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LouCypher 06.12.2011 10:38

die differenz, geht für den sozialstat drauf.

Ich finde die lage in österreich (im vergleich) nicht so beschissen. Meine lebensqualität steigt auch ohne reallohnanstieg. Eigentlich kenne ich niemanden dens von jahr zu jahr schlechter geht. Wen interessiert irgendein virtueller geldwert, auf die lebensqualität kommt es an. Vor 20 jahren konntest nich um €500 nach LA fliegen, konntest nicht dank onlinepreisvergleich zu spotpreisen in luxushotels nächtigen. Konntest nicht im supermarkt lebensmittel aus der ganzen welt einkaufen, bei currypulver war schluss.

TheltAlpha 06.12.2011 18:21

Zitat:

Zitat von LouCypher (Beitrag 2464573)
die differenz, geht für den sozialstat drauf.

Verstehe ich nicht.
Zitat:

Zitat von LouCypher (Beitrag 2464573)
Ich finde die lage in österreich (im vergleich) nicht so beschissen. Meine lebensqualität steigt auch ohne reallohnanstieg.

Genau damit hast du das Problem erfasst: Unsere Lebensqualität ist ja durchaus gestiegen. Aber wie ist dies bei real sinkenden Löhnen möglich? Jetzt kommen die Großkapitalisten und die, die sich selbst als wirtschaftsliberal sehen, her und wollen uns einreden, dass wir ein Schuldenproblem haben, dass wir über unsere Verhältnisse leben und dass wir unsere Lebensqualität zurückschrauben müssen.

Das Gegenteil ist der Fall: Wir müssen nicht unsere Lebensqualität zurückschrauben, sondern wir müssen unseren gerechten Anteil einfordern. Wenn wir das bekommen, was uns zusteht, dann müssten wir überhaupt keine Schulden machen und dann gäbe es auch kein Schuldenproblem.

Baron 07.12.2011 21:18

Gebührenlücke im ORF- Gesetz geschlossen

Geschlossen wurde schließlich eine Lücke im ORF- Gesetz, die es bisher ermöglicht hat, der Gebührenzahlung zu entkommen. Künftig muss jeder Rundfunkteilnehmer zahlen, wenn er in einem Gebiet lebt, das terrestrisch versorgt wird - also praktisch überall. Nach der bisherigen Rechtslage mussten Rundfunkgebühren nur dann bezahlt werden, wenn mit der vorhandenen "betriebsbereiten Rundfunkempfangsanlage der Empfang sämtlicher vom Versorgungsauftrag umfassten Fernsehprogramme des ORF" möglich ist. Künftig verpflichtet also schon der Besitz eines Geräts, das irgendeine Form von Rundfunk empfangen kann, zur Zahlung. Zustimmung erhielt die Novelle nur von SPÖ und ÖVP.

Christoph 07.12.2011 21:24

Zitat:

Künftig muss jeder Rundfunkteilnehmer zahlen, wenn er in einem Gebiet lebt, das terrestrisch versorgt wird - also praktisch überall.
Nach diesem Passus muß jeder Bürger automat. Gebühren zahlen, auch wenn er keine Empfangseinrichtung, welcher Art auch immer, hat und/oder körperlich und geistig nicht in der Lage wäre diese zu nutzen, z.B. Almhütte ohne Strom (incl. Batterie und Akku) und PC.

Das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, da könnte man den Beitrag gleich mit Steuer etc. einheben.

Baron 07.12.2011 21:40

Auch wenn dus dir nicht vorstellen kannst!
http://derstandard.at/1323222506258/...mpfang-faellig


http://www.parlinkom.gv.at/PAKT/VHG/...ame_237492.pdf

Hawi 08.12.2011 11:34

Zitat:

Zitat von Christoph (Beitrag 2464667)
Nach diesem Passus muß jeder Bürger automat. Gebühren zahlen, auch wenn er keine Empfangseinrichtung, welcher Art auch immer, hat und/oder körperlich und geistig nicht in der Lage wäre diese zu nutzen, z.B. Almhütte ohne Strom (incl. Batterie und Akku) und PC.

Nein! Man muss die Gesetze schon im Zusammenhang lesen, dazu eignet sich das Rechtsinformationssystem des Bundes.

ORF-Gesetz (NEU):
§ 31 (10) Das Programmentgelt ist unabhängig von der Häufigkeit und der Güte der Sendungen oder ihres Empfanges zu zahlen, jedenfalls aber dann, wenn der Rundfunkteilnehmer (§ 2 Abs. 1 RGG) an seinem Standort mit den Programmen des Österreichischen Rundfunks gemäß § 3 Abs. 1 terrestrisch (analog oder DVB-T) versorgt wird.

Rundfunkgebührengesetz:
§ 2. (1) Wer eine Rundfunkempfangseinrichtung im Sinne des § 1 Abs. 1 in Gebäuden betreibt (Rundfunkteilnehmer), hat Gebühren nach § 3 zu entrichten. Dem Betrieb einer Rundfunkempfangseinrichtung ist deren Betriebsbereitschaft gleichzuhalten.

Baron 08.12.2011 15:08

Teilweise: Das sind aber die Fakten bisher 2000-2010!
Im von mir verlinkten PDF steht der stand mit GESTERN nach Beschlussfassung Im Parlament!

Hawi 08.12.2011 16:37

Ja, die Änderung habe ich kursiv eingesetzt.

Baron 08.12.2011 17:14

Der Endeffekt ist die von Christoph gemachte- Schlussfolgerung!

Hawi 08.12.2011 19:23

Nein, zum Rundfunkteilnehmer wirst du erst durch Betreiben einer Rundfunksempfangseinrichtung.


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