![]() |
Zitat:
Denn ´nen 4-6 wöchigen Verdienstentgang wegen irgend´ner Geschäftmaxime eines Computergeschäfts kann sich wohl keiner leisten.... Fände es sogar recht interessant, ob man nicht sogar zum Soforttausch gesetzlich verpflichtet sein kann, oder wenn nicht, ev. für eben diesen potentiellen Verdienstengang aufkommen muß, bzw. geklagt werden kann... und bei der ständig wachsenden Zahl an Rechtsschutzversicherungen wünsche ich jetzt schon mal viel SPASS!!! :p :lol: (sei mir nicht böse, aber daß ihr das wirklich bei jedem Teil und jedem Kunden so macht, glaube ich Dir nicht so wirklich... wäre wirklich mehr als verwundert, wenn Ihr Euch das leisten könntet [nämlich OHNE in Konkurs zu gehen...] MfG, Voodoo. PS.: kann mich da LouCypher nur anschließen... mich hättet Ihr als Kunden auch sofort los!!!:smoke: |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 10:19 Uhr. |
Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
© 2009 FSL Verlag