psychodaddy |
23.06.2010 14:35 |
Zitat:
Zitat von apex
(Beitrag 2419536)
Stimmt, vorallem gehe ich davon aus, dass in diesem Fall nicht gemahnt wird, da bekannt ist wer hier Kunde ist. ;)
Allerdings - sobald das OGH-Urteil rechtskraeftig ist, koennten dann nicht auch die Mahngebuehren rueckgefordert werden koennen?
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Ich glaube schon, dass auch die Mahngebühren rückgefordert werden können, weil eine unberechtigte Mahnung und Einforderung einer Nichtschuld vorliegt. Aber UPC Telekabel streitet halt ab, dass es für sie gilt, wie alle anderen. Und sie vertreten die Meinung, das Zahlscheine nicht mehr zeitgemäß sind und solche Zahler halt bestraft werden sollten. Ein Bekannter hat einen Brief bekommen, der das in etwa enthält und lustig zu lesen ist. Er hat seinen Vorbehalt und Nichtanerkennung mitgeteilt und wird, wenn es rechtskräftig ist, zurückfordern. Aber soweit ich weiß hat T-Mobile bereits die Berufung angemeldet, aber noch nicht erhoben.
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