![]() |
Zitat:
stimmt genau. rein arbeitsrechtlich könnte der vorstand die streikenden allesamt kündigen... vielleicht werden ja bald ein paar exempel statuiert. |
nun so is das aber auch nicht mit deinem exempel, entweder könnens alle kündigen oder keinen. kündigens nämlich nur einige, is das arbeitsrechtlich wiederum anfechtbar.
lg cin |
Ist gibt schon etliche die es heute hart trifft
|
Zitat:
|
Nenn ein paar Beispiele bitte.
|
Zitat:
wenn's im öffentlichen Interesse liegt, dass man eine Bahntrasse über deinen Acker baut, dannt wirst enteignet (und natürlich entschädigt). wenn's im öffentlichen Interesse liegt, die Dienstverträge von einem Unternehmen welches zu 100% in öffentlicher Hand ist zu ändern, dann sollen diese geändert werden (per Gesetz natürlich, wozu ja schließlich auch eine Mehrheit der Volksvertrer ihre Zustimmung geben muss). Wir sind das Volk! ...und nicht Herr Haberzettl oder Guru ;) |
Zitat:
|
Zitat:
Dimitris |
Zitat:
aber es war ja nur ein Beispiel. ich hab zwar keinen privatrechtlichen Vertrag über mein Pensionsantrittsalter, aber ich bin vor jahren auch noch von 60/65 ausgegangen. wenn sich nun im nachhinein herausstellt, dass dies aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr haltbar ist, dann aktzeptier ich das. und meiner meinung nach macht es keinen unterscheid aus, ob ich das zusätzlich noch auf einem papierl (Dienstvertrag) explizit versprochen bekommen habe. wenn's regulär per gesetz geändert wird, dann geht das in ordung. und ich seh' dadurch auch nicht die grundfesten der republik erschüttert (so wie Guru) ;) |
Da möchte ich dich schon sehen, wenn Du enteignet werden sollst - sagst sicher "Ja, vielen Dank, ich versteh das."
|
| Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 01:52 Uhr. |
Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
© 2009 FSL Verlag