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[quote]Original geschrieben von LouCypher
[b]mit einem gerichtsbeschluss sicher nicht auch nicht mit der polizei aber mit einem magistratsbeamten und denen musst dann aufmachen. Vorrausgesetzt natürlich du bist zuhause und hörst sie. einen magistratsbeamten MUß ich aufmachen?????? kann net glauben das dieser zur durchführung eines richterlichen hd befehls befugt ist. und wenn ich nicht aufmache kann ich weiters nicht galuben das dieser zur gewaltsamen öffnung der türe berechtigt ist. |
reinlassen müssen heisst ja nicht das er sich gewaltsam zugriff verschaffen kann wie ein polizist bei gefahr in verzug sondern das du strafe zahlst wenn dus nicht tust. Beim rauchfangkeherer, gasmann usw. ist es ja das gleiche.
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Leider definiert das Gesetz nicht, was eine Empfänger ist, oder welche technischen Eigenschften er haben muss, um als solches zu gelten. Theoretischist eine Stück Draht, eine Diode und ein Kopfhörer auch eine Empfangsanlage.... |
Re: Gis Mensch war da!!
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...und empfangsbereit wenn man das in der gleichen Schublade verwahrt :lol: btw - wenn jemand für seinen PC ohne TV-Karte GIS Gebühr zahlt ist er aber selber schuld. Die Leute tun mir gar nichtmal leid. Das Geld sehen sie nie wieder :D ABGB § 1432. Doch können Zahlungen ... eben so wenig zurückgefordert werden, als wenn jemand eine Zahlung leistet, von der er weiß, daß er sie nicht schuldig ist. Naja, vielleicht doch, aber da muss erst mal einer klagen. :rolleyes: Zahlung einer Nichtschuld. § 1431. Wenn jemanden aus einem Irrthume, wäre es auch ein Rechtsirrthum, eine Sache oder eine Handlung geleistet worden, wozu er gegen den Leistenden kein Recht hat; so kann in der Regel im ersten Falle die Sache zurückgefordert, im zweyten aber ein dem verschafften Nutzen angemessener Lohn verlangt werden. |
bei einem freund von mir - fernseher nicht angemeldet - habens geklopft, aufgemacht, "was wollens?" habens den fernseher angemeldet? geht ihnen nix an. zeigens ma an ausweis( sagt der GIS´ler) mein freund" na wo kommen ma den da hin das ich in der eigenen wohnung wem an ausweis zeigen muß." türe zu. AUS PASTA! seit über einem jahr nix mehr gehört oder gesehen von der GIS.
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Hallo Allseits.
Bitte fast folgendes mit ewas Humor auf, es hat allerdings einen Hintergrund: Zwei Bauern, Bauer A bietet seine Äpfel zum Preis von xxx EU an, Bauer B bietet seine Äpfel gratis an. Wenn ich die Gratisäpfel des Bauer B konsumieren will muss ich dem Bauern A den Preis für seine Äpfel zahlen, obwohl ich sie garnicht kaufen und konsumieren will. So bestimmt es das Gesetz YYY. Nun setzt für Bauer A = ORF ein, für Bauer B die vielen Gratissender, für die Äpfel das jeweilige gebotene Programm, und für Gesetzt YYY = ORF-Gesetz ein. Unter dem Preis ist natürlich nur der Gebührenanteil, der dem ORF zugute kommt gemeint. Ein tolles Gesetz, nicht wahr? M.f.G Stz. |
Als Nicht ORF Konsument und Zwangsgebührenzahler warte ich schon lange auf eine ernstzunehmende Initiative. Jetzt ist endlich eine da und ich hab auch schon unterschrieben.
http://www.weg-mit-den-orf-gebuehren.at/ |
naja wenns net von dem komischen vilimsky wär schon...
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populist beim wähler fischen
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