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aja, eine private Page sollte kein Impressum besitzen müssen,wenn sie keinen unmittelbaren oder mittelbaren wirtschaftlichen oder kommerziellen Zweck verfolgt (entlehnt aus dem UrhG) nur als Beispiel, könnte man besser umgekehrt als Pflicht verfassen :) @Neo - ist eine Mobilfunknummer :D |
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Zum 1.7. tritt die Novellierung des MedienG in Kraft. Einige der Berichte auf verschiedenen Nachrichtenseiten waren hier falsch. Eine Impressumspflicht besteht nur für „wiederkehrende elektronische Medien“. Die sind nach § 5a Z c MedienG neben der Website nach § 5a Z b MedienG ein eigener Unterfalls des „periodischen elektronischen Mediums“ nach § 5a MedienG. Dies wurde in den ersten Tagen der Berichterstattung praktisch durchweg falsch verstanden. Damit sind weiterhin nicht grundsätzlich alle Homepages impressumspflichtig, aber zumindest nach § 25 MedienG offenlegungspflichtig: Name oder die Firma, gegebenenfalls der Unternehmensgegenstand, sowie der Wohnort oder der Sitz des Medieninhabers sind anzugeben, nicht aber die genaue Anschrift. Wer dagegen verstößt, muss mit einer Geldstrafe bis 2180 € rechnen. Sofern Seiten einen über die Darstellung des persönlichen Lebensbereiches oder die Präsentation des Medieninhabers hinausgehenden Informationsgehalt aufweisen, der geeignet ist, die öffentliche Meinungsbildung zu beeinflussen, gelten strengere Regeln: Schadenersatz, Löschung, Gegendarstellung… auch ist die Offenlegungspflicht dann weitergehend und erstreckt sich auf die Angabe der „grundlegenden Richtung“. Alles "so richtig" beantwortet? |
ok, aber irgendwie fehlt aus meiner frage das hier : "eurer meinung nach"
und nicht was das gesetz schreibt... das kenn ich selbst. mir gehts ja um die leute, die hier laut schreien, nein kein impressum. |
hier ein .de Link zum Impressum basteln :ms:
http://www.digi-info.de/de/netlaw/we.../assistent.php @BIG: solange ich weder Waren noch Dienstleistungen verkaufen will, sondern eine reine private Seite betreibe, sehe ich keinen Grund für ein Impressum. Wenn jemanden etwas daran nicht passt kann er ne email schreiben (und es ist meine Entscheidung darauf zu antworten oder nicht), oder er soll klagen. Ansonsten sehe ich keinen Grund meine persönlichen Daten preiszugeben - aus Prinzip. Es sollte wohl jedermans freie Entscheidung sein, es wird ja niemand daran gehindert ein Impressum zun machen. Aber der Zwang dazu ist für mich unverständlich. zumindest kommen wir dem gläsernen Menschen immer näher; 1984 wär sicher ein guter Buchtipp ;) |
@Marc
Das reicht mir persönlich aus (und sicher sehr vielen anderen auch), um KEINE private Homepage zu betreiben. :rolleyes: Das Internet wird schön langsam aber sicher von Konzernen und unfähigen Regierungen zerstört... :mad: |
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Du bist mit deiner Seite Pixelmania jedenfalls ganz unabhängig von der Neufassung des MedienG schon nach § 5 ECG ganz eindeutig impressumspflichtig - und das hast du ja auch. Man mag das ja gut oder schlecht finden, aber unter Androhung eines Bußgeldes besteht nun einmal die Verpflichtung. Die Diskussion in deinem Forum habe ich gesehen – die ist aber sachlich eben recht unscharf: Weder in Österreich wird zum 1.7. eine allgemeine Impressumspflicht kommen, noch gibt es so etwas in Deutschland. Zitat:
Es gibt auch nach dem 1.7. in Österreich keine allgemeine Impressumspflicht . |
Zitat:
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Vorsicht: Das Bußgeld wird auch fällig, wenn du – was du dann sicher bist – offenlegungspflichtig bist und das nicht erfüllst…
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@marc und wie sieht das dann aus, wenn etwa nur ein paar bilder auf dem webspace sind (also keine eigentliche "homepage") - sind auch die schon offenlegungspflichtig ...oder beispielsweise, wenn die homepage im grunde nur aus einem einlogfester für einen privaten, passwortgeschützten bereich besteht?
und natürlich auch die frage, wann hat die österreichische justiz darauf einfluss? ich könnte ja einen server in russland mieten und dort meine homepage online stellen - damit wär doch die sache wieder ausgehebelt (würde also im grunde nur österreichischen anbietern schaden) |
ob impressumspflichtig oder offenlegungspflichtig ist eine juristische wortspielerei und doch eigentlich egal. Ich werde auf meiner Homepage (Bilderscript) weder das eine noch das andere anbringen. Wenn ein Gesetz ein gewissen Maß an Sinnlosigkeit überschreitet, dann wird es von mir einfach negiert. Dazu bin ich einfach zuwenig Universalist um mich an jeden Blödsinn zu halten.
Aber blöde Frage jetzt, wie wird das Bußgeld eingetrieben wenn es keine Impressum gibt? Gibt es da eine Auskunftpflicht die das TKG schlägt? @Neo - Weichei ;) |
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