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utakurt 07.09.2005 15:07

Zitat:

Original geschrieben von Klingsor
....Seit wann gibt es einen gesetzlichen Postkastenzwang?
Oder gilt der nur für große Wohnungsbauten (ab wieviel Wohnungen?)?

Schon fast immer (ab 1970 glaube ich) - und ja es gilt nur bei Häusern mit mehr als 4 Wohnungen, die sich in mehr als 2 Geschossen befinden!


Die "Angemessenheit" der Strafe ist hier sicher nicht gegeben!

Stunned 07.09.2005 15:07

also ob ich die briefe in einem "neuen" kasterl bekomme oder von mir aus im plastiksackerl is mir ziemlich egal

Satan_666 07.09.2005 15:47

Zitat:

Original geschrieben von Stunned
also ob ich die briefe in einem "neuen" kasterl bekomme oder von mir aus im plastiksackerl is mir ziemlich egal
Ist schon ziemlich komisch: dem einen ist's egal, ob die Non-Post.AT-Zusteller die Sendungen im Plastiksackerl an die Tür hängen - und die anderen haben Angst, dass denen wer was aus dem Einwurfbriefkasterl klauen. Wie soll man da alle zufrieden stellen?

Und das Argument mit den 40 Euro für Eigentumswohnungsbesitzer lasse ich sowieso nicht gelten - weil wenn wer das Geld hat, sich 'ne Eigentumswohnung zu kaufen, dann wird er wohl auch die 40 Euro haben.

Den Vorteil sehe ich dann eher im Wettbewerb der Zustellfirmen und der damit (hoffentlich) Verbilligung (oder zumindest nicht Verteuernden) Postgebühren....

Don Manuel 07.09.2005 15:51

Zitat:

Original geschrieben von utakurt
Schon fast immer (ab 1970 glaube ich) - und ja es gilt nur bei Häusern mit mehr als 4 Wohnungen, die sich in mehr als 2 Geschossen befinden!


Die "Angemessenheit" der Strafe ist hier sicher nicht gegeben!

Sehr interessant,
was ich hier im Forum so alles lernen kann :),
und nein,
angemessen können ¤30K für Häuser mit z.B. 6 Wohnungen nicht sein,
dieser Höchstsatz wird wahrscheinlich für Hausverwaltungen a la Schöpfwerk gelten.

xyladecor 07.09.2005 16:15

einige hier scheinen nicht zu wissen, dass es keine
pflicht auf briefkästen bei privathäusern gibt, und
natürlich auch nicht bei eigentumswohnungen, wer von
denen keins will, braucht auch keines, das ist also
nicht das problem, bzw. sind jene auch mit der 30k €
strafandrohung nicht gemeint!

was mich aufregt ist, dass nicht jene die sich das
jetzt einbilden, das auch zahlen, so sollte sich das
gehören, und wie gesagt was mich noch mehr aufregt ist,
dass nun jeder in meinem briefkasten schnüffeln bzw.
sich auch problemlos zugriff verschaffen kann, das
heisst ausser dass jetzt die privaten auch ihere
briefsendungen einwerfen können, haben alle nur
nachteile!

ciao ciao

holzi 07.09.2005 16:21

Zitat:

Original geschrieben von xyladecor
einige hier scheinen nicht zu wissen, dass es keine
pflicht auf briefkästen bei privathäusern gibt, und
natürlich auch nicht bei eigentumswohnungen, wer von
denen keins will, braucht auch keines, das ist also
nicht das problem, bzw. sind jene auch mit der 30k €
strafandrohung nicht gemeint!
...

Wer ist dann von der Strafandrohung gemeint?
bzw. wenn es keine Pflicht für Briefkästen bei Eigentumswohungen gibt, bedeutet das, dass man entweder gar keinen Briefkasten oder einen neuen haben kann/muss aber eben nicht beim alten bleiben darf?
Oder betrifft die Regelung mit den Briefkästen überhaupt nur Häuser mit Mietwohnungen?

xyladecor 07.09.2005 16:33

betrifft ausschliesslich häuser mit mietwohnungen!

privatpersonen sind davon nicht betroffen.

ciao ciao

chrisne 07.09.2005 16:48

Zitat:

Original geschrieben von xyladecor
betrifft ausschliesslich häuser mit mietwohnungen!

privatpersonen sind davon nicht betroffen.

ciao ciao

kann man das irgendwo nachlesen?

xyladecor 07.09.2005 16:53

z.b.

http://www.kpoe.at/bund/aktuell/eu-b...sten-start.htm



ciao ciao

pc.net 07.09.2005 20:41

was mich viel mehr stört: die briefkästen sind IM gebäude - JEDER kann sich einen schlüssel besorgen um ins haus zu kommen, unabhängig davon, ob er rein darf oder nicht - die standard-schlösser bei den gegensprechanlagen sind kein hindernis ...


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