TheltAlpha |
29.11.2007 20:29 |
Zitat:
Original geschrieben von The_Lord_of_Midnight
Also wenn du politische Sprengkraft siehst, dann solltest du es hier im Forum nicht diskutieren.
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Dann solltest du es aber auch nicht diskutieren, denn auch wenn du es leugnest ist sie vorhanden.
Zitat:
Original geschrieben von The_Lord_of_Midnight
Und wie lautet der exakt ?
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Der lautet gemäß Art. 1 § 26 TKG
Zitat:
Der Universaldienst umfasst jedenfalls folgende Dienste:
1. den Zugang zum öffentlichen Telefondienst über einen an einem
festen Standort realisierten Anschluss, über den auch ein Fax
und ein Modem betrieben werden können, einschließlich der
fernmeldetechnischen Übertragung von Daten mit Datenraten, die
für einen funktionalen Internetzugang ausreichen (...)
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Zitat:
Original geschrieben von The_Lord_of_Midnight
Falls du es noch nicht mitbekommen hast, es haben laut Aussage der Telekom jedes Monat viele TAUSEND ehemalige Kunden das Festnetz gekündigt, weil sie es nicht mehr brauchen.
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Dann liegt es an der Politk, den Versorgunsauftrag anzupassen und zu ändern. Und wenn du mir jetzt sagst, dass die gesetzliche Abschaffung des Festnetzes keine politische Sprengkraft in sich trägt, dann kann ich dir auch nicht weiterhelfen. Fakt ist, dass der Versorgunsauftrag nach wie vor vorhanden ist und die Telekom Austria dazu verpflichtet ist, ihm nachzukommen.
Zitat:
Original geschrieben von The_Lord_of_Midnight
Wie gesagt, vielleicht reden wir hier über eine Sache die sowieso niemand mehr will und braucht.
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Diese Aussage halte ich für Schwachsinn.
Zitat:
Original geschrieben von The_Lord_of_Midnight
Solange es keinen Versorgungsauftrag für einen INTERNET-Zugang gibt, geht die ganze Diskussion am Wesentlichen vorbei.
Zumindest an dem Thema das hier diskutiert wird.
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Wie im zitierten TKG-Paragraphen ersichtlich gibt es einen Versorgungsauftrag für festnetzgebundenes Internet.
Dimitris
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