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-   -   Impressumspflicht für jede Website - ein Schildbürgerstreich? (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=165853)

maxb 18.05.2005 16:20

Zitat:

Original geschrieben von BIG
und das kann jeder?


was sind trifftige gründe? was für dich als lapallie erscheint, kann für einen anderen einen weltuntergang darstellen.

na Gott sei Dank nicht und trifftge Gründe sind bereits aureichend gesetzlich geregelt. ;)


aja, eine private Page sollte kein Impressum besitzen müssen,wenn sie keinen unmittelbaren oder mittelbaren wirtschaftlichen oder kommerziellen Zweck verfolgt (entlehnt aus dem UrhG)

nur als Beispiel, könnte man besser umgekehrt als Pflicht verfassen :)

@Neo - ist eine Mobilfunknummer :D

Marc 18.05.2005 18:01

Zitat:

Original geschrieben von BIG
ab wann sollte eine seite impressums pflichtig sein, eurer meinung nach. bisher hat mir das keiner beantwortet.. zumindest nicht so richtig.
Nach derzeit noch geltender Rechtslage besteht eine Impressumspflicht nach § 5 ECG (nur) für Seiten, die im weitesten Sinne kommerziell sind. Was genau das ECG unter kommerziell meint, ist in § 3 ECG definiert: „insbesondere der Online-Vertrieb von Waren und Dienstleistungen, Online-Informationsangebote, die Online-Werbung, elektronische Suchmaschinen und Datenabfragemöglichkeiten sowie Dienste, die Informationen über ein elektronisches Netz übermitteln, die den Zugang zu einem solchen vermitteln oder die Informationen eines Nutzers speichern“

Zum 1.7. tritt die Novellierung des MedienG in Kraft. Einige der Berichte auf verschiedenen Nachrichtenseiten waren hier falsch. Eine Impressumspflicht besteht nur für „wiederkehrende elektronische Medien“. Die sind nach § 5a Z c MedienG neben der Website nach § 5a Z b MedienG ein eigener Unterfalls des „periodischen elektronischen Mediums“ nach § 5a MedienG. Dies wurde in den ersten Tagen der Berichterstattung praktisch durchweg falsch verstanden.

Damit sind weiterhin nicht grundsätzlich alle Homepages impressumspflichtig, aber zumindest nach § 25 MedienG offenlegungspflichtig: Name oder die Firma, gegebenenfalls der Unternehmensgegenstand, sowie der Wohnort oder der Sitz des Medieninhabers sind anzugeben, nicht aber die genaue Anschrift.

Wer dagegen verstößt, muss mit einer Geldstrafe bis 2180 € rechnen.

Sofern Seiten einen über die Darstellung des persönlichen Lebensbereiches oder die Präsentation des Medieninhabers hinausgehenden Informationsgehalt aufweisen, der geeignet ist, die öffentliche Meinungsbildung zu beeinflussen, gelten strengere Regeln: Schadenersatz, Löschung, Gegendarstellung… auch ist die Offenlegungspflicht dann weitergehend und erstreckt sich auf die Angabe der „grundlegenden Richtung“.

Alles "so richtig" beantwortet?

BIG 18.05.2005 18:29

ok, aber irgendwie fehlt aus meiner frage das hier : "eurer meinung nach"
und nicht was das gesetz schreibt... das kenn ich selbst.

mir gehts ja um die leute, die hier laut schreien, nein kein impressum.

holzi 18.05.2005 18:40

hier ein .de Link zum Impressum basteln :ms:
http://www.digi-info.de/de/netlaw/we.../assistent.php

@BIG:
solange ich weder Waren noch Dienstleistungen verkaufen will, sondern eine reine private Seite betreibe, sehe ich keinen Grund für ein Impressum. Wenn jemanden etwas daran nicht passt kann er ne email schreiben (und es ist meine Entscheidung darauf zu antworten oder nicht), oder er soll klagen. Ansonsten sehe ich keinen Grund meine persönlichen Daten preiszugeben - aus Prinzip. Es sollte wohl jedermans freie Entscheidung sein, es wird ja niemand daran gehindert ein Impressum zun machen. Aber der Zwang dazu ist für mich unverständlich. zumindest kommen wir dem gläsernen Menschen immer näher; 1984 wär sicher ein guter Buchtipp ;)

Neo 18.05.2005 18:44

@Marc

Das reicht mir persönlich aus (und sicher sehr vielen anderen auch), um KEINE private Homepage zu betreiben. :rolleyes:

Das Internet wird schön langsam aber sicher von Konzernen und unfähigen Regierungen zerstört... :mad:

Marc 18.05.2005 19:10

Zitat:

Original geschrieben von BIG
ok, aber irgendwie fehlt aus meiner frage das hier : "eurer meinung nach"
und nicht was das gesetz schreibt... das kenn ich selbst.

Äh, du hast nach einer Erklärung gefragt und sie bekommen… :)

Du bist mit deiner Seite Pixelmania jedenfalls ganz unabhängig von der Neufassung des MedienG schon nach § 5 ECG ganz eindeutig impressumspflichtig - und das hast du ja auch.

Man mag das ja gut oder schlecht finden, aber unter Androhung eines Bußgeldes besteht nun einmal die Verpflichtung. Die Diskussion in deinem Forum habe ich gesehen – die ist aber sachlich eben recht unscharf: Weder in Österreich wird zum 1.7. eine allgemeine Impressumspflicht kommen, noch gibt es so etwas in Deutschland.


Zitat:

Original geschrieben von BIG
mir gehts ja um die leute, die hier laut schreien, nein kein impressum.
Was genau meinst du damit? Mir wird nicht klar, ob du Meinungen oder Fakten zu dem Thema willst.

Es gibt auch nach dem 1.7. in Österreich keine allgemeine Impressumspflicht .

Neo 18.05.2005 19:36

Zitat:

Original geschrieben von Marc
Es gibt auch nach dem 1.7. in Österreich keine allgemeine Impressumspflicht .
Schön. Trotzdem ist es mir zu gefährlich, falls irgendwer draufkommt meine Seite ist doch Impressumpflichtig und ich darf 2180 Euro brennen. :(

Marc 18.05.2005 19:50

Vorsicht: Das Bußgeld wird auch fällig, wenn du – was du dann sicher bist – offenlegungspflichtig bist und das nicht erfüllst…

holzi 18.05.2005 21:08

@marc und wie sieht das dann aus, wenn etwa nur ein paar bilder auf dem webspace sind (also keine eigentliche "homepage") - sind auch die schon offenlegungspflichtig ...oder beispielsweise, wenn die homepage im grunde nur aus einem einlogfester für einen privaten, passwortgeschützten bereich besteht?

und natürlich auch die frage, wann hat die österreichische justiz darauf einfluss? ich könnte ja einen server in russland mieten und dort meine homepage online stellen - damit wär doch die sache wieder ausgehebelt (würde also im grunde nur österreichischen anbietern schaden)

maxb 18.05.2005 21:15

ob impressumspflichtig oder offenlegungspflichtig ist eine juristische wortspielerei und doch eigentlich egal. Ich werde auf meiner Homepage (Bilderscript) weder das eine noch das andere anbringen. Wenn ein Gesetz ein gewissen Maß an Sinnlosigkeit überschreitet, dann wird es von mir einfach negiert. Dazu bin ich einfach zuwenig Universalist um mich an jeden Blödsinn zu halten.

Aber blöde Frage jetzt, wie wird das Bußgeld eingetrieben wenn es keine Impressum gibt? Gibt es da eine Auskunftpflicht die das TKG schlägt?


@Neo - Weichei ;)


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