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Tarjan 25.02.2004 12:24

Aja, und deswegen bietet die Dienstleitung fast jedes Handygeschäft an. Wie könnens das wenns illegal ist?

kikakater 25.02.2004 12:24

Zitat:

Original geschrieben von kikakater
Lediglich die Vereitelung des Telefonierens durch quasi Providerwechsel ist strafbar, das Entsperren eines Vertragshandies - sogar innerhalb der Mindestvertragszeit - jedoch nicht, auch der Tausch von Handies ist nicht strafbar.
@terracop: Lies Dir das genau durch, liegt auf Deiner Linie - Providerwechsel im Sinn einer Vereitelung ist illegal - aber nicht das Entsperren an sich.

Alex1 25.02.2004 12:29

Zitat:

Original geschrieben von kikakater
... Providerwechsel im Sinn einer Vereitelung ...
Was ist das? Kann mir das wer erklären?

terracop 25.02.2004 12:35

Noch mal für alle:

Die Verwendung von Software die solche Sperren wie zb Simlock überwinden sind strafbar - steht gleich im ersten Satz.

Darunter fällt auch alles andere wie zB Cracks, Keygeneratorn usw.

Alex1 25.02.2004 12:37

Nein, da steht "...Wer ein Computerprogramm ... herstellt, einführt, vertreibt, veräußert oder sonst zugänglich macht... ".
Da wird nichts von Benutzen gesagt.

terracop 25.02.2004 12:43

und was ist mit dem widerrechtlichen zugriff, ist das kein Benutzen ?

pc.net 25.02.2004 12:46

Zitat:

Original geschrieben von terracop
Doch, eben um einen anderen Provider zu benutzten.

So blöd es kling ist aber eine Tatsache.
Hatte schon genug solcher Fälle.

du hattest solche fälle ... aha ...

und wo sind die dokumentiert ... gibts da ein OGH- oder besser EuGH-urteil? :ms:

und komm jetzt nicht mit einem beispiel, "ein provider habe gesagt/gedroht" ...

wenn mir der provider mit solchen drohungen kommt, dann löse ich den vertrag sowieso gleich auf und stelle sämtliche zahlungen ein ... dann kann er mich ja klagen - wird aber kaum durchkommen, da er ja zuerst seine nötigung rechtfertigen müßte ... aber ich schweife schon wieder ab :rolleyes:


terracop 25.02.2004 12:52

OHG Urteil gibts noch keins, dass heißt aber noch lang nicht das es erlaubt ist.

Alex1 25.02.2004 12:54

Zitat:

Original geschrieben von terracop
und was ist mit dem widerrechtlichen zugriff, ist das kein Benutzen ?
Na klar ist ein Zugriff auf mein Handy ein "Benutzen", doch genau dieses "Benutzen" wird in dem von dir zitierten Paragraphen nicht erwähnt.
Das wäre genauso, als ob es strafbar wäre, wenn ich auf meinen eigenen Computer ein Virus loslasse. Ist zwar doof, aber nicht verboten.

pc.net 25.02.2004 12:56

sorry, aber rechtliche bestimmungen sind oft auslegungssache solange sie nicht durch ein höchstgericht in einem konkreten fall angewendet wurden ...

btw: soll mich doch mein provider verklagen - ich hab mein handy nämlich zwei wochen nach kauf (inkl. vertragsverlängerung) entsperrt :D


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