WCM Forum

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Hamesh 08.10.2008 19:49

Zitat:

Zitat von Weini (Beitrag 2315616)
Nicht in diesem Ton. Ich bin, wie die meisten von Euch wissen, in aller Freundschaft bereit, Fragen zu beantworten, auch heikle. Aber nicht, wenn jemand anmaßend meint, er hätte durch die kostenlose Benutzung eines (teuren) Forums ein Anrecht darauf erworben.

Du warst nicht damit gemeint. Hättest du die "Wer"-Frage mit "Ich" beantwortet hätte ich um Mißverständnisse auszuräumen den Beitrag ändern lassen. Zudem dürfte ich mal anmerken, das ich schon vier mal gegen unwahre Behauptungen, die in diesem Forum teilweise noch stehen, Beiträge geschrieben habe.

Der Bereich den Du beschriebst ist zumindest mir sonnenklar. Der Begriff den DonGiovanni verwendete ist jederzeit zur Löschung fällig, wobei allerdings der BHG [Österreich nachforschen dauert zu lang] durch aus DonGiovanni das Recht zugesteht diesen Begriff uÄ zu verwenden, da er klar erkennbares ein Werturteil darstellt. Löschung durch Dich = OK, da Du Hausherr. Verwendung = trotzdem OK.

Unerklärlich ist jedoch der Fall , siehe auch Wesleys Beitrag, weil der ganze Beitrag gelöscht wurde. Auf welcher Basis sollte bitte schön der Hinweis auf die zuständige RAK löschbar sein? Ich meine, ich werde mich natürlich bei der RAK entsprechend äußern [anderswo erst recht] und morgen früh mußt Du dann meinen Beitrag löschen, weil es den Tatsachen nicht entspräche? Eben jener Vorgang, das nämlich jemand eine Tatsache nicht im Internet lesen möchte, nennt man ... na... exakt. Damit warst jedoch nicht Du gemeint, da eine Überprüfung für Dich in erster Linie mal unmöglich ist.

Das alles nur am Rande und zum besseren Verständniss.

Schlitzer1 08.10.2008 22:16

Diese Filme werden in den Tauschbörsen zur Verfügung gestellt, wenn ich das richtig gelesen habe. Somit hat doch jeder, also auch Kinder, Zugriff auf diese Pornos.
Weshalb werden dann diese Firmen, die nun über Rechtsanwaltskanzleien klagen, nicht belangt?

Weini 08.10.2008 22:42

Zitat:

Zitat von Hamesh (Beitrag 2315644)
Du warst nicht damit gemeint. Hättest du die "Wer"-Frage mit "Ich" beantwortet hätte ich um Mißverständnisse auszuräumen den Beitrag ändern lassen.

Es interessiert eigentlich (mich) gar nicht, ob du mich oder einfach nur den Verlag als Gesamtheit, die Admins oder auch nur die Mods etc. gemeint hast. Mich persönlich kannst du ruhig versuchen, anzugreifen, das hätte keine Folgen, die aus meiner Verstimmung entstünden. Dafür verbürge ich mich.

Aber ich kann es nicht dulden, dass ein solcher Ton gegenüber dem tatsächlichen Hausherrn einreißt.

Zitat:

Zitat von Hamesh (Beitrag 2315644)
Löschung durch Dich = OK, da Du Hausherr. Verwendung = trotzdem OK.

Nein. Ich bin hier nicht Hausherr, andere und ich versuchen hier nur, den Laden sauber zu halten. Ich kann auch deswegen nichts zu den Löschungen sagen, weil ich sie nicht durchgeführt habe. Ich wollte Euch nur erhklären, wie solche Dinge passieren bzw. u.U. pasieren müssen.

Zitat:

Zitat von Hamesh (Beitrag 2315644)
Unerklärlich ist jedoch der Fall , siehe auch Wesleys Beitrag, weil der ganze Beitrag gelöscht wurde. Auf welcher Basis sollte bitte schön der Hinweis auf die zuständige RAK löschbar sein?
...
Eben jener Vorgang, das nämlich jemand eine Tatsache nicht im Internet lesen möchte, nennt man ... na... exakt. Damit warst jedoch nicht Du gemeint, da eine Überprüfung für Dich in erster Linie mal unmöglich ist.

War ich wirklich so undeutlich?

Wir (und natürlich auch ich) werden derzeit alles tun, um auch eine gerichtliche Auseinandersetzung zu meiden, die wir gewinnen können. War das jetzt deutlich genug? ;) Und bitte lies den Satz nochmals sorgfältig und achte auch auf die Räume zwischen den Zeilen.

Ich danke für dein Verständnis.

Jetzt kommt der unangenehme Teil: Siehe oben, das ist noch nicht ganz ausgestanden, ich habe deine Nachdenkpause allerdings auf 1 Tag reduziert (wenn ich das nachher schaffe ;)).

Dieser Nick, den du zur Umgeheung der Sperre angelegt hast, stirbt jetzt allerdings. So wie das hier üblich ist. Eine weitere Umgehung würde mich wirklich grantig machen; ich denke wir haben uns verstanden. Du kannst dich ohnehin wieder morgen abends äußern. Am besten so wie jetzt, dann passt das schon.

Baron 08.10.2008 22:46

@schlitzer1
Das meinst jetzt aber net ernst oder?:rolleyes:


Das stellen doch nicht die Firmen in die Tauschbörsen sondern irgendwelche leute die sie Kopiert haben-zu austauschen!:ms:

Schlitzer1 08.10.2008 23:16

Um beim Thema zu bleiben:
Habe am 01.10.2008 zwei (!) Schreiben der o.a. Anwälte erhalten.
Ich habe am Tag darauf einen Anwalt beauftragt, mich in dieser Sache zu vertreten. Da ich die erwähnten Pornos definitiv NICHT heruntergeladen habe, fühle ich mich erpresst, bedroht und in meinem Ruf geschädigt!
Mein Anwalt hat ein entsprechendes Schreiben an die Anwaltskanzlei in Bregenz geschickt.

Dass andere "Erpresste" anders reagiert haben, tut mir Leid!
Die Arbeiterkammer kann euch da wirklich nicht weiterhelfen, weil noch keine Erfahrungen in solchen Angelegenheiten vorhanden sind.
Wendet euch an einen Anwalt, bezahlt die ca. 100€ Anwaltskosten für einen entsprechenden Brief und lasst euch nicht einschüchtern von diesen Abzockern!

