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Meschdt 04.01.2008 14:56

ich glabu das beste wäre, wenn man noch "schwarzseher" ist, die Klofen an der Tür der GIS-INFORMATIONLEUTE zu ignoiren und erst , die Briefe auch ignorieren, und erst wenn man aufmachen muss, aufmachen.

Bernd0815 04.01.2008 17:03

Zitat:

Original geschrieben von Meschdt
ich glabu das beste wäre, wenn man noch "schwarzseher" ist, die Klofen an der Tür der GIS-INFORMATIONLEUTE zu ignoiren und erst , die Briefe auch ignorieren, und erst wenn man aufmachen muss, aufmachen.
Wo bei uns oder in Myanmar? ;) :D

LouCypher 04.01.2008 17:09

@meschdt: ich hoffe ich darf dich in einem anderen thread zitieren :lol:

Meschdt 06.01.2008 17:32

du darfst.....übrigens: heut is in der Ganzen Woche etwas über die GIS gstanden, genauer gesagt über die leute die sich über die Kosten aufregen, und da muss eine alte Frau zahln weil sie was empfangen kann, und zwar mit einem analogen digitalreciever, die gis muss man doch nur bei empfangsbereitschaft von rundfunk zahln oder???


echt schlimm die frau muss zahlen, obwol sie alt is^^

Windfux 06.01.2008 19:24

super, ein 14-jähriger erzählt uns was über die GIS, wobei es ihm eh wurscht sein kann, weil er ja noch im Elternhaus wohnt und nix zahlen muss :lol:
Reden wir in 5 Jahren weiter, ja? :D

Meschdt 06.01.2008 19:50

na warum, mir is es ja auch nicht wurscht wie viel meine eltern zahln müssen.

Windfux 06.01.2008 20:01

bist vll. a neigierige nosn :lol:

orange 07.01.2008 13:32

Zitat:

Original geschrieben von Meschdt
du darfst.....übrigens: heut is in der Ganzen Woche etwas über die GIS gstanden, genauer gesagt über die leute die sich über die Kosten aufregen, und da muss eine alte Frau zahln weil sie was empfangen kann, und zwar mit einem analogen digitalreciever, die gis muss man doch nur bei empfangsbereitschaft von rundfunk zahln oder???


echt schlimm die frau muss zahlen, obwol sie alt is^^


analoger digitalreciever ? Wie alt soll Menschdt sein? 14?

LouCypher 07.01.2008 13:37

sind das die zum aufziehen?

orange 07.01.2008 15:25

Zitat:

Original geschrieben von LouCypher
sind das die zum aufziehen?
ja, aber die gehen auch mit batterien:idee:

Meschdt 07.01.2008 17:10

^^ ups

ingomar 07.01.2008 23:43

hm... ich hab am wochenende den fernseher und die alte all-in-one-anlage ausgemistet (AIWA gegen cambridge soundworks, project teile und tannoy boxen + beamer ) und sendete entsprechend heute morgen die kündigung an das nette unternehmen.

mal sehen, ob das reibungslos vonstatten geht. :)

alterego100% 08.01.2008 05:41

Hast du kein Radio in Haus oder Auto?
Dein Computer hat keine TV-Karte?
Alleinedas dein Rechner internetfähig ist könnte schon genügen...

Es ist gar nicht soleicht dieser (Des)Informationssteuer zu entgehen. ;)

ingomar 08.01.2008 09:20

nein, radio gibt es keines. auto ? who cares.

"Nicht zu melden ist der Rundfunkempfang außerhalb von Gebäuden (Autoradio)"

computer hat keine tv-karte (is mir wurscht, gibt ja azntv); und "internetfähig" ? tja, ist nun ein LAN das internet oder nicht ? wobei das eher eine rhetorische frage ist.

hab allerdings selbst bei der gis nix gefunden, daß netzwerk gebührenpflichtig ist.

