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rev.antun 06.12.2007 16:13

nau prack - und bei der orf ski challange dürfen in einem österreichischen team KEINE deutschen mitspielen - und jetzt kommts - aus DATENSCHUTZGRÜNDEN - oida bei denen habens a bissl eingebrochen im stüberl - saudepperte gesetze das soll wer verstehen :hammer:

mendaxx 06.12.2007 18:50

[sarkastische Spekulation ohne wissenschaftliche Grundlage]
Offenbar wurde dem Innenminister von einem skrupellosen Computerschulabsolventen der Mund wässrig geredet. Jener verdient sich jetzt als Regierungsberater dumm und dämlich, während der Minister Gestapo 2.0 spielt.

Und weil 90% der Abgeordneten keine Ahnung von Computerbelangen haben, bzw. ohnehin brav auf Parteilinie getrimmt sind, werden die Gesetze einfach durchgewunken.
[/sarkastische Spekulation ohne wissenschaftliche Grundlage]

Baron 06.12.2007 19:08

Zitat:

Original geschrieben von rev.antun
auch regierungsmitglieder haben bedenken geäussert ...

http://www.networld.at/index.html?/a...0/191343.shtml

Welche REGIERUNGSMITGLIEDER haben da bedenken geäusserLt?
Da Pilz das ist höchstens Parlamentsmitglied.
Oder hab ich da was übersehen?

Und das "deppate Kiwara" sich "a Hockn mochn" darf tunlichst bezweifelt werden- die warten doch nach jeden Notruf 10 minuten bis den faulen Arsch in den "einsatzwagen" schleifen- Originalzitat" de solln sie furher ostechen dafür krieg i zwenig zahlt!"

:hammer: http://www.crazymaze.de/smili/knack.gif

jayjay 06.12.2007 19:20

Re: Handy Ortung
 
Zitat:

Original geschrieben von rev.antun
na suba, jetzt dürfens sogar jedes handy in AT OHNE richterlichen beschluss orten.
ich weiss nicht ob die grosse koalition das als verfassungsgesetz beschlossen hat, ansonsten wärs meiner meinung nach verfassungswidrig. echt zum kotzen (tut mir leid für den ausdruck), wie diese rot-schwarze regierung es mit unserer verfassung hält.
siehe auch mein posting im news-bereich zur ausforschung von ip-adressen, geht ja in die selbe richtung.

mendaxx 06.12.2007 19:20

Hehe ... du warst schneller :D
Hab dich gerade in diesen Thread eingeladen.

jayjay 06.12.2007 19:37

ich kann zu dem thema gern auch mehr schreiben, ist schliesslich ein hauptkapitel meiner dissertation ;)
werd mich mit dieser änderung eh noch genauer auseinandersetzen müssen.

wie hier schon richtig geschrieben wurde ist das entscheidende die verknüpfung der daten, also das "wer ist wo" bzw. "wer ist hinter einer bestimmten ip-adresse".

das recht auf privatsphäre ist ein menschenrecht, das fernmeldegeheimnis ein verfassungsrechtlich garantiertes grundrecht. für die überwachung einer telekommunikation bzw. die verknüpfung von telekommunikationsdaten ist die stpo heranzuziehen, an welche auch die polizei gebunden ist. dort steht:

stpo:
Zitat:

V. Überwachung einer Telekommunikation

§ 149a. (1) Im Sinne dieses Bundesgesetzes ist

1. "Überwachung einer Telekommunikation"

a) die Feststellung des räumlichen Bereiches, in dem sich ein durch einen bestimmten Teilnehmeranschluss gekennzeichnetes Endgerät befindet oder befunden hat,

b) die Feststellung, welche Teilnehmeranschlüsse Ursprung oder Ziel einer Telekommunikation sind oder waren, und

c) das Mithören, Abhören, Aufzeichnen, Abfangen oder sonstige Überwachen des Inhalts von Nachrichten, die durch Telekommunikation übermittelt oder empfangen werden,

2. "Ergebnis der Überwachung einer Telekommunikation" jedes durch sie gewonnene Stamm-, Verkehrs-, Standort- oder Inhaltsdatum,

3. "Teilnehmeranschluss" die Adresse, welche die technische Einrichtung, die Ursprung oder Ziel einer Telekommunikation ist, kennzeichnet.