Natürlich hatte auch ich Herzklopfen, bzw. beinahe hätte ich mich einschüchtern lassen. Doch zum Glück habe ich den Tipp bekommen, mich im Internet "schlau" zu machen. Was ich da in den letzten Tagen gelesen habe, lässt mich am Glauben an eine gute Anwaltschaft zweifeln!!!

Für mich ist die Sachlage ganz klar:
Leute bezahlen aus Scham, wenn sie in diesem Schreiben lesen, was ihnen vorgeworfen wird. Diese Pornos sind teilweise "aus der untersten Schublade"! Ich habe es mir angetan, und den mir "angehängten" Porno angeklickt. Natürlich habe ich nichts heruntergeladen - die Fotos haben mir gereicht!

Für mich ist klar:
1. Die besagte Kanzlei liest diese Beiträge!
2. Die besagte Kanzlei ist auf einen Zug aufgesprungen, der gutes Geld verspricht!
3. Die besagte Kanzlei beschäftigt Rechtsanwälte, deren Studium wir als Bürger mitfinanziert haben und die sich nun nicht scheuen, Mitbürger abzuzocken (anders kann man es nicht nennen!)
4. Die besagte Kanzlei kann sich nun meine kompletten Daten geben lassen, denn ich bin davon überzeugt, dass sie auch auch auf dieses Forum Zugriff hat.
5. Die besagte Kanzlei wird damit rechnen müssen, dass ich sie verklage. Denn so eine Anschuldigung lasse ich mir nicht gefallen!
6. Die besagte Kanzlei wird demnächst in den Medien erscheinen. Ich scheue mich nicht, die Machenschaften dieser Anwaltskanzlei öffentlich zu machen.
7. Die besagte Kanzlei hat sich bei mir den "Falschen" ausgesucht! Ich bin ein bisschen "bekannt", dh. ich kann es mir leisten, an die Öffentlichkeit zu gehen!
8. Da ich mir keiner Schuld bewusst bin und mich geschädigt fühle, werde ich gegen solche Machenschaften vorgehen und versuchen, zukünftigen "Opfern" zu helfen.

Yahzee 08.10.2008 23:17

Ist leider ernst
 
Zitat:

Zitat von Baron (Beitrag 2315679)
@schlitzer1
Das meinst jetzt aber net ernst oder?:rolleyes:


Das stellen doch nicht die Firmen in die Tauschbörsen sondern irgendwelche leute die sie Kopiert haben-zu austauschen!:ms:

Stimmt so nicht ganz...
Die Rechteinhaber stellen das nicht ein, aber sie erlauben den Abmahnern
ausdrücklich die Sexfilme mit emule & co. zu verteilen.
Rechtlich gesehen ist es dann eigentlich wurscht, ob du die Datei von
"irgendwelchen Leuten" oder eben direkt von den Abmahnern
herunterladest, du bist auf jeden Fall dran!
Aber anscheinend finden sich immer weniger "irgendwelche Leute" die
Kopien einstellen, also muß man ein wenig von Seiten der Abmahner
nachhelfen, damit der Rubel weiter rollt!

Schau dir doch einfach mal diesen Link an und lies dort alles aufmerksam!
http://www.gulli.com/news/p2p-abmahn...ed-2008-08-18/

Und vielleicht auch diese Einleitung:
http://www.wcm.at/forum/showpost.php...&postcount=116

Schlitzer1 08.10.2008 23:23

Zitat:

Zitat von Baron (Beitrag 2315679)
@schlitzer1
Das meinst jetzt aber net ernst oder?:rolleyes:


Das stellen doch nicht die Firmen in die Tauschbörsen sondern irgendwelche leute die sie Kopiert haben-zu austauschen!:ms:

Uiiiiiiiiiii! :o
Doch, ehrlich, das hab ich wirklich gedacht!
Bin da etwas naiv! :engel:
Deshalb hat`s mich wohl auch so geschockt, als ich den Brief (bzw. zwei an einem Tag) der Anwaltskanzlei bekommen habe.
OK, da habe nun was missverstanden - trotzdem lasse ich mir nicht irgendwas von Längle und Co. anhängen!!!

Yahzee 09.10.2008 02:57

Geht's noch?
 
Zitat:

Zitat von Weini (Beitrag 2315616)
Ich wundere michein wenig über die Beugungskomponente, denen das Rechtsverständnis einiger Poster hier zu unterliegen scheint. Zuerst verletzte ich (und auch noch wissentlich) das Recht, und dann soll mich doch mein Provider gefälligst vor der Verfolgung verstecken. Ansonsten ich ihm eine reinsemmeln werde, die sich gewaschen hat.

Äh, geht's noch?!

Es geht noch, ja!
Und zwar nicht um das Infragestellen des eigentlichen Rechtsverstoßes,
der soll und kann nur vor Gericht geklärt werden.
Sofern hier nachweislich keine kommerzielle Nutzung vorliegt, handelt es
sich bestenfalls um ein Bagatellvergehen, welches wahrscheinlich sogar
unter der Erheblichkeitsschwelle anzusiedeln ist.

Vielmehr geht es um dubiose Machenschaften, die dazu führen, daß die sensiblen
persönlichen Daten der AON-Kunden, ohne richterlichen Beschluß, aber gegen
Bezahlung an Dritte weitergegeben wurden und werden.
Einmal in den Händen dieser "Rechtevertreter", denen es vorgeblich nur um die
Verfolgung von mutmaßlichen Urheberrechtsverletzern geht, können aus den nun
vorhandenen Daten Profile erstellt werden, die unter anderem auf die sexuelle
Orientierung und Präferenzen der Nutzer schließen lassen.
Damit käme spätestens jetzt eindeutig das Recht auf den Schutz persönlicher
Daten zum Tragen. Aber leider zu spät...
Die Daten sind ja schon herausgegeben. Und brauchen nur mehr in den vorgefertigten
Massenbriefen an der entsprechenden Stelle eingetragen werden.

Durch das weitere Einschreiten von (Zitat AON-Serviceline) "dubiosen Rechtsanwaltskanzleien,
deren Vorgangsweise schon länger bekannt ist" werden den Betroffenen jetzt massive
Rechtsverstöße, unter anderem auch eine Übertretung des Pornographiegesetzes, welche
mit einer Gefängnisstrafe von bis zu 6 Monaten zu ahnden ist, zur Last
gelegt. Damit wird ein extremer Druck auf, ich nehme mal an, zu 99%
unbescholtenen und nicht vorbestraften Bürgern ausgeübt.
Nichtbetroffene können sich wahrscheinlich kaum in die Gefühle
der Abgemahnten hineinversetzen, jedenfalls sind eine Menge Emotionen
im Spiel...