Oli 08.01.2008 11:39

Stimmt das wirklich, dass ein Autoradio nicht gebührenpflichtig ist? (ich meine nat. wie oben beschrieben, wenn man am Wohnsitz KEINE Empfangsgeräte hat, und nur im Auto ein Radio - muss man dann NICHTS zahlen?).

lg Oliver

ingomar 08.01.2008 12:07

ich habe es 1:1 von der gis-seite zitiert; per definitionem ist die meldung nicht notwendig.

es stand kein nachsatz von wegen "wenn du auch noch xxx gemeldet hast" oder so dabei - meiner erinnerung nach kommt das ganze daher, daß es für verkehrsfunk und notempfänger (bspw. bei naturkatastrophen) keine gebührenpflicht gibt.
kann aber sein, daß das reformiert wurde - pech, wenn es auf der seite so nicht ersichtlich ist.

weitere zitate: "Die Gebührenpflicht beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem ein Radio- und/oder Fernsehgerät an einem Standort betriebsbereit aufgestellt ist"

im abmeldeformular steht noch weiters bei den möglichen gründen "die Rundfunkempfangseinrichtungen vom gemeldeten Standort entfernt wurden,".

alterego100% 08.01.2008 13:59

Zitat:

Original geschrieben von Oli
Stimmt das wirklich, dass ein Autoradio nicht gebührenpflichtig ist? (ich meine nat. wie oben beschrieben, wenn man am Wohnsitz KEINE Empfangsgeräte hat, und nur im Auto ein Radio - muss man dann NICHTS zahlen?).

lg Oliver

Früher musste man einen Abschnitt der Hauptbewilligung immer im Auto mitführen. Das ist aber schon lange nicht mehr so. Aber, daß der ORF auf die Gebühren deswegen verzichtet, ist schwer zu glauben.

sillybilly 08.01.2008 17:50

Zitat:

Original geschrieben von ingomar
computer hat keine tv-karte (is mir wurscht, gibt ja azntv); und "internetfähig" ? tja, ist nun ein LAN das internet oder nicht ?
PCs sind unter bestimmten Umständen gebührenpflichtig. Die Rechtslage dazu ist in Österreich eindeutig: Wird ein PC durch eine TV-Karte bzw. durch einen Internet-Breitbandanschluss zum Rundfunkempfangsgerät, so besteht Gebührenpflicht. In Privathaushalten allerdings nur dann, wenn der Computer das alleinige Empfangsgerät ist. (Quelle - GIS GEBÜHREN INFO SERVICE GMBH)

sillybilly 08.01.2008 17:53

Zitat:

Original geschrieben von alterego100%
Aber, daß der ORF auf die Gebühren deswegen verzichtet, ist schwer zu glauben.
Ist aber so:-)

Der mobile Rundfunkempfang – beispielsweise via Autoradio – ist nicht melde- und gebührenpflichtig.(Quelle - GIS GEBÜHREN INFO SERVICE GMBH)

ingomar 09.01.2008 12:15

wo steht das mit dem breitbandanschluss genau ?

m@rio 09.01.2008 16:28

http://www.orf-gis.at/index.php?kate...g&artikel=2839
Zitat:

Als Empfangseinrichtung gilt jedes Gerät, das den Empfang von Rundfunk optisch und /oder akustisch wahrnehmbar machen kann.
Auch ein Computer mit Internetanschluss [...] wäre aufgrund des Angebots in der Lage, Radioprogramme und TV-Programme zu empfangen und abzuspielen.
[...]
Wäre ein Computer das einzige Rundfunkempfangsgerät - was in der Praxis eher selten der Fall ist - besteht, entsprechend dem RGG, Gebührenpflicht.

ingomar 09.01.2008 16:36

mir reichts - ich ignorier das mal.

möge ich dafür in der hölle schmoren - auf jeden fall bin ich im fall einer kontrolle sowieso wegen totschlag im gefängnis... so weit kommts noch, daß jemand unbefugter in meinen serverraum reinspaziert.

was führt den orf eigentlich wirklich zu der annahme, die ZIB von gestern als fernsehprogramm zu adeln ? oder habe ich das "angebot" schlicht in der fülle der optionen übersehen ?

