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Karl 21.04.2006 15:33

Zitat:

Original geschrieben von Guru

Und ab der kommenden 27. KfG Novelle kann man die integrierten Breitstrahler/Nebelscheinwerfer auch ohne Begrenzungsleuchten als Tagfahrlicht verwenden (muss allerdings zB bei Tunneldurchfahrten das Begrenzungslicht auch einschalten).

Guru

Das glaube ich allerdings auch nicht. Bei schlechter Sicht (z.B. Regen) oder Dunkelheit ist das TFL kein Ersatzlicht. Auch nicht mit Begrenzungsleuchten.

Es müssen dann (Tunneldurchfahrten) die Abblendscheinwerfer eingeschalten sein.
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Die folgenden Lichtquellen sind bei Tag und guter Sicht im Ortsgebiet und im Freiland verboten:

Unbeleuchtet fahren (war bisher für mehrspurige Kfz erlaubt).
Nur das Begrenzungslicht (war bisher erlaubt).
Fernlicht, wenn jemand geblendet werden kann (wie bisher verboten).
Abblendlicht, das zu stark gedimmt wurde (weil die vorgeschriebenen Mindestwerte für die Leuchtstärke nicht erreicht werden).
Die Bestimmungen bei Dunkelheit oder schlechter Sicht bzw beim Fahren im Tunnel bleiben unverändert, außer, dass Tagfahrleuchten nicht ausreichen und daher verboten sind.
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...ist dort....
http://www.oeamtc.at/index.php?type=...nu_active=0194
...nachzulesen.



mike 21.04.2006 15:47

Und wann soll's soweit sein?

Guru 24.04.2006 11:08

Zitat:

Original geschrieben von Karl
Das glaube ich allerdings auch nicht. Bei schlechter Sicht (z.B. Regen) oder Dunkelheit ist das TFL kein Ersatzlicht. Auch nicht mit Begrenzungsleuchten.

Es müssen dann (Tunneldurchfahrten) die Abblendscheinwerfer eingeschalten sein.
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die folgenden Lichtquellen sind bei Tag und guter Sicht im Ortsgebiet und im Freiland verboten:

Unbeleuchtet fahren (war bisher für mehrspurige Kfz erlaubt).
Nur das Begrenzungslicht (war bisher erlaubt).
Fernlicht, wenn jemand geblendet werden kann (wie bisher verboten).
Abblendlicht, das zu stark gedimmt wurde (weil die vorgeschriebenen Mindestwerte für die Leuchtstärke nicht erreicht werden).
Die Bestimmungen bei Dunkelheit oder schlechter Sicht bzw beim Fahren im Tunnel bleiben unverändert, außer, dass Tagfahrleuchten nicht ausreichen und daher verboten sind.
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...ist dort....
http://www.oeamtc.at/index.php?type=...nu_active=0194
...nachzulesen.

Wer hat was davon gesagt, dass das Tagfahrlicht ein Ersatzlicht sein soll? Breitstrahler können einen Ersatz für das Abblendlicht darstellen - nicht mehr und nicht weniger.

Wie wäre es, ein wenig an der Semantik zu arbeiten?

Guru

Karl 24.04.2006 18:18

Du hast doch geschrieben das man Nebelscheinwerfer bei Tunnelfahrten im Zusammenhang mit Begrenzungsleuchten verwenden darf.

Und das ist falsch.

Tunnelfahrten sind als Nachtfahrten zu werten und es darf nur mit abgeblendeten Scheinwerfer gefahren werden.

pirate man 24.04.2006 19:08

wie schautsn jetzt eigentlich bzgl. nebelscheinwerfer in der nacht aus (zusätzlich zum abblendlicht)?
das war ja früher verboten weil man ja angeblich andere blenden kann - haha
hat sich da jetzt was geändert?

Karl 24.04.2006 19:38

...steht so im obigen Link....
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Nebelscheinwerfer und Abblendlicht: Diese Kombination ist sowohl bei Tag als auch bei schlechten Sichtverhältnissen seit 2005 nicht mehr verboten, sollte aber bei guten Sichtverhältnissen aufgrund des hohen Energieverbrauches und Lampenverschleißes vermieden werden.
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..ist nicht ganz klar ob mit schlechte Sichtverhältnisse auch Nacht gemeint ist. Würde eher meinen das es noch nicht erlaubt ist bei Nacht und guter Sicht zusätzlich Nebler zu verwenden.

Guru 25.04.2006 11:37

Zitat:

Original geschrieben von Karl
Du hast doch geschrieben das man Nebelscheinwerfer bei Tunnelfahrten im Zusammenhang mit Begrenzungsleuchten verwenden darf.

Und das ist falsch.

Tunnelfahrten sind als Nachtfahrten zu werten und es darf nur mit abgeblendeten Scheinwerfer gefahren werden.

Eben nicht, da Breitstrahler mit Deckleuchten als Ersatz für das Abblendlicht erlaubt sind.

Guru

Guru 25.04.2006 11:39

Zitat:

Original geschrieben von pirate man
wie schautsn jetzt eigentlich bzgl. nebelscheinwerfer in der nacht aus (zusätzlich zum abblendlicht)?
das war ja früher verboten weil man ja angeblich andere blenden kann - haha
hat sich da jetzt was geändert?

Nebelscheinwerfer oder Breitstrahler zusätzlich zum Abblendlicht dürfen nur bei schlechten Sichtverhältnissen oder engen, unübersichtlichen und kurvenreichen Straßen verwendet werden. Hier hat sich im KfG nichts geändert.

Guru

Karl 25.04.2006 13:33

Zitat:

Original geschrieben von Guru
Eben nicht, da Breitstrahler mit Deckleuchten als Ersatz für das Abblendlicht erlaubt sind.

Guru

Ja. Aber nur als Ersatz für Tagfahrleuchten. Du ignorierst die Tatsache das ein Tunnel aber kein Tageslicht hat. Dort ist es finster wie in der Nacht.
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Die Bestimmungen bei Dunkelheit oder schlechter Sicht bzw beim Fahren im Tunnel bleiben unverändert, außer, dass Tagfahrleuchten nicht ausreichen und daher verboten sind.
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Hast nicht den Link von mir gelesen?
http://www.oeamtc.at/index.php?type=...nu_active=0194

Guru 25.04.2006 14:33

Zitat:

Original geschrieben von Karl
Ja. Aber nur als Ersatz für Tagfahrleuchten. Du ignorierst die Tatsache das ein Tunnel aber kein Tageslicht hat. Dort ist es finster wie in der Nacht.

Wie oft soll es Guru noch sagen? Breitstrahler und Begrenzungslicht gilt Tag und Nacht als Ersatz für das Abblendlicht, nicht als Ersatz für Tagfahrlichter. Daher kann und darf diese Kombination als Ersatz für das Abblendlicht selbst im arschfinstersten Tunnel Österreichs betrieben werden.

Nun endlich kapiert oder soll Guru es Dir aufzeichnen? :D

Guru

PS: steht übrigens alles im Kraftfahrgesetz (KfG) und den zugehörigen Novellen.


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