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die differenz, geht für den sozialstat drauf.
Ich finde die lage in österreich (im vergleich) nicht so beschissen. Meine lebensqualität steigt auch ohne reallohnanstieg. Eigentlich kenne ich niemanden dens von jahr zu jahr schlechter geht. Wen interessiert irgendein virtueller geldwert, auf die lebensqualität kommt es an. Vor 20 jahren konntest nich um €500 nach LA fliegen, konntest nicht dank onlinepreisvergleich zu spotpreisen in luxushotels nächtigen. Konntest nicht im supermarkt lebensmittel aus der ganzen welt einkaufen, bei currypulver war schluss. |
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Das Gegenteil ist der Fall: Wir müssen nicht unsere Lebensqualität zurückschrauben, sondern wir müssen unseren gerechten Anteil einfordern. Wenn wir das bekommen, was uns zusteht, dann müssten wir überhaupt keine Schulden machen und dann gäbe es auch kein Schuldenproblem. |
Gebührenlücke im ORF- Gesetz geschlossen
Geschlossen wurde schließlich eine Lücke im ORF- Gesetz, die es bisher ermöglicht hat, der Gebührenzahlung zu entkommen. Künftig muss jeder Rundfunkteilnehmer zahlen, wenn er in einem Gebiet lebt, das terrestrisch versorgt wird - also praktisch überall. Nach der bisherigen Rechtslage mussten Rundfunkgebühren nur dann bezahlt werden, wenn mit der vorhandenen "betriebsbereiten Rundfunkempfangsanlage der Empfang sämtlicher vom Versorgungsauftrag umfassten Fernsehprogramme des ORF" möglich ist. Künftig verpflichtet also schon der Besitz eines Geräts, das irgendeine Form von Rundfunk empfangen kann, zur Zahlung. Zustimmung erhielt die Novelle nur von SPÖ und ÖVP. |
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Das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, da könnte man den Beitrag gleich mit Steuer etc. einheben. |
Auch wenn dus dir nicht vorstellen kannst!
http://derstandard.at/1323222506258/...mpfang-faellig http://www.parlinkom.gv.at/PAKT/VHG/...ame_237492.pdf |
Zitat:
ORF-Gesetz (NEU): § 31 (10) Das Programmentgelt ist unabhängig von der Häufigkeit und der Güte der Sendungen oder ihres Empfanges zu zahlen, jedenfalls aber dann, wenn der Rundfunkteilnehmer (§ 2 Abs. 1 RGG) an seinem Standort mit den Programmen des Österreichischen Rundfunks gemäß § 3 Abs. 1 terrestrisch (analog oder DVB-T) versorgt wird. Rundfunkgebührengesetz: § 2. (1) Wer eine Rundfunkempfangseinrichtung im Sinne des § 1 Abs. 1 in Gebäuden betreibt (Rundfunkteilnehmer), hat Gebühren nach § 3 zu entrichten. Dem Betrieb einer Rundfunkempfangseinrichtung ist deren Betriebsbereitschaft gleichzuhalten. |
Teilweise: Das sind aber die Fakten bisher 2000-2010!
Im von mir verlinkten PDF steht der stand mit GESTERN nach Beschlussfassung Im Parlament! |
Ja, die Änderung habe ich kursiv eingesetzt.
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Der Endeffekt ist die von Christoph gemachte- Schlussfolgerung!
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Nein, zum Rundfunkteilnehmer wirst du erst durch Betreiben einer Rundfunksempfangseinrichtung.
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