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Aja, und deswegen bietet die Dienstleitung fast jedes Handygeschäft an. Wie könnens das wenns illegal ist?
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Noch mal für alle:
Die Verwendung von Software die solche Sperren wie zb Simlock überwinden sind strafbar - steht gleich im ersten Satz. Darunter fällt auch alles andere wie zB Cracks, Keygeneratorn usw. |
Nein, da steht "...Wer ein Computerprogramm ... herstellt, einführt, vertreibt, veräußert oder sonst zugänglich macht... ".
Da wird nichts von Benutzen gesagt. |
und was ist mit dem widerrechtlichen zugriff, ist das kein Benutzen ?
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und wo sind die dokumentiert ... gibts da ein OGH- oder besser EuGH-urteil? :ms: und komm jetzt nicht mit einem beispiel, "ein provider habe gesagt/gedroht" ... wenn mir der provider mit solchen drohungen kommt, dann löse ich den vertrag sowieso gleich auf und stelle sämtliche zahlungen ein ... dann kann er mich ja klagen - wird aber kaum durchkommen, da er ja zuerst seine nötigung rechtfertigen müßte ... aber ich schweife schon wieder ab :rolleyes: |
OHG Urteil gibts noch keins, dass heißt aber noch lang nicht das es erlaubt ist.
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Das wäre genauso, als ob es strafbar wäre, wenn ich auf meinen eigenen Computer ein Virus loslasse. Ist zwar doof, aber nicht verboten. |
sorry, aber rechtliche bestimmungen sind oft auslegungssache solange sie nicht durch ein höchstgericht in einem konkreten fall angewendet wurden ...
btw: soll mich doch mein provider verklagen - ich hab mein handy nämlich zwei wochen nach kauf (inkl. vertragsverlängerung) entsperrt :D |
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