Allerdings wird gnädigerweise darauf hingewiesen, daß durch die sofortige
Zahlung von 790 Euro pro abgemahnter Datei von einer Anzeige abgesehen
würde, und alle Forderungen damit beglichen seien.

Gehts noch?!

Läge das Interesse jetzt darin, die "Täter" dingfest zu machen, müßte sich zuallererst
ein Richter damit befassen, und nicht die Möglichkeit angeboten werden, sich gegen die
Bezahlung einer Art "Schutzgeld" freizukaufen. Dann wäre es aber nicht mehr möglich,
wie aktuell in der Anfang August angelaufenen Abmahnwelle bis jetzt ca. 1500 österreichische
Haushalte mit Zahlungsaufforderungen zuzupflastern.
Man müsste sich dann halt die Mühe geben, und jedem einzelnen Beschuldigten sein Grundrecht
auf eine fairen Prozeß einräumen. Wobei natürlich auch die Klage abgewiesen werden kann.
Und das ist für die Abmahner einfach zuviel Zeit und Risiko, deswegen werden alle
einfach über einen Kamm geschoren (ohne Gericht).

Worum es wirklich geht, ist, wie überall anders auch, die Aussicht
aufs schnelle Geld. Wobei auch der Provider mit ca. 200.000 Euro
(102,80 Euro pro Datenabfrage) für seine gute Mitarbeit entschädigt wird.
Um das alles aufzuzeigen soll es hier gehen und um nichts anderes!

PS.: Ich bin selbst ein unbescholtener, nicht vorbestrafter Staatsbürger,
der auf seinem Grundrecht nämlich auf eine faire Behandlung besteht, und
sich ungern derart unter Druck setzen läßt. Soll heißen, als Abgemahnter
weiß ich wovon ich rede!

DonGiovanni 09.10.2008 07:49

Zitat:

Zitat von Schlitzer1 (Beitrag 2315687)
Um beim Thema zu bleiben:
Habe am 01.10.2008 zwei (!) Schreiben der o.a. Anwälte erhalten.
Ich habe am Tag darauf einen Anwalt beauftragt, mich in dieser Sache zu vertreten. Da ich die erwähnten Pornos definitiv NICHT heruntergeladen habe, fühle ich mich erpresst, bedroht und in meinem Ruf geschädigt!
Mein Anwalt hat ein entsprechendes Schreiben an die Anwaltskanzlei in Bregenz geschickt.

Lieber Schlitzer, :bier:
danke für Deinen Beitrag, auch bei mir haben sie sich den falschen ausgesucht. Ich wollte nämlich eigentlich nur (freie Fernseh-)Dokumentationen runterladen, und siehe da, was öffnet ich in 7 von 10 Fällen? Pornos, die ich eigentlich garnicht wollte. :mad: Und jetzt hab ich sowas am Hals. Wie auch immer: Ich habe auch ein Schreiben an die Rechtsanwaltskammer Vorarlberg verfasst, und in einem Beitrag hier im Forum die wesentlichen Eckpunkte des Schreibens umrissen. Leider ist der Beitrag gelöscht worden (ich habe nicht wirklich Übung mit solchen Forumsteilnahmen). :confused: Ich habe den Beitrag aber auch nicht irgendwo gespeichert so dass ich ihn jetzt "entschärft" nochmal schreiben möchte. Im Wesentlichen habe ich alles in dem Schreiben an die RAK zusammengefasst, was mich "stört", alle Argumente - auch die hier im Forum - zusammengefasst. Der Grundgedanke ist: Wenn jeder einen solchen Brief schreibt, muss die RAK sich mit jedem einzelnen Fall beschäftigen und darauf reagieren. Damit erhöht sich der Druck auf spezielle Kanzlei. :hammer:

Wichtig ist auf alle Fälle der Zusammenhalt unter uns unter Druck gesetzten, wichtig ist vor allem auch, jede neue Entwicklung bzw. Erfahrung den anderen hier im Forum mitzuteilen. Gruß an alle!:hallo:

mhritter 09.10.2008 12:53

Hallo und schönen Guten Tag!

Angenommen ich würde ebenfalls ein Schreiben dieser Rechtsanwaltskanzlei bekommen - nämlich, dass ich mir einen urheberrechtlich geschützen oder illegalen Porno runtergeladen habe.
Angenommen ich reagiere auf sämtliche Mahnungen der Anwaltskanzlei nicht.
Angenommen der Anwalt geht tatsächlich vor Gericht.
Die erste Frage das Richters wäre wohl, wie der Anwalt nachweisen kann, das die angebliche IP Adresse auch tatsächlich zu mir oder meinem PC an diesem Tag gehörte.
Frage:
Wie erklärt ein Anwalt, wie er zu diesen personenbezogenen Daten gekommen ist.
Wie erklärt die TA bzw. aon, aufgrund welcher Rechtslage die personenbezogenen Daten an eine Privatperson, bzw. Rechtsanwalt ohne richterlichem Beschluß gelangt sind?
Welcher Richter ermächtigt bzw. zwingt die TA in einem Zivilrechtsprozess wegen des Downloads einer (möglicherweise) fraglichen Datei personenbezogene Daten rauszurücken?
Der erste wohl zu klärende Frage wäre in diesem Zusammenhang voraussichtlich, ob es sich überhaupt um eine Urheberrechtsverletzung gehandelt hat.
Dies lässt sich nur aufgrund der Tatsache, dass ich im Internet eine Datei (egal ob Porno, Dokument, Foto oder Musik) runtergeladen habe wohl noch nicht daraus ableiten. Tauschbörsen sind u.a. auch dazu da, Inhalte jeglicher Art untereinander zu Tauschen. Nicht jeder Musikfile ist urheberrechtlich geschützt. Ebenso nicht jedes Foto oder Dokument. Ebenso auch nicht jeder Porno. Ich könnte ja auch eine Eigenproduktion ins I-et stellen.
Ich meine daher, dass ich erst nach erfolgtem Download feststellen kann (durch entsprechende Hinweise bei oder nach öffnen der runtergeladenen Datei) ob es überhaupt urheberrechtlich bedenklich oder gar gesetzwidrig ist.

