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ich glabu das beste wäre, wenn man noch "schwarzseher" ist, die Klofen an der Tür der GIS-INFORMATIONLEUTE zu ignoiren und erst , die Briefe auch ignorieren, und erst wenn man aufmachen muss, aufmachen.
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@meschdt: ich hoffe ich darf dich in einem anderen thread zitieren :lol:
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du darfst.....übrigens: heut is in der Ganzen Woche etwas über die GIS gstanden, genauer gesagt über die leute die sich über die Kosten aufregen, und da muss eine alte Frau zahln weil sie was empfangen kann, und zwar mit einem analogen digitalreciever, die gis muss man doch nur bei empfangsbereitschaft von rundfunk zahln oder???
echt schlimm die frau muss zahlen, obwol sie alt is^^ |
super, ein 14-jähriger erzählt uns was über die GIS, wobei es ihm eh wurscht sein kann, weil er ja noch im Elternhaus wohnt und nix zahlen muss :lol:
Reden wir in 5 Jahren weiter, ja? :D |
na warum, mir is es ja auch nicht wurscht wie viel meine eltern zahln müssen.
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bist vll. a neigierige nosn :lol:
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analoger digitalreciever ? Wie alt soll Menschdt sein? 14? |
sind das die zum aufziehen?
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^^ ups
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hm... ich hab am wochenende den fernseher und die alte all-in-one-anlage ausgemistet (AIWA gegen cambridge soundworks, project teile und tannoy boxen + beamer ) und sendete entsprechend heute morgen die kündigung an das nette unternehmen.
mal sehen, ob das reibungslos vonstatten geht. :) |
Hast du kein Radio in Haus oder Auto?
Dein Computer hat keine TV-Karte? Alleinedas dein Rechner internetfähig ist könnte schon genügen... Es ist gar nicht soleicht dieser (Des)Informationssteuer zu entgehen. ;) |
nein, radio gibt es keines. auto ? who cares.
"Nicht zu melden ist der Rundfunkempfang außerhalb von Gebäuden (Autoradio)" computer hat keine tv-karte (is mir wurscht, gibt ja azntv); und "internetfähig" ? tja, ist nun ein LAN das internet oder nicht ? wobei das eher eine rhetorische frage ist. hab allerdings selbst bei der gis nix gefunden, daß netzwerk gebührenpflichtig ist. |
Stimmt das wirklich, dass ein Autoradio nicht gebührenpflichtig ist? (ich meine nat. wie oben beschrieben, wenn man am Wohnsitz KEINE Empfangsgeräte hat, und nur im Auto ein Radio - muss man dann NICHTS zahlen?).
lg Oliver |
ich habe es 1:1 von der gis-seite zitiert; per definitionem ist die meldung nicht notwendig.
es stand kein nachsatz von wegen "wenn du auch noch xxx gemeldet hast" oder so dabei - meiner erinnerung nach kommt das ganze daher, daß es für verkehrsfunk und notempfänger (bspw. bei naturkatastrophen) keine gebührenpflicht gibt. kann aber sein, daß das reformiert wurde - pech, wenn es auf der seite so nicht ersichtlich ist. weitere zitate: "Die Gebührenpflicht beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem ein Radio- und/oder Fernsehgerät an einem Standort betriebsbereit aufgestellt ist" im abmeldeformular steht noch weiters bei den möglichen gründen "die Rundfunkempfangseinrichtungen vom gemeldeten Standort entfernt wurden,". |
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Der mobile Rundfunkempfang – beispielsweise via Autoradio – ist nicht melde- und gebührenpflichtig.(Quelle - GIS GEBÜHREN INFO SERVICE GMBH) |
wo steht das mit dem breitbandanschluss genau ?
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http://www.orf-gis.at/index.php?kate...g&artikel=2839
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mir reichts - ich ignorier das mal.
möge ich dafür in der hölle schmoren - auf jeden fall bin ich im fall einer kontrolle sowieso wegen totschlag im gefängnis... so weit kommts noch, daß jemand unbefugter in meinen serverraum reinspaziert. was führt den orf eigentlich wirklich zu der annahme, die ZIB von gestern als fernsehprogramm zu adeln ? oder habe ich das "angebot" schlicht in der fülle der optionen übersehen ? |
Zitat:
http://www.orf-gis.at/files/26_ORF_GIS_Infomappe.pdf |
wenn Du jetzt noch so nett wärst, das "angebot" des orf zu finden (bin mir sicher, daß es entsprechend einen 24x7 stream gibt), würde ich mit freuden das "rundfunkempfangsgerät watchguard firebox" anmelden.
by the way: als was gilt dann ein (alleiniger) computer eigentlich ? |
Radio im Auto ist nicht GIS pflichtig, ausser es handelt sich dabei um ein Firmenfahrzeug.
