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...von Höflichkeit ist hier auch nicht die Rede. Its just a job :cool:
...es ist auch rechtlich bedenklich Beträge zweimal in Rechnung zu stellen, die Kunden monatelang auf Gutschriften warten zu lassen (vertragsmässig vereinbart) und sie unbegründet zu sperren! ...übrigens: "Ausdrückliche" schreibt man in diesem Zusammenhang klein;) |
Vertragsmäßig schreibt man mit ß... äußerst übrigens auch. ;)
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Re: INODE Antwort
Zitat:
des is oarg |
Zitat:
du hast den Beitrag ja auch den Moderatoren gemeldet. Ich weiß nicht, ob Kollegen von mir ihn löschen möchten, ich sehe jedenfalls keine Veranlassung dazu und halte auch deine Begründung für unzutreffend: Es gibt keine Regelung, dass eine Namensnennung „genehmigt“ sein muss und ansonsten „unerlaubt“ wäre. Allein die Nennung des Namens des Mitarbeiters ist meinen Augen problemlos. Ohnehin wäre das allgemeine Persönlichkeitsrecht gerade bei beruflich veranlasster Kommunikation wohl anders auszulegen. Und es müsste auch schon eine merkwürdige Firma sein, die den Mantel der Anonymität über ihre Mitarbeiter werfen möchte. Richtig ist, dass E-Mails urheberrechtlich geschützt sein können. Dazu muss der Inhalt jedoch eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen. Es muss sich um eine eigene, geistige Leistung, eine Erschaffung eines Werkes, handeln. Die hier einkopierte, bloße Mitteilung über eine Benachrichtigung bei Problemen erfüllt sicher nicht die Schöpfungshöhe, um die E-Mail als Werk durch das Urheberrecht schützen zu lassen. Damit erscheint mit der Beitrag insgesamt rechtlich unproblematisch. :-) |
IANAL! Aber ich weis von andern, österreichischen Forumsmoderatoren, daß sie auf Grund eines ähnlichen Postings bereits rechtliche Probleme (mit einem anderen Provider) bekommen haben. Daher mein Hinweis.
Was die Netiquette betrifft, finde ich es auf jeden Fall "unpassend". Aber darauf wird leider sowieso immer weniger Wert gelegt. :( |
Wurde hier wer bloßgestellt, beschimpft, oder ein Urheberrecht verletzt?
Ich denke nicht. |
Zitat:
Urteil des LG Köln vom 04.12.2002 – Aktenzeichen 28 O 627/02. „Aus Tatsachen gezogene und sachliche Schlussfolgerungen sind insofern nicht angreifbare zulässige Meinungsäußerungen. Die grundsätzlich bestehende Meinungsäußerungsfreiheit findet erst dort ihre Grenze, wo die Schwelle zur sog. Schmähkritik überschritten wird.“ Hier sehe ich in dem beanstandeten Posting aber noch nicht einmal eine (grundsätzlich erst einmal zulässige) eigene, negative Meinung. Der Poster gibt lediglich Fakten weiter. Und selbst wenn er das mit wertendem Kontext tut, ist das sicher keine Schmähkritik. |
@Marc:
Hmm. Irgendwie wird das jetzt seeehr Offtopic. Leider hast du PN deaktiviert. AFAIK bezog man sich, in dem mir bekannten Fall, auf §77 UrhG. Zitat:
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naja, so eine Standard-Antwort von inode wird man wohl kaum als "vertrauliche Aufzeichnung" werten können ;)
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Zitat:
E-Mail als taugliches TatOBJEKT (DAS wird veröffentlich)? Oder E-Mail und Foren als mögliche Modalität der Tatbegehung (DORT wird veröffentlich)? Gerade die Nennung der Foren scheint klarzumachen, dass dort die Tat geschieht. Denn was in einem Forum steht, kann nicht noch einmal "der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden". Deshalb ist die § 77 UrhG (AT) nicht automatisch verletzt, weil irgendwie ein Forum und eine E-Mail im Spiel ist. Damit brauchst weiterhin eine besonders vertrauliche Nachricht des Geschädigten: "Briefe, Tagebücher und ähnliche vertrauliche Aufzeichnungen". Damit sind doch offensichtlich höchstpersönliche Äußerungen aus der privaten Lebensentfaltung gemeint. Ich sehe einen großen Unterschied zwischen den Tagebucheinträgen einer Personen und kurzen Kundenmitteilungen, die die Person als Berufstätiger gemacht hat. § 77 UrhG soll doch wohl offensichtlich die Lücke schließen, dass Informationen höchstpersönlich oder geradezu intim sind, aber gleichzeitig nicht urheberrechtlich geschützt sind? Darüber hinaus musst du noch folgende Einschränkung beachten: Die Veröffentlichung muss auch den „berechtigte Interessen des Verfassers“ widerstreben. Auch das sähe ich hier nicht. Ich denke, man müsste schon genau die von dir angedeuteten Fälle kennen und dann genau die entsprechenden Normen lesen. Übrigens bin ich unter marc@flightxpress.de zu erreichen, jetzt aber erst einmal nicht mehr da. :-) |
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