sillybilly 09.01.2008 17:28

Zitat:

Original geschrieben von ingomar
wo steht das mit dem breitbandanschluss genau ?
Ich habs von hier (siehe Seite 8)!

http://www.orf-gis.at/files/26_ORF_GIS_Infomappe.pdf

ingomar 09.01.2008 17:50

wenn Du jetzt noch so nett wärst, das "angebot" des orf zu finden (bin mir sicher, daß es entsprechend einen 24x7 stream gibt), würde ich mit freuden das "rundfunkempfangsgerät watchguard firebox" anmelden.

by the way: als was gilt dann ein (alleiniger) computer eigentlich ?

MindCrawler 09.01.2008 18:25

Radio im Auto ist nicht GIS pflichtig, ausser es handelt sich dabei um ein Firmenfahrzeug.

Dann muss die Firma, welcher das Auto gehört, für jedes einzelne Auto die GIS bezahlen.

antzs 11.01.2008 16:19

Kein ORF-Programmentgelt, wenn kein ORF möglich
 
Hallo Leute,

Bezueglich der GIS-Gebühr für Fernseher mit analogem Antenneneingang und SAT-Receiver
(aber keine DVB-T-Box vorhanden) ist jetzt ein Gerichtsverfahren anhängig.

siehe:

tirol.com/chronik/innsbruck/63165/index.do

weiters: (siehe letzter Absatz "Gerichtsverfahren")

de.wikipedia.org/wiki/Gebühren_Info_Service

siehe auch:

www.anwaltaktuell.at/anwalt/artikel415.html


Bin gespannt wie es ausgeht. Wenn Günther Hye vor Gericht gewinnt, dann werden viele nur mehr die
Radiogebühr zahlen müssen.

mfg antzs

Oli 11.01.2008 16:46

Er wird sich die Zähne ausbeißen und letztendlich verlieren. Leider.

lg Oliver

Baron 11.01.2008 17:43

Na ja ---wenn er keinen Card slot hat in seinem Sat reciver--was weis man?

Perseus 11.01.2008 18:48

Hallo,


die GIS, genauer gesagt der ORF verfolgt wohl die Absicht diese Gebühr in jedem Fall von jedem Haushalt zu kassieren, denn wer hat schon kein Radio/TV/Internet, höchstens Baumhausbewohner oder Obdachlose, ich traue der GIS zu, selbst von letzt genannten durch eine wie gewohnt unlogische und fadenscheinige Begründung, diese zur Kasse zu bitten.

Diese Info PDF ist total schwammig, und nicht genau definiert wann man nun zu zahlen hat und wann nicht. "PC mit TV-Karte bzw. Breitbandanschluss". Bedeutet "bzw" nun ODER, oder UND? Ab wann hat man denn einen Breitbandanschluss, und man könnte ja auch mit einem DVB-T USB-Stick am Laptop ohne I-Net, ORF empfangen, man kann auch ohne TV-Karte übers I-Net Fernsehen. Die sollen gefälligst alle möglichen Fälle auflisten. Für Gebühren von 650 Millionen Euro, insgesamt, ja das doppelte (Werbung!) kann man ja wohl eine vernünftige und eindeutige verständliche Info erwarten?


Eine Frechheit ist auch die Umstellung des Verschlüsselungs-Systems, den Kunden zahlen zu lassen, kostet 45, Euro pro Karte, bei 2 Karten 90€ usw, damit machen sie also auch noch ein Geschäft, die braucht jeder Sat-Kunde.


Ich kenne jemand, der hat sein Kabel-TV abgemeldet, keine DVB-T Box, kein Sat-Anschluss vorhanden, aber ONE-Hui als I-Net, man kann also am Fernseher nicht fernsehen, weder ORF noch ausländisch, muss man zahlen?



