachten einer Würstelbude einen Einsatz und eine Amtshandlung gesehen hat. Über die Gefährdung usw hab ich schon in einem vorhergehenden Posting geschrieben. Zitat:
und deswegen werd ich die Diskussion meinerseits hier nun beenden @nasdag Am Mittwoch nächster Woche treffe ich mich mit einigen Richtern bzw Juristen des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes NÖ (für Unkundige: die 2. und letzte Instanz bei Verwaltungsstrafverfahren). Wenn ich Zeit habe, werd ich das Thema mal ansprechen (ob ich recht hab ;) ) und dir dann Bescheid geben... |
Zitat:
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