Dann muss die Firma, welcher das Auto gehört, für jedes einzelne Auto die GIS bezahlen. |
Kein ORF-Programmentgelt, wenn kein ORF möglich
Hallo Leute,
Bezueglich der GIS-Gebühr für Fernseher mit analogem Antenneneingang und SAT-Receiver (aber keine DVB-T-Box vorhanden) ist jetzt ein Gerichtsverfahren anhängig. siehe: tirol.com/chronik/innsbruck/63165/index.do weiters: (siehe letzter Absatz "Gerichtsverfahren") de.wikipedia.org/wiki/Gebühren_Info_Service siehe auch: www.anwaltaktuell.at/anwalt/artikel415.html Bin gespannt wie es ausgeht. Wenn Günther Hye vor Gericht gewinnt, dann werden viele nur mehr die Radiogebühr zahlen müssen. mfg antzs |
Er wird sich die Zähne ausbeißen und letztendlich verlieren. Leider.
lg Oliver |
Na ja ---wenn er keinen Card slot hat in seinem Sat reciver--was weis man?
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Hallo,
die GIS, genauer gesagt der ORF verfolgt wohl die Absicht diese Gebühr in jedem Fall von jedem Haushalt zu kassieren, denn wer hat schon kein Radio/TV/Internet, höchstens Baumhausbewohner oder Obdachlose, ich traue der GIS zu, selbst von letzt genannten durch eine wie gewohnt unlogische und fadenscheinige Begründung, diese zur Kasse zu bitten. Diese Info PDF ist total schwammig, und nicht genau definiert wann man nun zu zahlen hat und wann nicht. "PC mit TV-Karte bzw. Breitbandanschluss". Bedeutet "bzw" nun ODER, oder UND? Ab wann hat man denn einen Breitbandanschluss, und man könnte ja auch mit einem DVB-T USB-Stick am Laptop ohne I-Net, ORF empfangen, man kann auch ohne TV-Karte übers I-Net Fernsehen. Die sollen gefälligst alle möglichen Fälle auflisten. Für Gebühren von 650 Millionen Euro, insgesamt, ja das doppelte (Werbung!) kann man ja wohl eine vernünftige und eindeutige verständliche Info erwarten? Eine Frechheit ist auch die Umstellung des Verschlüsselungs-Systems, den Kunden zahlen zu lassen, kostet 45, Euro pro Karte, bei 2 Karten 90€ usw, damit machen sie also auch noch ein Geschäft, die braucht jeder Sat-Kunde. Ich kenne jemand, der hat sein Kabel-TV abgemeldet, keine DVB-T Box, kein Sat-Anschluss vorhanden, aber ONE-Hui als I-Net, man kann also am Fernseher nicht fernsehen, weder ORF noch ausländisch, muss man zahlen? Gruß, Roman. |
"Ich kenne jemand, der hat sein Kabel-TV abgemeldet, keine DVB-T Box, kein Sat-Anschluss vorhanden, aber ONE-Hui als I-Net,..."