Gruß,

Roman.

ingomar 11.01.2008 22:42

"Ich kenne jemand, der hat sein Kabel-TV abgemeldet, keine DVB-T Box, kein Sat-Anschluss vorhanden, aber ONE-Hui als I-Net,..."

genau meine situation - anhand der GIS-seite kann ich allerdings schon mal nicht logisch nachvollziehen, ob ein internet-anschluss* nun den pc zu einem...

-"fernseher"
-"radio"
-"mobilen gerät"

macht. was ist nun genau die abgabenpflicht für einen alleinigen pc ?

Baron 12.01.2008 14:47

Is doch wurscht! Du mußt zahlen!:p

r_bonnhof 12.01.2008 18:41

Re: Kein ORF-Programmentgelt, wenn kein ORF möglich
 
Zitat:

Original geschrieben von antzs
Hallo Leute,

Bezueglich der GIS-Gebühr für Fernseher mit analogem Antenneneingang und SAT-Receiver
(aber keine DVB-T-Box vorhanden) ist jetzt ein Gerichtsverfahren anhängig.



mfg antzs

schlechter anwalt!!
denn zahlen musst du,sobald ein tv gerät dein eigen ist!!!:

bittesehr:

Rundfunkempfangseinrichtungen

§ 1. (1) Rundfunkempfangseinrichtungen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind technische Geräte, die Darbietungen im Sinne des Artikels I Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks, BGBl. Nr. 396/1974, unmittelbar optisch und/oder akustisch wahrnehmbar machen.
(2) Die für Rundfunkempfangseinrichtungen geltenden fernmelderechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt.

Gebührenpflicht, Meldepflicht

§ 2. (1) Wer eine Rundfunkempfangseinrichtung im Sinne des § 1 Abs. 1 in Gebäuden betreibt (Rundfunkteilnehmer), hat Gebühren nach § 3 zu entrichten. Dem Betrieb einer Rundfunkempfangseinrichtung ist deren Betriebsbereitschaft gleichzuhalten.
(2) Die Gebührenpflicht nach § 1 besteht nicht, wenn
1. dem Rundfunkteilnehmer eine Befreiung (§ 3 Abs. 5) erteilt wurde oder
2. für den Standort bereits die Gebühren nach § 3 entrichtet werden.
Standort ist die Wohnung oder eine sonstige Räumlichkeit bzw. ein geschlossener Verband von Räumlichkeiten mit einheitlichem Nutzungszweck, wo eine Rundfunkempfangseinrichtung betrieben wird.
(3) Das Entstehen oder die Beendigung der Gebührenpflicht sowie die Änderung des Standorts (Abs. 2) oder Namens ist vom Rundfunkteilnehmer dem mit der Einbringung der Gebühren betrauten Rechtsträger (§ 4 Abs. 1) unverzüglich in der von diesem festgelegten Form zu melden. Die Meldung hat zu umfassen: Namen (insbesondere Vor- und Familiennamen, Firma, Namen juristischer Personen), Geschlecht und Geburtsdatum des Rundfunkteilnehmers, genaue Adresse des Standorts, Datum des Beginns/Endes des Betriebes und die Art der Rundfunkempfangseinrichtungen (Radio und/oder Fernsehen) sowie deren Anzahl, wenn sie für die Gebührenbemessung nach § 3 von Bedeutung ist.
(4) Die Entrichtung von Gebühren ist von dem mit deren Einbringung betrauten Rechtsträger (§ 4 Abs. 1) zu registrieren; dem Rundfunkteilnehmer ist die Teilnehmernummer mitzuteilen.
(5) Liegt für eine Wohnung oder sonstige Räumlichkeit keine Meldung (Abs. 3) vor, so haben jene, die dort ihren Wohnsitz haben oder die Räumlichkeit zu anderen als Wohnzwecken nutzen, dem mit der Einbringung der Gebühren beauftragten Rechtsträger (§ 4 Abs. 1) auf dessen Anfrage mitzuteilen, ob sie Rundfunkempfangseinrichtungen an diesem Standort betreiben und zutreffendenfalls alle für die Gebührenbemessung nötigen Angaben zu machen.
(Anm: Abs. 5 wurde durch BGBl. I Nr. 71/2003 mit Wirkung vom 1.7.2003 geändert.)