Meine Schlußfolgerung daraus ist, der alleinige Download kann wohl noch lange nicht zivil- oder strafrechtlich belangt werden. Solange ich die heruntergeladene Datei - nachdem ich erfahren habe, dass sie urheberrechtlich geschützt ist - nicht weiter benütze und auch sofort wieder lösche, bin ich wohl rechtlich auf der sicheren Seite.

In diesem Sinne beschränkt sich die wahre Problematik wohl lediglich auf die Scham innerhalb der eigenen Familie - so es sich tatsächlich um einen Porno handelt und die Frau davon nichts wissen darf.

Der Rest ist für mich schlicht Erpressung nach dem Motto: Zahle oder ich zerre Dich vor Gericht.
Da ich in diesem Fall sicherlich bereits seit langem kein belastendes Material mehr auf meinem PC hätte, hätte ich wohl auch nichts zu befürchten.

Schöne Grüße Michael

PS: ich habe weder jetzt noch in der Vergangenheit belastendes oder illegales Zeugs auf meinem PC gehabt.

Weini 09.10.2008 13:29

Zitat:

Zitat von mhritter (Beitrag 2315776)
Wie erklärt die TA bzw. aon, aufgrund welcher Rechtslage die personenbezogenen Daten an eine Privatperson, bzw. Rechtsanwalt ohne richterlichem Beschluß gelangt sind?

Du findest auf einer der vorherigen Seiten einen recht präzisen Verweis auf die freiwillige Selbstverpflichtung der Provider.

Ohne diese wäre die gesetzliche Lage (betreffend Datenspeicherung und Dauer der Speicherung) noch unangenehmer geworden, soweit ich das noch in Erinnerung habe. Das werden aber andere User bzw. der Anwalt deines Vertrauens", die sich mehr mit diesem Thema befassen, sicherlich besser und genauer erklären können.

DonGiovanni 09.10.2008 14:24

Zitat:

Zitat von mhritter (Beitrag 2315776)
Nicht jeder Musikfile ist urheberrechtlich geschützt. Ebenso nicht jedes Foto oder Dokument. Ebenso auch nicht jeder Porno. Ich könnte ja auch eine Eigenproduktion ins I-et stellen.
Ich meine daher, dass ich erst nach erfolgtem Download feststellen kann (durch entsprechende Hinweise bei oder nach öffnen der runtergeladenen Datei) ob es überhaupt urheberrechtlich bedenklich oder gar gesetzwidrig ist.

Meine Schlußfolgerung daraus ist, der alleinige Download kann wohl noch lange nicht zivil- oder strafrechtlich belangt werden. Solange ich die heruntergeladene Datei - nachdem ich erfahren habe, dass sie urheberrechtlich geschützt ist - nicht weiter benütze und auch sofort wieder lösche, bin ich wohl rechtlich auf der sicheren Seite.

Das ist ein gutes Argument, lieber mhritter, ich sehe das genau so. Ich meine, dass die vorgeworfenen Tatbestände 1. Wissentlichkeit und 2. Absicht voraussetzen. Dennoch: Ein mulmiges Gefühl wird man einfach nicht los - wer will schon gegen diese Typen vor Gericht gehen? Aber ich hoffe, dass Ihr, liebe Leidensgenossen Euch genausowenig einschüchtern lässt wie ich und wir die Sache durchstehen. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass die im Rechts sind! Es ist absolut richtig, was Michael hier schreibt, woher soll man vor einem Download wissen, dass die Datei urheberrechtlich geschützt ist? Auch ich glaube, dass eine Rechtsverletzung erst dann möglich ist, wenn man die Datei weiterverwendet, wissentlich anbietet etc. In meinem Fall habe ich die Dateien sofort gelöscht. :engel:

mhritter 09.10.2008 14:42

Hallo,
Vielleicht noch eine Zusatzbemerkung, da immer wieder geschrieben wird: "Während man eine Datei runterlädt, wird diese de facto auch gleichzeitig zum upload angeboten."
Das ist wohl nur dann richtig, wenn man seine Downloads (und dazu gehören natürlich auch die gerade geladenen files) zum Upload freigibt. Dass muß man ja nicht tun; man kanns ja auch per einfachen Mausklick unterbinden.
Lade ich mir bewußt oder auch unbewußt illegales runter und geb´ diese Dateien gleichzeitig zum Upload frei, dann verbreite ich diese eben auch und dass ist natürlich strafbar. ==> selber schuld.

Schöne Grüße

Michael Ritter

hotte66 09.10.2008 18:16

Rak
 
habe heute auch ein brief an die RAK verschickt denke die werden einiges zu tun haben in nächster zeit. hoffe es machen viele von den betroffenen
hab auch von aon bekommen dass sie daten hergegeben hab nur sagen sie es in meinem konkreten fall nicht werde nochmals anrufen und nebenbei gleich erwähnen dass ich den provider wechseln werde da es für mich kein triftiger grund ist wenn aon persönliche daten an irgendwelche dubiosen anwälte verkauft nur aufgrund eines programmes das in österreich noch nie von einem gericht anerkannt wurde.

colet123 10.10.2008 19:59

Abmahnung
 
Hallo,

auch mich hats getroffen.
RA Längle Fussenegger Singer und Telekom Austria
Natürlich ein Pornofile.

Kann mir jemand sagen wie es wenn man nicht zahlt weitergeht?
DAnke
:mad:

Perseus 10.10.2008 21:40

Kann ich dir zwar nicht genau sagen, nur lies dir hier alles samt zugehörigen Links gut durch, da erfährst du im Prinzip alles was du wissen musst, und kannst dann überlegen was du nun tust.

Nur, auf keinen Fall, in einem Anfall von Panki, 800€ überweisen, denn so wie ich das sehe, braucht man gar nichts zu zahlen, nur muss man ev. einige Formalitäten erledigen, wie z.B. eine umformulierte Unterlassungserklärung, die von der Anwaltskanzlei darfst du auf keinen Fall unterschreiben.


Die Sache wird immer schlimmer, merkwürdig dass man in den Medien dazu nichts hört, wozu hat der aufgeblasene ORF das Konsumentenschutz-Magazin, über dieses Thema zu berichten wäre bedeutend gesellschaftsdienlicher als ein Beitrag über Falten-Unterspritzung so wie heute.

Gruß,

Roman.

Yahzee 10.10.2008 22:07

Erste Hilfe gibt's hier!
 
