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bhoernchen 22.03.2007 16:07

[quote]Original geschrieben von LouCypher
[b]mit einem gerichtsbeschluss sicher nicht auch nicht mit der polizei aber mit einem magistratsbeamten und denen musst dann aufmachen. Vorrausgesetzt natürlich du bist zuhause und hörst sie.

einen magistratsbeamten MUß ich aufmachen??????
kann net glauben das dieser zur durchführung eines richterlichen hd befehls befugt ist.
und wenn ich nicht aufmache kann ich weiters nicht galuben das dieser zur gewaltsamen öffnung der türe berechtigt ist.

LouCypher 22.03.2007 17:00

reinlassen müssen heisst ja nicht das er sich gewaltsam zugriff verschaffen kann wie ein polizist bei gefahr in verzug sondern das du strafe zahlst wenn dus nicht tust. Beim rauchfangkeherer, gasmann usw. ist es ja das gleiche.

Mobiletester 22.03.2007 20:42

Zitat:

Original geschrieben von Mister Austria
in österreich sind pc´s mit internetanschluß noch nicht gebührenpflichtig. bitte brings ned noch auf die idee.

forza rundfunksteuer für alle :motz:

Das wissen die Leute von der GIS schon. In den SN stand ein Artikel, dass jemand ohne Radio und TV Gerät trotzde zahlen muss, weil ein PC mit Internet im Haushalt steht, und mit diesem Gerät empfangen werden kann.
Leider definiert das Gesetz nicht, was eine Empfänger ist, oder welche technischen Eigenschften er haben muss, um als solches zu gelten. Theoretischist eine Stück Draht, eine Diode und ein Kopfhörer auch eine Empfangsanlage....

Mobiletester 22.03.2007 20:49

Re: Gis Mensch war da!!
 
Zitat:

Original geschrieben von minoo
Hi zusammen!
ich schreibs auch hier nochmal, vielleicht liest es hier jemand schneller!
ich hab mir jetzt nicht alle beiträge von diesem thema durchgelesen und hoffe, ihr helft mir trotzdem (falls das schon mal gefragt wurde). ich hab, wie alle "schwarzen schafe " immer wieder diesen brief von der GIS zwecks Anmeldung bekommen und immer ignoriert. heute wars dann soweit, dass ein typ vor meiner wohnung stand und ca. 5 min lang sturm geläutet hat und gegen die tür gepumpert hat, sodass ich echt angst bekommen hab. ich hab nur einmal kurz durchs guckloch geschaut, was er anscheinend gesehen hat, weil er mich begrüßt hat (sehr sinnig, so ein loch) und nachdem ich nicht aufgemacht hab, hat er noch mehr geläutet.

dann ist er irgendwann gegangen und ich vor angst fast gestorben - ich wußte ja nicht, wer es war, erst danach hab ich an der tür den zettel gesehen.

gut, nun meine frage: kommen die dann mit einem gerichtsbeschluss beim nächsten mal? soll ich es lieber anmelden??
könnt ihr mir einen rat geben???

vielen dank!
lg minoo

Die kennen deine Adresse aus dem Abgleich mit dem zentralen Melderegister. Angeblich dürfen sie es nicht, aber sie tun es. Damit ist es sehr leicht, gemeldete die GIS zahlen, von gemeldeten die nicht GIS zahlen zu unterscheiden. Und die von der zweiten Gruppe haben zu 90% eine Empfangsmöglichkeit (=muss zahlen) zu hause.

maxb 22.03.2007 20:52

Zitat:

Original geschrieben von Mobiletester
Theoretischist eine Stück Draht, eine Diode und ein Kopfhörer auch eine Empfangsanlage....

...und empfangsbereit wenn man das in der gleichen Schublade verwahrt :lol:




btw - wenn jemand für seinen PC ohne TV-Karte GIS Gebühr zahlt ist er aber selber schuld. Die Leute tun mir gar nichtmal leid. Das Geld sehen sie nie wieder :D

ABGB § 1432. Doch können Zahlungen ... eben so wenig zurückgefordert werden, als wenn jemand eine Zahlung leistet, von der er weiß, daß er sie nicht schuldig ist.



Naja, vielleicht doch, aber da muss erst mal einer klagen. :rolleyes:

Zahlung einer Nichtschuld.

§ 1431. Wenn jemanden aus einem Irrthume, wäre es auch ein
Rechtsirrthum, eine Sache oder eine Handlung geleistet worden, wozu
er gegen den Leistenden kein Recht hat; so kann in der Regel im
ersten Falle die Sache zurückgefordert, im zweyten aber ein dem
verschafften Nutzen angemessener Lohn verlangt werden.

bhoernchen 23.03.2007 09:18

bei einem freund von mir - fernseher nicht angemeldet - habens geklopft, aufgemacht, "was wollens?" habens den fernseher angemeldet? geht ihnen nix an. zeigens ma an ausweis( sagt der GIS´ler) mein freund" na wo kommen ma den da hin das ich in der eigenen wohnung wem an ausweis zeigen muß." türe zu. AUS PASTA! seit über einem jahr nix mehr gehört oder gesehen von der GIS.

stz 22.04.2007 12:45

Hallo Allseits.
Bitte fast folgendes mit ewas Humor auf, es hat allerdings einen Hintergrund:
Zwei Bauern, Bauer A bietet seine Äpfel zum Preis von xxx EU an, Bauer B bietet seine Äpfel gratis an.
Wenn ich die Gratisäpfel des Bauer B konsumieren will muss ich dem Bauern A den Preis für seine Äpfel zahlen, obwohl ich sie garnicht kaufen und konsumieren will.
So bestimmt es das Gesetz YYY.
Nun setzt für Bauer A = ORF ein, für Bauer B die vielen Gratissender, für die Äpfel das jeweilige gebotene Programm, und für Gesetzt YYY = ORF-Gesetz ein. Unter dem Preis ist natürlich nur der Gebührenanteil, der dem ORF zugute kommt gemeint.
Ein tolles Gesetz, nicht wahr?
M.f.G
Stz.

weriser 20.08.2007 15:07

Als Nicht ORF Konsument und Zwangsgebührenzahler warte ich schon lange auf eine ernstzunehmende Initiative. Jetzt ist endlich eine da und ich hab auch schon unterschrieben.

http://www.weg-mit-den-orf-gebuehren.at/

bhoernchen 20.08.2007 15:51

naja wenns net von dem komischen vilimsky wär schon...

LouCypher 20.08.2007 16:04

populist beim wähler fischen


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