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Es müssen dann (Tunneldurchfahrten) die Abblendscheinwerfer eingeschalten sein. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Die folgenden Lichtquellen sind bei Tag und guter Sicht im Ortsgebiet und im Freiland verboten: Unbeleuchtet fahren (war bisher für mehrspurige Kfz erlaubt). Nur das Begrenzungslicht (war bisher erlaubt). Fernlicht, wenn jemand geblendet werden kann (wie bisher verboten). Abblendlicht, das zu stark gedimmt wurde (weil die vorgeschriebenen Mindestwerte für die Leuchtstärke nicht erreicht werden). Die Bestimmungen bei Dunkelheit oder schlechter Sicht bzw beim Fahren im Tunnel bleiben unverändert, außer, dass Tagfahrleuchten nicht ausreichen und daher verboten sind. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ ...ist dort.... http://www.oeamtc.at/index.php?type=...nu_active=0194 ...nachzulesen. |
Und wann soll's soweit sein?
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Wie wäre es, ein wenig an der Semantik zu arbeiten? Guru |
Du hast doch geschrieben das man Nebelscheinwerfer bei Tunnelfahrten im Zusammenhang mit Begrenzungsleuchten verwenden darf.
Und das ist falsch. Tunnelfahrten sind als Nachtfahrten zu werten und es darf nur mit abgeblendeten Scheinwerfer gefahren werden. |
wie schautsn jetzt eigentlich bzgl. nebelscheinwerfer in der nacht aus (zusätzlich zum abblendlicht)?
das war ja früher verboten weil man ja angeblich andere blenden kann - haha hat sich da jetzt was geändert? |
...steht so im obigen Link....
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Nebelscheinwerfer und Abblendlicht: Diese Kombination ist sowohl bei Tag als auch bei schlechten Sichtverhältnissen seit 2005 nicht mehr verboten, sollte aber bei guten Sichtverhältnissen aufgrund des hohen Energieverbrauches und Lampenverschleißes vermieden werden. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ ..ist nicht ganz klar ob mit schlechte Sichtverhältnisse auch Nacht gemeint ist. Würde eher meinen das es noch nicht erlaubt ist bei Nacht und guter Sicht zusätzlich Nebler zu verwenden. |
Zitat:
Guru |
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Guru |
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------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Die Bestimmungen bei Dunkelheit oder schlechter Sicht bzw beim Fahren im Tunnel bleiben unverändert, außer, dass Tagfahrleuchten nicht ausreichen und daher verboten sind. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Hast nicht den Link von mir gelesen? http://www.oeamtc.at/index.php?type=...nu_active=0194 |
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Nun endlich kapiert oder soll Guru es Dir aufzeichnen? :D Guru PS: steht übrigens alles im Kraftfahrgesetz (KfG) und den zugehörigen Novellen. |
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