An alle Neuabgemahnten:

Bitte hier reinschauen und mitmachen!

http://www.abmahnwahn-dreipage.de/

Yahzee 13.10.2008 00:01

Reine Spekulation
 
Ist eigentlich schon näheres über die Vorgangsweise der Log-Firmen bekannt?

Der eingängige Slogan "turning privacy into profit" von DigiProtect etwa erklärt ja
schon einiges über deren Methoden....
Bin mir allerdings nicht sicher ob DigiProtect
Pornos einstellt, loggt und abmahnt, bzw. nur loggt und/oder abmahnt

http://www.tschlotfeldt.de/node/971

Jedenfalls steht da ganz klar Profit im Vordergrund und nicht die legitime
Ahndung bzw. Eindämmung von Rechtsverstößen.
Hat nicht unlängst die Justiz in Österreich private Radarmessungen
untersagt? Das ist doch auch dasselbe Prinzip:
Bloß schnelles Geld für die Betreiber unter Vortäuschung der legitimen Verfolgung
von Schnellfahrern...
Das sollte einzig und allein dem Staat (der Polizei) vorbehalten bleiben.

Ich gehe mal davon aus, daß Firmen wie DigiProtect aktiv an die Rechteinhaber
herantreten, und denen ein Angebot unterbreiten, das die einfach nicht
ausschlagen können:
"Wir haben da soundsoviele Tausend illegale Zugriffe auf eure Filmwerke
geloggt. Wieviel lasst ihr springen, wenn wir euch die Verbrecher am silbernen
Tablett präsentieren? Ihr bekommt außerdem eure Ausgaben garantiert
mit dem Faktor soundso multipliziert zurück. Um die rechtliche Seite braucht
ihr euch weiter nicht sorgen, wir wenden einfach das Zivilrecht an, da kann
man außer lästigen Mitbewerbern ganz bequem auch mittellose Tauschbörsennutzer
zur Kasse bitten. Und nebenbei, der Hinweis auf den Verstoß gegen das
Pornographiegesetz hat noch jedesmal funktioniert..."

Die Provider, die kritiklos das von den Mainstream-Medien propagierte Feindbild
vom kriminalisierten Internet (Terrorbedrohung, Kinderpornoringe, Rechtsextremismus etc.)
übernommen haben, freuen sich auch, denn erstens können sie endlich mithelfen die
Kriminalität zu bekämpfen und nebenbei ohne Mühe gutes Geld,
sog. "Aufwandsentschädigungen" einsacken.
Außerdem können sie mißliebige Flatrate-Kunden ins Visier nehmen, die für
AON ohnehin zuwenig Umsatz bringen.
Da ist es dann auch ganz in Ordnung anzunehmen, daß wenn jemand viel Traffic erzeugt,
also ein Tauschbörsennutzer ist, zwangsläufig eine Rechtsübertretung vorliegt...
AON hatte seine Marktdominanz mißbraucht und durch die aggressive Einführung des KombiPakets
Ende letzten Jahres monopolartig einen rechtlich fragwürdigen Wettbewerbsvorteil
gegenüber anderen Providern erkauft.
Daraufhin wurde AON zwar von der Regulierungsbehörde zurechtgestutzt aber
die Marktanteile wurden dennoch weiter ausgebaut.

Man wird da an die unselige Zeit des Telefoniemonopols
der österreichischen Post erinnert.

http://www.heise.de/newsticker/Regulier ... dung/99273

Gibt es eigentlich eine Statistik über den Anteil von KombiPaket-Kunden unter den
Abgemahnten? Ich gehe mal davon aus, daß es sich um ausschließlich solche
handelt.

Fehlen noch die Abmahnanwälte, die hier in Österreich voll auf die
traditionelle Obrigkeitsgläubigkeit der Ösis setzen können.
Die brauchen nur noch einen schönen Serienbrief erstellen, mit vielen Paragraphen
garnieren und können sich dann zurücklehnen um die eintrudelnde Kohle
zu zählen...

Kann irgendjemand diese meine Hirngespinste entkräften bzw. richtigstellen?
Ich hoffe nämlich noch immer völlig falsch damit zu liegen, möchte wieder
an unser Rechtssystem glauben können!


http://www.abmahnwahn-dreipage.de/fo...ost_report.gif

Ambriel 13.10.2008 00:12

nimm eine rechtsberatung zur hilfe, gibt es auch gratis

vergib deinen Feinden, aber vergiss nie ihre Namen
-----------
Nachtwandler ev - Verein zur Förderung des Nachtlebens

DonGiovanni 13.10.2008 07:12

Nachdem mein letztes Posting auf Grund aus jetziger Sicht doch irgendwo verständlich (Formulierungen) gelöscht wurde, hier nun eine "entschärfte" Version :engel:. Lieber Moderator, ich hoffe Du lässt es nun zum Nutzen aller stehen:-). Danke auch an Yahzee und Shual für das Zwischenspeichern dieses Beitrages. Hier also nun Tipps an alle für ein Schreiben an die Rechtsanwaltskammer Vorarlberg:

"Es wäre unfair, immer nur die Beiträge zu lesen, zu nutzen und nichts selbst beizutragen. Also habe ich mich hier registriert und fange mal an.

Auch ich habe von besagter Kanzlei 2 Briefe erhalten :mad: und habe mich an einen Rechtsanwalt gewandt. Dieser hat mir geraten, eine Disziplinaranzeige an die Vorarlberger Rechtsanwaltskammer zu verfassen (Rechtsanwaltskammer Vorarlberg / Z. Hd. d. Disziplinarrat / Marktplatz 11 /6800 Feldkirch - am besten eingeschrieben). Dort habe ich mir höflich aber bestimmt meinen Frust von der Seele geschrieben:

1. Ich fühle mich durch die gesamte Vorgehensweise unter Druck gesetzt und an den Pranger gestellt. Ich fürchte um meine gesellschaftliche Stellung.

2. Wie kommt die Kanzlei an meine Daten, ohne dass ein richterlicher Beschluss bzw. mein Einverständnis vorliegt?

3. Wie kann behauptet werden, dass ich das eigentliche Delikt - also die Filme anderen anzubieten - überhaupt begangen habe, wo die doch kaum beweisen können, dass andere die Möglichkeit hatten, den Film zur Gänze und nur ausschließlich von mir runterzuladen!

