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-   -   Kein Heer und Zivi, geht das? (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=66466)

athropos 15.08.2002 13:50

Zitat:

Original geschrieben von Michi B

möchte nur anmerken, daß man als gwd zzt 236,40 bekommt
trotzdem kursieren noch immer gerüchte, daß es den zivis ja soooo viel schlechter geht...

na klar, zivildienst soll ja eine unangenehmen alternative zum präsenzdienst sein, deswegen dort auch 12 monate...

beim heer als systemerhalter ist sicher etwas angenehmes, ich hab 6 monate nur duke3d gespielt, aber hab vielleicht auch glück gehabt, obwohl sich keiner, denn ich kenn, sonderlich darüber aufregt, was er machen mußte.

was noch ein guter tip ist: am tag vor der stellung (oder auch den 2. tag davor mitnehmen) trainieren gehen (hantelstemmen, bankldrücken etc.), das gibt auch interessant beeinflußte leberwerte...

die sicherste methode um weder zum heer noch zum zivildienst zu müssen: sein eine frau :D

was noch einfällt: bei mir sind wir damals bei der stellung gefragt worden, wo wir hinwollen: wennst da schon genau weißt, was du machen willst, bist auch hingekommen (die meisten deppen haben garde gesagt, weil sie unbedingt in wien bleiben wollten...)

Max Mustermann 15.08.2002 14:00

Zitat:

Original geschrieben von Gifty
das prob bei zivi is:

15jähriges waffenverbot
und einschänkungen bei öffentlichenjobs (Also breitfuß und so :D)

"einschänkungen bei öffentlichenjobs " -> ?? davon hab ich noch nix gehört... woher hast du das??

CISK 15.08.2002 14:14

Re: Re: Untauglich
 
Zitat:

Original geschrieben von Carpediem



hehe, oda du gehst 3 h spinning...wenn dir das was sagt;)

das wörterbuch sagt karusellfahren, aber das wirds wohl ned sein, das würde aber auch helfen :D

Zitat:

Original geschrieben von Lauda Air

in wien 21 und du? musst du vielleicht auch zum heer?

Genauer woll ichs wissen, sicher muss ich, ich hab am22.10.2k2

Zitat:

Original geschrieben von Max Mustermann


"einschänkungen bei öffentlichenjobs " -> ?? davon hab ich noch nix gehört... woher hast du das??

vom Thomas D., der wirst aber ned kennen :)

jestofunk 15.08.2002 14:35

Zitat:

15jähriges waffenverbot
und einschänkungen bei öffentlichenjobs (Also breitfuß und so :D)
Also da ich im Öffentlich Dienst arbeit und auch ein wenig mit Personaleinstellung zu tun habe kann ich Dir versichern das der abgeleistete Zivildienst keine Probleme darstellt. Würde sogar das Gegenteil behaupten manche Zivis bleiben sogar bei den sozialen Berufen die sie ausübten(Spitäler u. Heime). Also wenn Du dich wo bewirbst ist es meistens egal was Du geleistet hast Hauptsache fertig ausser Du willst Nachtwächter werden vielleicht :D

maXTC 15.08.2002 14:36

Zitat:

Kein Heer und Zivi, geht das?
sicher geht das :D

Carpediem 15.08.2002 14:37

Re: Re: Re: Untauglich
 
Zitat:

Original geschrieben von Gifty




vom Thomas D., der wirst aber ned kennen :)

der von den fantastischen vier? spinning ist übrigens extrem radelfahren in der halle!

_m3 15.08.2002 15:17

Re: Kein Heer und Zivi, geht das?
 
Zitat:

Original geschrieben von MR.MARVEL
Hab heute einen Stellungsbrief erhalten. Will aber weder zum Heer noch zum Zivildienst.
Was passiert, wenn ich den Kriggsdienst und Zivi verweigere???
Wo kann ich mich beraten lassen???
In Ger kommen angeblich nur ca 50% zum Heer oder Zivi, der Rest nicht .Das Ganze heisst "Nulldienst", gibt's sowas auch in Aut?

Danke im voraus!!!

http://zivildienst.at/neu/
http://ln-inter11.bmi.gv.at/web/bmiw...ZD990729140010
http://zoom.mediaweb.at/zoom_4597/inhalt4597.html
http://zoom.mediaweb.at/zoom_1297/geistlinger.html

Germany != Austria (andere Gesetzte, ...).
"Nulldienst" ist nix anderes als eine Verzögerung der Musterung in DE über ein Stichdatum hinaus und IMHO vom rechtlichen her greznwertig. Siehe http://www.nulldienst.de/

Dazu auch interessant das
Wehrgesetz 2001 - WG 2001
StF: BGBl. I Nr. 146/2001 (WV)
$48-50
Zitat:

Umgehung der Wehrpflicht

§ 48. (1) Wer sich listiger Umtriebe bedient, um sich oder einen
anderen der Erfüllung der Wehrpflicht ganz oder teilweise zu
entziehen, ist, wenn die Tat nicht nach anderen Bestimmungen mit
strengerer Strafe bedroht ist, vom Gericht mit Freiheitsstrafe bis
zu einem Jahr zu bestrafen.
(2) Die vorstehende Bestimmung ist nicht anzuwenden, wenn die Tat
einen Tatbestand nach dem Militärstrafgesetz bildet.

