colorado_rain |
21.11.2003 14:22 |
was hat das mit schlechtem gewissen zu tun? es bleibt doch jedem selbst überlassen, so eine aktion zu probieren.
aber wenns der händler nicht umtauscht, dann soll man sich bitte deswegen nicht aufregen. immerhin hat einem der händler genau das verkauft, was man verlangt hat.
und was das "14-tage-ausprobieren-und-dann-nach-fernabsatzgesetz-zurückschicken" betrifft: wenn der händler die kosten für alle aufgerissenen zurückgeschickten verpackungen selber tragen muss, dann kann er den laden gleich zusperren. weil geschäft macht er ja keines, wenn jeder nur bestellt und nach 14 tagen zurückschickt. das einzige was er hat, ist ware in offenen schachteln, die ihm so keiner mehr abkauft, weil sich jeder kunde denkt "das ist schon gebraucht, da zahl ich den vollen preis sicher nicht dafür".
wie machts ihr das mit dem umtauschen überhaupt? gehts ihr da zum händler hin und sagts ihm: "ich hab eine 9600er gekauft, aber die geht nicht auf eine 9800er übertakten. bitte umtauschen!" ?? oder sagts ihr einfach, die grafikkarte ist kaputt oder sowas ähnliches?
wenns wirklich kaputt ist, dann ist ja ein umtausch sicher gerechtfertigt und notwendig. aber sonst?
es geht sicher nicht ums schlechte gewissen, sondern darum, wenns ständig solche aktionen gibt, damit angefangen wird, die garantie und gewährleistung um einiges zurückhaltender zu handhaben und jeden kleinen fehler genau zu prüfen. kulanz wirds dann keine mehr geben.
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