4. Wichtig ist auch die Frage, ob es mit der Ethik bzw. dem Codex der Österreichischen Rechtsanwaltschaft vereinbar ist, unbescholtene Bürger so derartig unter Druck zu setzen (horrende Kosten, kurze Fristen, Androhung von noch horrenderen Kosten und sogar Haftstrafen, etc.)

Ich möchte jetzt nicht auf jeden einzelnen Punkt genau eingehen, da ich annehme, dass sich die Kanzlei die Foren genau ansieht - und ich möchte nicht noch einen Strick gedreht bekommen. Aber im Forum gibt es genug Argumente. Fasst Sie aus Eurer Sicht zusammen, argumentiert logisch, höflich aber bestimmt und schickt das Ganze an die RAK Vorarlberg - denn die müssen dann auf jeden Fall und auf jedes Schreiben reagieren!

Und beschwert Euch auch unbedingt aufs massivste und empörteste bei der Telekom Austria, denn die waren, sind und werden ohne richterlichen Beschluss nicht berechtigt sein, einfach so die Daten ihrer Kunden ohne deren Einverständnis preiszugeben! Das kann ja wohl garnicht sein! :hammer:

Es ist schier unglaublich, welch ungeheurer Druck sowohl finanziell als auch moralisch von diesen sogenannten Rechtsanwälten auf unbescholtene Bürger ausgeübt wird. Bitte bleibt alle am Ball und schreibt Eure Erfahrungen ins Forum - halten wir uns gegenseitig am Laufenden!

PS: Ein Verstoß gegen das Pornographiegesetz bzw. auch das Urheberrecht setzt sowohl Wissentlichkeit als auch Absicht voraus. Glaube kaum, dass Sie das jedem einzelnen - abgesehen davon weil garnicht vorhanden - nachweisen können. Abgesehen davon kann man vor einem Download noch gar nicht wissen, ob eine Datei urheberrechtlich geschützt ist oder nicht - das weiß man eben erst, wenn die Datei vollständig runtergeladen wurde und sich nach dem Öffnen ein eindeutiger Hinweis darauf findet. Erst dann kann man reagieren und die Datei wieder löschen. Es kann also nicht Absicht bzw. Wissentlichkeit unterstellt werden (siehe auch Beiträge von mhRitter)!"

Alles Gute uns allen und bleibt am Ball! :bier:

PS: Nehmt auf gar keinen Fall direkten Kontakt mit der abmahnenden RA-Kanzlei auf! Irgendwo drehen die ein Schuldeingeständnis hin!

Yahzee 13.10.2008 12:55

Breaking News
 
Die neuesten Entwicklungen in Deutschland:

http://www.golem.de/0810/62881.html

Es scheint als ob es doch noch sowas wie
Hausverstand in Justizkreisen gibt... ;)

peter-k 13.10.2008 16:02

In Österreich würde ICH mir gar keinen Kopf machen wenn wieder mal so ein Belästigungsschreiben kommt.
Das ignoriere ich einfach, da könnte ja jeder kommen.
Irgend einen dahergelaufenen eine Erklärung abgeben, wie komme ich dazu?
Mit Tools IP zu loggen und dann aufgrund dieser .txt jemand etwas zu unterstellen, das ist ein starkes Stück und völlig untauglich etwas Beweisen zu wollen.
Wenn dann nur unter staatlicher Aufsicht, aber zu Reagieren nur weil sich wer in seiner restlosen Überheblichkeit als Ermittler-Richter-Vollstrecker sieht? Aber Hallo - die Zeiten der Selbstjustiz sind lange vorbei!

Sollte ich mir etwas zu Schulden kommen lassen so gibt es die Exekutive, der Geschädigte solle sich dort hin wenden - pasta!
Macht er es nicht, so hat er auch nichts.
Wäre ja noch schöner seine Zeit mit der Korrespondenz von irgend welchen möchtegern Ermittler-Richter-Vollstrecker zu vergeuden - Größenwahnsinnige gehören therapiert und nicht gesponsert!

Besonders bizarr ist das es von Rechtsanwälten aus geht, bemühe ich selbst einen um mich dagegen zu wehren ist es doch Glückssache.
Was wenn mein Anwalt mit der selben Masche versucht Kohle zu machen?
Der drückt mir dann vielleicht auch noch rein es ist alles rechtens und wenn wir nur das halbe Lösegeld zahlen haben wir schon gewonnen....

Perseus 13.10.2008 16:23

Völlig richtig!


Man muss als Abgemahnter überhaupt nicht reagieren, weder auf eine Abmahnung noch auf eine Inkasso-Forderung, bei letzterer machen sich viele ins Hemd, weil das plötzlich so ernst und seriös und bedrohlich wirkt, einfach ruhig bleiben.

Reagieren sollte man jedoch in jedem Fall, wenn ein Brief/Einschreiben was auch immer vom Gericht kommt, das muss man auch dazu sagen, das gilt ganz allgemein, egal um welche Sache es sich nun handelt.


Ich hoffe das keiner, oder nur wenige diese 800€ überweisen, denn wenn auch nur 10% dies tun, lohnt es sich wahrscheinlich schon, in jedem Fall ist endlich die Sache von der Politik zu unterbinden, oder zumindest im Sinne der Verbraucher klar zu regeln.


Gruß,

Roman.

Yahzee 14.10.2008 13:30

Konsumentenschutz? Wo denn?
 
Zitat:

Zitat von Perseus (Beitrag 2316663)
Völlig richtig!


Man muss als Abgemahnter überhaupt nicht reagieren, weder auf eine Abmahnung noch auf eine Inkasso-Forderung, bei letzterer machen sich viele ins Hemd, weil das plötzlich so ernst und seriös und bedrohlich wirkt, einfach ruhig bleiben.

Reagieren sollte man jedoch in jedem Fall, wenn ein Brief/Einschreiben was auch immer vom Gericht kommt, das muss man auch dazu sagen, das gilt ganz allgemein, egal um welche Sache es sich nun handelt.


Ich hoffe das keiner, oder nur wenige diese 800€ überweisen, denn wenn auch nur 10% dies tun, lohnt es sich wahrscheinlich schon, in jedem Fall ist endlich die Sache von der Politik zu unterbinden, oder zumindest im Sinne der Verbraucher klar zu regeln.


Gruß,

Roman.

Sehr treffend dargestellt!

Allerdings gibt es nach wie vor ein erhebliches Informationsdefizit.
D.h. viel zu wenige Abgemahnte holen sich in den Foren erste Hilfe.