Verletzung der Stellungspflicht

§ 49. (1) Wer der Stellungspflicht nach § 18 Abs. 1 nicht
nachkommt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist hiefür mit
Geldstrafe bis zu 7 000 € zu bestrafen.
(2) Wer gegen die Pflicht zur Befolgung von Weisungen nach § 18
Abs. 6 verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist hiefür
mit Geldstrafe bis zu 700 € zu bestrafen.

Verletzung der Meldepflicht, unerlaubtes Verlassen des
Bundesgebietes

§ 50. (1) Wer die Anmeldung nach § 11 Abs. 3 oder die Meldung nach
§ 11 Abs. 4 unterlässt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist
hiefür mit Geldstrafe bis zu 700 € zu bestrafen.
(2) Eine Verwaltungsübertretung begeht ferner ein Wehrpflichtiger
des Miliz- oder des Reservestandes, der den auf Grund des § 11
Abs. 5 erlassenen Verordnungen oder den Pflichten nach § 11 Abs. 6
zuwiderhandelt. Er ist hiefür mit Geldstrafe bis zu 1 400 € zu
bestrafen.
Bundesgesetz über den Zivildienst (Zivildienstgesetz 1986 - ZDG):
Zitat:

§ 2. (Verfassungsbestimmung) (1) Wehrpflichtige im Sinne des
Wehrgesetzes 1990 - WG, BGBl. Nr. 305, die zum Wehrdienst tauglich
befunden wurden, können erklären (Zivildiensterklärung),
1. die Wehrpflicht nicht erfüllen zu können, weil sie es - von den
Fällen der persönlichen Notwehr oder Nothilfe abgesehen - aus
Gewissensgründen ablehnen, Waffengewalt gegen Menschen
anzuwenden, und daher bei Leistung des Wehrdienstes in

Gewissensnot geraten würden und
2. deshalb Zivildienst leisten zu wollen
....
(4) Mit Einbringung einer mängelfreien Zivildiensterklärung wird
der Wehrpflichtige von der Wehrpflicht befreit und
zivildienstpflichtig; er

§ 58. (1) Wer der Zuweisung zu einer Einrichtung (§ 8 Abs. 1 und
§ 21 Abs. 1 letzter Satz) nicht Folge leistet und durch sein
Verhalten eindeutig erkennen läßt, daß er sich dem Zivildienst für
immer zu entziehen sucht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer den ihm zugewiesenen Dienst
verläßt oder ihm fernbleibt und sich dadurch dem Zivildienst für
immer oder dem Einsatz bei einem außerordentlichen Notstand zu
entziehen sucht.
ad Entlohung Zivildienst: § 28 Zivildienstgesetz lautet:
Zitat:

"§ 28.(1) Die Rechtsträger der Einrichtungen haben dafür Sorge zu tragen, dass die Zivildienst*leistenden angemessen verpflegt werden, sie die für die Leistung des Zivildienstes erforderliche Ausbil*dung, Bekleidung samt deren Reinigung erhalten, die Beiträge für Kranken- und Unfallversicherung im Umfang der nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz - ASVG, BGBl. Nr. 189/1955, vorgesehe*nen Leistungen entrichtet werden und ihnen die Pauschalvergütung gemäß § 25a geleistet wird.
ad Einschränkungen bei öffentlichen Jobs:
Kann/darf nicht sein. Abgeleisteter Zivildienst == abgeleisteter Wehrdienst.

MR.MARVEL 15.08.2002 15:46

@Typen, die beim Heer Glück hatten(Duke3d und so): Wo wart ihr denn stationiert, wie lange liegt dass zurück?
Ich wohne im 6 Bezirk, und will maximal die volle Wehrdienstzeit(wenn's irgendwie ohne anschiessen geht) absolvieren. Ich nicht zu den Pionieren gehen, will nicht zwischen Wildsau- und Hasentrümmerln kriechen, Flieger und Panzerzeug auch nicht, da muss ich länger bleiben, für die Garde bin ich zu klein. Weiters will ich, wenn's geht in Wien bleiben, gibt's da wa, oder bleibt nur Zivi???

Dilbert 15.08.2002 16:10

bezüglich Untauglichkeit, es gibt da noch ne Möglichkeit. Man bekommt eine relative unheilbare Krankheit und schon ist man nach 3 Stunden mit dem Wisch wieder aus der Kaserne draussen. So wie bei mir. :rolleyes:
Na klar, da gibts auch ein paar Nachteile. ;)

The_Lord_of_Midnight 15.08.2002 16:51

@mr. marvel

ich weiß diese antwort hast du nicht erwartet, aber denk mal drüber nach: bewegung ist GESUND, auch wenns manchmal anstrengend werden kann. :cool:


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