genau meine situation - anhand der GIS-seite kann ich allerdings schon mal nicht logisch nachvollziehen, ob ein internet-anschluss* nun den pc zu einem... -"fernseher" -"radio" -"mobilen gerät" macht. was ist nun genau die abgabenpflicht für einen alleinigen pc ? |
Is doch wurscht! Du mußt zahlen!:p
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Re: Kein ORF-Programmentgelt, wenn kein ORF möglich
Zitat:
denn zahlen musst du,sobald ein tv gerät dein eigen ist!!!: bittesehr: Rundfunkempfangseinrichtungen § 1. (1) Rundfunkempfangseinrichtungen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind technische Geräte, die Darbietungen im Sinne des Artikels I Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks, BGBl. Nr. 396/1974, unmittelbar optisch und/oder akustisch wahrnehmbar machen. (2) Die für Rundfunkempfangseinrichtungen geltenden fernmelderechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt. Gebührenpflicht, Meldepflicht § 2. (1) Wer eine Rundfunkempfangseinrichtung im Sinne des § 1 Abs. 1 in Gebäuden betreibt (Rundfunkteilnehmer), hat Gebühren nach § 3 zu entrichten. Dem Betrieb einer Rundfunkempfangseinrichtung ist deren Betriebsbereitschaft gleichzuhalten. (2) Die Gebührenpflicht nach § 1 besteht nicht, wenn 1. dem Rundfunkteilnehmer eine Befreiung (§ 3 Abs. 5) erteilt wurde oder 2. für den Standort bereits die Gebühren nach § 3 entrichtet werden. Standort ist die Wohnung oder eine sonstige Räumlichkeit bzw. ein geschlossener Verband von Räumlichkeiten mit einheitlichem Nutzungszweck, wo eine Rundfunkempfangseinrichtung betrieben wird. (3) Das Entstehen oder die Beendigung der Gebührenpflicht sowie die Änderung des Standorts (Abs. 2) oder Namens ist vom Rundfunkteilnehmer dem mit der Einbringung der Gebühren betrauten Rechtsträger (§ 4 Abs. 1) unverzüglich in der von diesem festgelegten Form zu melden. Die Meldung hat zu umfassen: Namen (insbesondere Vor- und Familiennamen, Firma, Namen juristischer Personen), Geschlecht und Geburtsdatum des Rundfunkteilnehmers, genaue Adresse des Standorts, Datum des Beginns/Endes des Betriebes und die Art der Rundfunkempfangseinrichtungen (Radio und/oder Fernsehen) sowie deren Anzahl, wenn sie für die Gebührenbemessung nach § 3 von Bedeutung ist. (4) Die Entrichtung von Gebühren ist von dem mit deren Einbringung betrauten Rechtsträger (§ 4 Abs. 1) zu registrieren; dem Rundfunkteilnehmer ist die Teilnehmernummer mitzuteilen. (5) Liegt für eine Wohnung oder sonstige Räumlichkeit keine Meldung (Abs. 3) vor, so haben jene, die dort ihren Wohnsitz haben oder die Räumlichkeit zu anderen als Wohnzwecken nutzen, dem mit der Einbringung der Gebühren beauftragten Rechtsträger (§ 4 Abs. 1) auf dessen Anfrage mitzuteilen, ob sie Rundfunkempfangseinrichtungen an diesem Standort betreiben und zutreffendenfalls alle für die Gebührenbemessung nötigen Angaben zu machen. (Anm: Abs. 5 wurde durch BGBl. I Nr. 71/2003 mit Wirkung vom 1.7.2003 geändert.) wers jetzt nicht kapiert,ist selber schuld. |
@baron: das sagt aber noch nicht aus, wieviel.
schliesslich EMPFAHL (!) die gis auf anfrage per mail, für einen alleinigen internet-anschluss sowohl radio als auch tv anzumelden - alleine dafür gibt es keine weitere grundlage als eine windige definition seitens der gis. |
@r_bonnhof
Zitat:
zahlen muss, obwohl man technisch (kein DVB-T, keine ORF-Smartcard) gar nicht in der Lage ist den ORF zu empfangen. Daher will Günther Hye vom Verfassungsgericht eine Entscheidung und dieses Gesetz wegen Verfassungswidrigkeit vom VfGH aufheben lassen. antzs |
Verfassungswidriges Rundfunkgesetz
@r_bonnhof
Zitat:
zahlen muss, obwohl man technisch (kein DVB-T, keine ORF-Smartcard) gar nicht in der Lage ist den ORF zu empfangen. Daher will Günther Hye vom Verfassungsgericht eine Entscheidung und dieses Gesetz wegen Verfassungswidrigkeit vom VfGH aufheben lassen. antzs |
Zitat:
solange du keinen tv hast,zahlst nix. hast einen,besteht die möglichkeit etwasd zu empfangen. und von den gebühren geht ja nur ein teil an den ORF,der rest an die Rundfunkbehörde. |
Manche Leute verstehen einfach nicht, dass es um ein RUNDFUNKEMPFANGSGERÄT geht, und nicht um den ORF.
Und wenn man nur Radio Eriwan damit empfangen kann, musst zahlen.:-) |
ein fernseher mit analog tuner ist aber seit der dvb-t umstellung definitiv nicht mehr gebührenpflichtig. Auch wenn man damit theoretisch den piratensender vom nachbarn empfangen kann.
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Zitat:
lies dir in ruhe oben genanntes gesetz durch... |
Zitat:
Wäre mir ganz neu |
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