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sebastiano 19.02.2009 09:14

Zitat:

Zitat von The_Lord_of_Midnight (Beitrag 2347167)
Das Problem ist, daß diese ganzen Bestimmungen natürlich nur im Rahmen des Gewährleistungsrechtes zum Tragen kommen.

das seh ich auch so. hatte im dezember ein defektes mainboard gekauf. (e-tec, nicht ditech, aber eigentlich egal) der händler nimmt dann nur die daten und die fehlermeldung auf und schickt das kaputte teil an den hersteller, der es ihm dann wieder zurückschickt. mehr hat der händler mit dem prozedere nicht zu tun. bei mir hat es über weihnachten und neujahr fast 8 wochen gedauert, bis ich das teil wieder hatte.
ich denke es wäre wichtig im kundenservice und reklamationsrecht eine europaweit einheitliche regelung zu finden, die auch im gesetzestext genau definiert, wer verantwortlich ist, wie lange eine reklamationsabwicklung dauern darf und welche ersatzleistungen man in anspruch nehmen darf.

unverhältnismäßig - angemessener - unzumutbar; alleine, wenn ich mir das durchlese, frage ich mich wie ausgebildete juristen auf solche fortmulierungen in gesetzestexten kommen können. mir unverständlich.

TONI_B 19.02.2009 11:23

Zitat:

Zitat von sebastiano (Beitrag 2347404)
...ich denke es wäre wichtig im kundenservice und reklamationsrecht eine europaweit einheitliche regelung zu finden, die auch im gesetzestext genau definiert, wer verantwortlich ist, wie lange eine reklamationsabwicklung dauern darf und welche ersatzleistungen man in anspruch nehmen darf...

Genau diese Überreglementierung (für alle Dinge alles ganz genau in ein Gesetz zu schreiben) wird doch der EU immer wieder vorgeworfen...

Boticelli 19.02.2009 18:11

Na bin da auch eher für Landesreglementierungen, das muss nicht durch EU Recht geregelt werden, aber es müssen sich halt mit wachsender Technologie uach mehr Gedanken rund um das Verbraucherrecht gemacht werden, wenn man bedenkt wie schnell die Branche wächst...

The_Lord_of_Midnight 19.02.2009 23:18

Der Vorteil einer Eu-weiten Regelung wäre, daß sich alle Hersteller weltweit darauf einstellen würden.
Die Auswirkungen wären wesentlich größer.
Ein einzelnes Land würde dann eventuell mit manchen Dingen gar nicht mehr beliefert werden, weil es sich nicht auszahlt, nur für uns eine Ausnahme zu machen.

3of4 20.02.2009 07:45

Hab mich jetzt vom VKI beraten lassen (8*0,68 €), es folgt ein eingeschriebener Brief mit einer letzten Frist, anschließend Wandlung (wie hier im Forum bereits empfohlen).

The_Lord_of_Midnight 20.02.2009 08:17

Die Frage ist wie gesagt, wie alt war die Ware als du sie zum Händler gebracht hast ?
Weniger als ein halbes Jahr oder älter als ein halbes Jahr ?

Denn wenn du eine Gewährleistungsfrist setzt, es sich aber in Wirklichkeit um einen Garantiefall handelt, könnte das ungut für dich ausgehen.
Denn wenn du solche Fristen setzt, musst du es auch durchziehen und vor Gericht gehen.
Das könnte teuer werden, wenn du nicht gut aufpasst.
Ich will jetzt dem VKI nichts unterstellen, aber ich hoffe sie haben dich sehr genau über den Unterschied zwischen Gewährleistung (nur 6 Monate !) beim Händler und Garantie (beim Hersteller) aufgeklärt.

Gehts in diesem Fall um ein Notebook ?
Und gibt der Händler zusätzlich zur Gewährleistung auch nochmal Garantie auf das Notebook ?
Denn normalerweise musst du die Garantie beim Hersteller einklagen.
Wie gesagt, du kannst beim Händler nur 6 Monate auf Gewährleistung klagen.
Danach wirds schwierig, weil du musst beweisen, daß das Teil schon beim Kauf defekt war.
Und das ist wohl sehr schwierig, du weisst ja selbst, daß es beim Kauf funktioniert hat.

Ganz sicher bin ich mir in diesem Fall aber auch nicht, denn eventuell gilt der Händler in diesem Fall auch gleichzeitig als Hersteller, wenn er die Notebooks selbst zusammenbaut ?
Aber wie gesagt, man müsste erstmal eine schriftliche Garantiezusage vom Händler haben, wenn man ihn aufgrund der nicht erbrachten Garantieleistung verklagen will.
Ansonsten -> Gewährleistung, nur 6 Monate.

holzi 20.02.2009 08:25

Ditech baut ja die Kasteln als Eigenmarke (Dimotion).

btw. wenns in den Garantiebestimmungen nicht extra geregelt ist, sollte wohl der "angemessene Zeitrahmen" auch hier gelten.

Alex1 20.02.2009 08:29

Zitat:

Zitat von Alex1 (Beitrag 2347200)
Also: wann wurde das Notebook gekauft?

Wäre immer noch interessant.

The_Lord_of_Midnight 20.02.2009 09:03

Zitat:

Zitat von holzi (Beitrag 2347576)
Ditech baut ja die Kasteln als Eigenmarke (Dimotion).

btw. wenns in den Garantiebestimmungen nicht extra geregelt ist, sollte wohl der "angemessene Zeitrahmen" auch hier gelten.

Ja, aber wie gesagt.
Klagen aufgrund der gesetzlichen Gewährleistung sind nur innerhalb von 6 Monaten sinnvoll.

Danach sollte er es tunlichst vermeiden, denn das ist sehr riskant und eventuell sehr kostspielig.
Da kann er sich dann nur an den Hersteller der Barebones wenden, denn der ist für die Garantieleistung verantwortlich.

Wie das bei einer Eigenmarke geregelt ist, ist mir nicht ganz klar.
Ist aber auch egal, wenn es älter als 6 Monate ist.
Außer der Kunde hat eine schriftliche Garantiezusage vom Händler in der Hand ?
Und wohlgemerkt, Garantie ist eine freiwillige Leistung, da gibts keinerlei gesetzlichen Regelungen.
Es steht ganz genau im Garantievertrag was man erwarten kann.
Und was nicht drinsteht, gilt eben nicht.

The_Lord_of_Midnight 20.02.2009 09:05

Zitat:

Zitat von Alex1 (Beitrag 2347579)
Wäre immer noch interessant.

Ja, das ist leider eine Unart von manchen Leuten, daß sie zwar kostenlose Hilfen in Anspruch nehmen wollen, aber dann nichtmal auf so wesentliche Fragen antworten.
:rolleyes:


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