(2) Die Überwachung einer Telekommunikation ist zulässig,

1. wenn zu erwarten ist, dass dadurch die Aufklärung einer vorsätzlich begangenen, mit mehr als sechsmonatiger Freiheitsstrafe bedrohten strafbaren Handlung gefördert werden kann und der Inhaber des Teilnehmeranschlusses der Überwachung ausdrücklich zustimmt,

2. in den Fällen des Abs. 1 Z 1 lit. a und b auch, wenn zu erwarten ist, dass dadurch die Aufklärung einer vorsätzlich begangenen, mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedrohten strafbaren Handlung gefördert werden kann und durch die Überwachung Daten des Verdächtigen ermittelt werden können,

3. in den Fällen des Abs. 1 Z 1 lit. c auch, wenn die Überwachung zur Aufklärung einer vorsätzlich begangenen, mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedrohten strafbaren Handlung erforderlich erscheint und

a) der Inhaber des Teilnehmeranschlusses selbst dringend verdächtig ist, die Tat begangen zu haben, oder

b) Gründe für die Annahme vorliegen, dass eine der Tat dringend verdächtige Person den Teilnehmeranschluss benützen oder eine Verbindung mit ihm herstellen werde.
und dafür brauchts einen richterlichen beschluss! wird zwar ab 1.1.2008 alles grossartig novelliert, diese bestimmung bleibt allerdings so bestehen.

iG0r 06.12.2007 20:20

In Österreich gilt doch schon immer, solange ich mich zurück erinnern kann, dass man schuldig ist, bis man seine Unschuld bewiesen hat. Zumindest in der Praxis ist es immer so, es gibt nur eine Ausnahme, wenn man sehr viel Geld hat - und/oder die richtigen Freunderln hat. Selbst die besten Beweise sind bei uns ohne Geld und Macht möglicherweise nutzlos, denn es gibt ja noch die richterliche Beweiswürdigung.

Bei uns geht doch sowieso keiner auf die Straße, wenn unsere Freiheit beschnitten wird. Als Politiker kann man bei uns doch sowieso fast alles machen, zumindest solange der Schein gewahrt bleibt.

Was passiert mit einem Beamten, oder mit einer Gruppe von Beamten, die sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten, dennoch Daten abfragen, oder überwachen? Ein böse Brief, ein bis drei Monatsgehälter Strafe, eine Woche unbezahlten Urlaub, oder in der Praxis garnichts?

mendaxx 06.12.2007 20:41

Wahrscheinlich eher Letzteres. Leider.

Neo 06.12.2007 23:21

Also ich finds lässig.

Jetzt können wir endlich jeden der am Sonntag die Krone klaut oder in einem Internetforum böse über die Regierung schreibt ausforschen und gleich mit der Cobra stellen. Vielleicht ist zwecks Verbrecher-Befragung auch noch ein Trakt in Guantánamo frei.

Law and Order muss sein. Koste es was es wolle. Wer nichts zu verbergen hat braucht sich ohnehin keine Sorgen machen, gell?

r_bonnhof 07.12.2007 08:42

Zitat:

Original geschrieben von Neo


Law and Order muss sein. Koste es was es wolle. Wer nichts zu verbergen hat braucht sich ohnehin keine Sorgen machen, gell?

Richtig!
aber die leute wollen es nicht anders.
wie sonst ist der hype um kundenkarten zu erklären?

oder wissen die leute gar nicht,das mit ihren daten geschäfte gemacht werden?


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