Die AK disqualifiziert sich als staatlicher Konsumentenschutz,
den Hilfesuchenden wird dort allen Ernstes empfohlen gleich mal
zu bezahlen. Die vielen Paragraphen im Abmahnschreiben
beeindrucken die Experten der Arbeiterkammer offensichtlich.
Allerdings scheint ihnen etwas durcheinandergekommen zu sein:
Sie müßten eigentlich die Konsumenten schützen und nicht, wie hier geschehen, die Abmahnanwälte:

http://www.kleinezeitung.at/allgemei...74617/index.do

Also doch lieber gleich hier im Forum
oder dort

http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/...a6fc873439b6af

reinschauen

Iolaos 14.10.2008 15:33

Zitat:

Zitat von peter-k (Beitrag 2316660)
Besonders bizarr ist das es von Rechtsanwälten aus geht, bemühe ich selbst einen um mich dagegen zu wehren ist es doch Glückssache.
Was wenn mein Anwalt mit der selben Masche versucht Kohle zu machen?
Der drückt mir dann vielleicht auch noch rein es ist alles rechtens und wenn wir nur das halbe Lösegeld zahlen haben wir schon gewonnen....

Als Anwalt verfolge ich diese Diskussionen sehr genau und mit gemischten Gefühlen, vor allem weil hier seitens der Rechteinhaber und mancher Anwälte mit sehr zweifelhaften Methoden vorgegangen wird. ABER ich appeliere an Euch dass ihr rational bleibt und Eure Verschwörungstheorien auf deren Gehalt überprüft. Wäre ich der Anwalt des obigen Posters würde ich überlegen ihn wegen übler Nachrede zu belangen. Deinem Anwalt vorzuwerfen dass er Deine Interessen nicht vertritt ist so ziemlich dass schlimmste was Du ihm vorwerfen kannst. Es ist die Pflicht des Anwaltes Deine Interessen bestmöglich zu vertreten.

Der Anwalt hat vor allem den Vorteil dass er juristische Probleme fachlich und ohne emotionale Motive betrachten und lösen kann. :idee:

peter-k 14.10.2008 19:58

Hallo Iolaos,
denke da liegt ein Missverständnis vor.
Ich habe lediglich darauf hingewiesen das es so sein KANN und das dies die Situation so bizarr macht.
Das hat auch nichts mit Verschwörung zu tun, ich verkneife mir sogar ausdrücklich: eine Krähe peckt der anderen kein Auge aus - obwohl mir dieser Spruch bei diesen Thema (nicht nur hier) immer wieder in den Sinn kommt.

Zitat:

Zitat von Iolaos (Beitrag 2316933)
Deinem Anwalt vorzuwerfen dass er Deine Interessen nicht vertritt ist so ziemlich dass schlimmste was Du ihm vorwerfen kannst. Es ist die Pflicht des Anwaltes Deine Interessen bestmöglich zu vertreten.

1.) Der Idealfall, was aber lange nicht bedeutet das es so sein muss, bzw. nicht anders geht.
2.) Auch Anwälte sind nur Menschen und bin sicher mit den selben menschlichen Fehlern behaftet.
3.) Ich werfe meinen Anwalt gar nichts vor, wie kommst du darauf?

hallo 14.10.2008 21:56

sehr interessant die Meldung von Yahzee im golem.de.

Was meint ihr zu diesem Artikel
http://www.123recht.net/forum_topic....ge=97&ccheck=1

hier schreibt einer nicht zahlen nichts unterschreiben selbst die mod. UE nicht, da man mit der modUE irgendwie zugibt ein schlechtes Gewissen zu haben.
danke

LOL 15.10.2008 10:31

Ich kann für derartige Abmahnschreiben die Kanzlei Brandtner Doshi (Daniel Stanonik)wärmstens empfehlen:
http://www.brandtner-doshi.at

Iolaos 15.10.2008 10:58

Ich kann verstehen dass es für jemanden der noch nie mit Anwälten zu tun hatte schwierig ist den geeigneten Anwalt zu finden. Vor allem muss man sich ja gegenseitig vertrauen. Auf jeden Fall kann man Vereinbaren dass die erste Beratung gratis ist, also kann man immer zumindest zu einer Beratung gehen und viell. eine zweite Meinung einholen.

Yahzee 15.10.2008 17:13

Deutsche Zustände?
 
Auch auf die Gefahr hin, daß manche hier meine Bedenken wieder als unbegründet abtun:
Das Geschäftsmodell der angelaufenen Abmahnwelle
in Österreich wurde praktisch unverändert aus Deutschland importiert.
Allerdings hat in Deutschland die Politik bereits reagiert und gegen den
Abmahnmahn die Notbremse gezogen. Daher weichen jetzt manche
findige Unternehmer nach Österreich aus, hier finden sie aufgrund
unklarer gesetzlicher Bestimmungen einen richtiggehenden Selbstbedienungsladen vor.

Es geht hier nicht mehr um das Behandeln von einzelnen Fällen, es ist
eine Systemantwort dringend nötig, d.h. die Politik ist gefordert.

Für die Skeptiker, die meinen: "ja, aber in Österreich läuft das alles
ganz anders und ist außerdem rechtlich völlig in Ordnung..."
noch ein Ausschnitt aus der angesehenen
Frankfurter Allgemeinen Zeitung zum Thema:

...Pervertiert wird das System jedoch inzwischen durch eine zwar immer noch kleine, aber höchst effiziente Truppe von Abmahn-Anwälten, die das Internet systematisch nach Rechtsverletzungen durchsuchen. Nicht selten gehen sie bei ihren Geschäften den umgekehrten Weg: Nicht der Mandant wendet sich an eine Kanzlei seiner Wahl, sondern der Advokat sucht sich einen geeigneten Auftraggeber, um seinen Fund mit Hilfe von kostensparenden Satzbausteinen in bares Geld umzuwandeln.
Der Verdacht, dass dabei nicht alles nach den guten Sitten der Anwaltschaft läuft, liegt nahe: Es scheint schwerlich vorstellbar, dass sich ein Mandant über die horrenden Gebühren zu dem angegebenen Streitwert von oft 50.000 Euro eine verbindliche Rechnung ausstellen lässt, nur damit sein Anwalt die Summe wegen Lappalien vom mutmaßlichen Rechtsverletzer eintreiben kann. Advokaten, die missbräuchlich mit Abmahnungen um sich werfen, droht von den Rechtsanwaltskammern meist nur eine Rüge, die von so manchem sanktionierten Juristen auch noch als Trophäe an die Wand gepinnt wird.
Deckelung der Gebühren bei 100 Euro ist überfällig
Der Weg der SPD-Ministerin, die Gebühren für Anwälte bei 100 Euro zu deckeln, ist deshalb zwar ungewöhnlich, aber überfällig. Die Auswüchse zeigen deutlich, dass die bisherigen Instrumente insbesondere der Rechtsprechung nicht ausreichen, um dieses sittenwidrige Geschäftsmodell auszutrocknen. Es darf nicht allein den Gerichten überlassen werden, ob sie Missbrauch erkennen und in ihrem Urteil berücksichtigen.
Gewiss: Die Zeche zahlt der Urheber, der in einfach gelagerten Fällen bald nicht mehr eine so imposante Drohkulisse aufbauen kann. Doch es ist nicht damit zu rechnen, dass künftig scharenweise Internetbegeisterte die Urheberrechte anderer sehenden Auges zu ihren Gunsten ausschlachten und im Schutz der Kostenbegrenzung eine unerfreuliche Abmahnung in Kauf nehmen. Immerhin gilt sie ausschließlich für einmalige, unerhebliche Verstöße, bei denen eine solche Beschränkung der Urheberrechte eher zu verschmerzen ist. Systematische, schwere Verstöße dürfen sich jedoch auch weiterhin nicht lohnen.

Baron 15.10.2008 17:24

Na -wie überraschend das das gerade jetzt passiert! Die Politiker in Österreich sind gerade mit onanieren (an und- vor allem-für sich!) beschäftigt.
Die alte Regierung-macht dienst nach "VUR" schrift-der Kanzler ist meistens eh verreist. Und die neue muss-ganz schnell -also gleich nächste Woche oder später sondieren, Verhandeln, Kopuliern-äh koalieren tuns dann noch vor Weihnachten um dann in die Weihnachtspause bei vollen Bezügen gehen zu können. Da unternimmt doch keiner was! Und viele Verschreckte zahlens dann halt vom Weihnachtsgeld!:rolleyes::ms:

Schlitzer1 15.10.2008 22:23

Danke, Don Giovanni für deine Ausführungen!

Auch ich habe nun 3x bei der Telekom Austria angefragt, weshalb sie ohne richterlichen Beschluss meine Daten herausgeben.
Bisher habe ich 2 Mails bekommen, in denen mir versichert wird, die Angelegenheit an die zuständige Stelle weiterzuleiten!

Deine Mahnung, mit der Anwaltskanzlei keinen persönlichen Kontakt aufzunehmen, halte ich ebenfalls für sehr wichtig!

Es ist einfach unglaublich, was da abgeht!!!
Deinem Vorschlag, eine Disziplinaranzeige an die Vorarlberger Rechtsanwaltskammer zu verfassen, werde ich nachkommen!

Da ich weiß, dass ich niemals Pornos aus dem Bereich "Sekt und Kaviar" heruntergeladen habe und sie deshalb auch nicht zur Verfügung gestellt haben kann, werde ich mich dagegen verwehren! Ich bin sicher in einem Alter, das jenseits dessen ist, in dem das den meisten Usern passiert (und noch dazu bin ich weiblich;-). Und gerade deshalb sind die bei mir an der falschen Adresse! Ich ziehe das durch bis zum Gericht, wenn es sein muss!

Dass manchen von euch die Kosten (die angedrohten und die eventuellen eines eigenen Anwaltes) schrecken, ist mir klar.
Doch selbst wenn ein eigener Anwalt nicht kostenlos ist, rate ich auf jeden Fall dazu, nicht auf eigene Faust zu agieren! In diesem Forum findet ihr genügend Anwälte, die euch auch telefonisch weiterhelfen!


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"Ich möchte jetzt nicht auf jeden einzelnen Punkt genau eingehen, da ich annehme, dass sich die Kanzlei die Foren genau ansieht - und ich möchte nicht noch einen Strick gedreht bekommen."
__________________________________________________ ____________________
Sehe ich genau so!

Danke für deinen Beitrag!

Iolaos 16.10.2008 15:42

Interessant: http://futurezone.orf.at/it/stories/315216/

holzi 16.10.2008 15:47

aus obigem link:
Zitat:

"Wenn jemand Auskunft gibt, dann gibt er freiwillig Auskunft", sagte der Salzburger Richter Franz Schmidbauer, der die Website Internet4Jurists betreibt, zu ORF.at. Seiner Meinung nach besteht derzeit keine Auskunftspflicht für Provider.
Zitat:

Beim Verband Internet Service Provider Austria [ISPA] sieht man die Sachlage ähnlich. "Wir empfehlen unseren Mitgliedern, nur auf richterlichen Befehl Auskunft über Nutzerdaten zu erteilen",
Zitat:

Solange der Fall vor dem EuGH nicht geklärt sei, könnten Personen, die durch die Datenweitergabe geschädigt würden, auch klagen.
...tretets der TA in den Ar$ch ;)

Baron 16.10.2008 16:11

Da sieht man wieder das gerade die TA bei uns rechtlich benachteiligt ist-man sollte also mit ihr keine Verträge eingehen wenn es sich verhindern lässt!:p
Weil an den den 100€pro Auskunft die sie in dem Artikel net einmal erwähnt haben -kanns doch genausowenig liegen wie daran das man die P2P User nicht in den Flat tarifen haben möchte-oder?
Ein Schelm der dabei Böses denkt:rolleyes::ms:

garfield36 16.10.2008 16:48

Bin ja neugierig, wie der EUGH entscheiden wird.

Baron 16.10.2008 16:59

Und vor allem -wann? Reden wir mal in 2 Jahren weiter-in der Zwischenzeit stoßen sich die Abmahner und die TA gsund!:rolleyes:

garfield36 16.10.2008 17:01

Kommt darauf an, wie viele Personen jetzt noch zahlen. Sobald dieses Thema mal in Massenmedien verbreitet wird, werden es sich wohl viele überlegen.

Ottwald 16.10.2008 17:37

guggst du hier:
 
http://futurezone.orf.at/it/stories/315216/

also keine Panik, solln sch.. gehen, die Piefke - mitsamt ihren Pornos:ms:

holzi 16.10.2008 17:41

den link hat iolaos schon um 15:42 gepostet ;)


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