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Ziegenhirte 07.05.2009 14:46

Das schlimme ist, das wir beim Anwalt waren und der keine Chance sieht!!!!!!!!!!!!!!!! Die Banken haben Narrenfreiheit

holzi 07.05.2009 15:04

Naja, Narrenfreiheit, die Banken sind verpflichtet, bei Verdacht von Geldwäsche eine Anzeige zu machen. Du bist hier offensichtlich unschuldig reingeraten. Vielleicht sieht ein anderer Anwalt die Sache anders. Aber Hoffnungen würde ich mir da keine machen.

LouCypher 07.05.2009 16:44

zahlen müsst ihr wohl erst nach dem schuldspruch und den gibts nur wenn euch die straftat zweifelsfrei nachgeweisen wird.

alterego100% 08.05.2009 07:20

Ich würde mich nicht unbedingt darauf verlassen, das vor Gericht die Schuld onder Unschuld zweifelsfrei nachgewiesen werden kann.

Nichts gegen unsere Gerichtsbarkeit aber Recht und Gerechtigkeit sind halt schon zwei arg verschiedene Dinge.

holzi 08.05.2009 07:58

IMHO wird bei Geldwäsche das Geld beschlagnahmt. Da nützt dir die Unschuld nix. Wenn du einen gefälschten Geldschein bekommst, kriegst du ja auch keinen neuen...

Du kannst vermutlich und theoretisch das Geld vom ursprünglichen Käufer zurückverlangen (bzw. die Ware) - aber dazu müsste der greifbar sein.

Ohne Details zu kennen, kann man sowieso keine genaue Auskunft geben.

Wie gesagt, wenn du eine andere juristische Meinung hören willst, geh zu einem anderen Anwalt. Aber es sieht wohl nicht so gut aus - Prozessrisiko gobts ja auch noch.

Iolaos 08.05.2009 11:55

Naja, ich sehe 2 Probleme (ohne die Geschichte näher zu kennen):

1.) Wirst Du auch wegen Geldwäsche verfolgt (als Beschuldigter), wenn ja sehe ich (als Anwalt) schon gute Chancen dass Dir nichts passiert.

2.) Hat die Polizei den Bösewicht (Auftraggeber) gefunden und ein Verfahren eingeleitet ? Dann kannst Du Dich dort als Geschädigter anschliessen und das Gericht spricht Dir den Schaden zu. Ob Du Dein Geld dann auch bekommst ist nicht sicher, aber Du hast ein Urteil das 30 Jahre lang exekutiert werden kann.

Ich finde auch das sollte sich ein zweiter Anwalt anschauen.

Christoph 08.05.2009 20:55

Zitat:

Zitat von alterego100% (Beitrag 2360831)
Ich würde mich nicht unbedingt darauf verlassen, das vor Gericht die Schuld onder Unschuld zweifelsfrei nachgewiesen werden kann.

Nichts gegen unsere Gerichtsbarkeit aber Recht und Gerechtigkeit sind halt schon zwei arg verschiedene Dinge.

Ein ehemaliger Staatsanwalt und späterer Richter formulierte das ungefähr so:

Bei Gericht bekommt man ein Urteil, aber nicht sein Recht.


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