wers jetzt nicht kapiert,ist selber schuld.

ingomar 13.01.2008 12:16

@baron: das sagt aber noch nicht aus, wieviel.

schliesslich EMPFAHL (!) die gis auf anfrage per mail, für einen alleinigen internet-anschluss sowohl radio als auch tv anzumelden - alleine dafür gibt es keine weitere grundlage als eine windige definition seitens der gis.

antzs 14.01.2008 10:39

@r_bonnhof

Zitat:

schlechter anwalt!! denn zahlen musst du,sobald ein tv gerät dein eigen ist!!!:
Genau darum geht es ja, dass man nach der derzeitigen Gesetzeslage auch ein ORF-Programmentgelt
zahlen muss, obwohl man technisch (kein DVB-T, keine ORF-Smartcard) gar nicht in der Lage ist den ORF
zu empfangen. Daher will Günther Hye vom Verfassungsgericht eine Entscheidung und dieses Gesetz
wegen Verfassungswidrigkeit vom VfGH aufheben lassen.

antzs

antzs 14.01.2008 10:41

Verfassungswidriges Rundfunkgesetz
 
@r_bonnhof

Zitat:

schlechter anwalt!! denn zahlen musst du,sobald ein tv gerät dein eigen ist!!!:
Genau darum geht es ja, dass man nach der derzeitigen Gesetzeslage auch ein ORF-Programmentgelt
zahlen muss, obwohl man technisch (kein DVB-T, keine ORF-Smartcard) gar nicht in der Lage ist den ORF
zu empfangen. Daher will Günther Hye vom Verfassungsgericht eine Entscheidung und dieses Gesetz
wegen Verfassungswidrigkeit vom VfGH aufheben lassen.

antzs

r_bonnhof 14.01.2008 18:47

Zitat:

Original geschrieben von antzs
@r_bonnhof



Genau darum geht es ja, dass man nach der derzeitigen Gesetzeslage auch ein ORF-Programmentgelt
zahlen muss, obwohl man technisch (kein DVB-T, keine ORF-Smartcard) gar nicht in der Lage ist den ORF
zu empfangen. Daher will Günther Hye vom Verfassungsgericht eine Entscheidung und dieses Gesetz
wegen Verfassungswidrigkeit vom VfGH aufheben lassen.

antzs

es geht ja nicht um den ORF,sondern das du irgendein Programm empfangen kannst!!

solange du keinen tv hast,zahlst nix.
hast einen,besteht die möglichkeit etwasd zu empfangen.
und von den gebühren geht ja nur ein teil an den ORF,der rest an die Rundfunkbehörde.

sillybilly 14.01.2008 18:54

Manche Leute verstehen einfach nicht, dass es um ein RUNDFUNKEMPFANGSGERÄT geht, und nicht um den ORF.
Und wenn man nur Radio Eriwan damit empfangen kann, musst zahlen.:-)

LouCypher 14.01.2008 23:23

ein fernseher mit analog tuner ist aber seit der dvb-t umstellung definitiv nicht mehr gebührenpflichtig. Auch wenn man damit theoretisch den piratensender vom nachbarn empfangen kann.

r_bonnhof 15.01.2008 07:22

Zitat:

Original geschrieben von LouCypher
ein fernseher mit analog tuner ist aber seit der dvb-t umstellung definitiv nicht mehr gebührenpflichtig. Auch wenn man damit theoretisch den piratensender vom nachbarn empfangen kann.
wo steht das?

lies dir in ruhe oben genanntes gesetz durch...

Bernd0815 15.01.2008 08:23

Zitat:

Original geschrieben von LouCypher
ein fernseher mit analog tuner ist aber seit der dvb-t umstellung definitiv nicht mehr gebührenpflichtig. Auch wenn man damit theoretisch den piratensender vom nachbarn empfangen kann.
Quelle?

Wäre mir ganz neu


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