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--------------------------------------------------------------------- Soweit,so gut,eines tages kam herr d. zu ihr und brachte ihr den Pc OHNE Rechnung,aber mit den ganzen Klumpatt und stellte ihr es in die Wohnung,zusätzlich hat er dann noch 120 Euro für die Zusammenstellung verrechnet!! Alles in allem 1620 Euro!! --------------------------------------------------------------------- Trotzdem bleibe ich bei meiner Meinung AL |
habe zwar alle beiträge gelesen aber dadurch dass da schon ne ganze menge geschrieben wurde, hatte ich auch nicht alles im kopf.
Vorallem wenn auf seite 1 die rechnung mit allen preisen aufgelistet ist und dort der betrag auch noch 1620 ist, aber die zusammenstellung gratis aufgeführt wird. wird mit der zeit sehr verwirrend :heul: |
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Ich krieg scho a Wut im Bauch wenn ich schon den namen höre mittlerweile von den O... mit Ohren!! Ich könnt ihn tagelang :hammer: |
???
habt ihr jetzt schon IRGENDWAS unternommen?
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Das fragwürdige Individuum befindet sich ja, soweit ich das mitbekommen habe, immer noch im Krankenstand.
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Ich habe gehört das er am montag wieder in die arbeit kommt
wenn das stimmt kann ich euch am montag dann mehr berichten bis dahin einmal tschau und schönes wochenende mfg slaal |
bin erst jetzt über den thread gestolpert, ist ja echt arg, was für leute es gibt. *kopfschüttel*
also ich denk, daß man sich garnicht darauf versteifen muß, ob das nun ein privatkauf oder kauf von einem unternehmen war... in 1. linie gilt das abgb für alle, und da gibts genug möglichkeiten sich zu wehren, das kschg ist nur das speziellere, wenns um unternehmer-konsument geht, da gibts strengere gesetze, man kommt aber mit dem abgb auch weit genug § 871 Geschäftsirrtum, ein Irrtum, der die hauptsache betrifft, sie will neuen computer, er gibt ihr gebrauchten; irrtum wurde von ihm veranlaßt ... § 870 list, vertrag ist durch list seinerseits zustande gekommen § 879 (2)Z4 wenn jemand den leichtsinn, die zwangslage, verstandesschwäche, unerfahrenheit... eines anderen dadurch ausbeutet...vermögenswert zu dem werte der leistung in auffallendem mißverhältnisses steht; was das ganze teil jetzt wirklich wert ist, kann ich nat. nicht sagen, wenn der unterschied zw. wert und zahlung wirklich sehr groß ist, kann man sich denk ich schon auf unerfahrenheit berufen § 934 ist eh schon erwähnt worden, verkürzung über die hälfte, sollte der wert wirklich unter 50% dessen liegen was sie gezahlt hat sonst fällt mir jetzt nix mehr ein, weiß nicht, ob das alles wirklich richtig ist und das so auch durchgehen würde, es reicht ja aber wenn einer der § durchgeht ;) bin mir ziemlich sicher, daß sie wenns nur mehr gerichtlich geht auch gewinnen würde, wo würden wir denn hinkommen, wenn jeder mit so nem schmäh daherkommen tät |
tja das geld hätte man besser anlegen, ich kauf mir meine teile nur bei händlern in östterreich bzw. in meiner umgebung ( z.B.: di tech ; schleim ! ), falls die mir mal dreck andrehen kann ich wenigstens mal hinfahren und mit dem verkäufer drüber reden.
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genau
ich habe auch schon bekannten einkaufstips gegeben bzw etwas für die besorgt. jeder kennt sich nun mal nicht so gut aus und wenn er einen vermeintlich vertrauenswürdigen ansprechpartner hat wird er dem wohl um hilfe bitten bevor er schrott kauft (siehe Quellekatalog PC den viele pensionisten für ihre enkel kaufen). es ist ja nicht so dass sie es bei irgendwem fremdem, der bei ihr an der haustüre angeläutet hat, geordert hat. |
sorry habs so verstanden, dass das frisch übers internet gekauft wurde.
wann hat sie das teil gekauft ? theoretisch gibt es zw. den beiden einen kaufvertrag von dem innerhalb einer gewissen zeit zurücktreten kann. |
@xandl33
bitte den thread durchlesen. deine fragen sind eigentlich alle schon beantwortet. lg woodz |
Ich denk mir mal das man von einem kaufvertrag immer zurücktrettendarf wenn man nicht das bekommen hat wofür man gezahl hat!
Natürlich hat sie die Ware angenommen, aber sie konnte ja zuerst nicht wissen, dass es nicht das ist, was sie bezahlt hatte! |
@ Woodz
mach ich
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hallo
naja was solle ich schreiben dieser a... mit ohren also hr.d ist nicht einsichtig, möchte jetzt nicht ins detail gehen nur soviel das er nicht bereit ist den pc zurrückzunehmen, sagte er mir doch das der pc nicht von ihm ist sondern aus deutschland ist (haha) und noch einige gschichterln, ok is nun mal so, jetzt werden wir halt doch klagen müssen @route66 du hast post meine kollegin ist zwar diese woche auf urlaub aber wenn sie wieder da ist gehen wir die sache an wie ich was interessantes weiss schreibe ich euch wieder m.f.g slaal |
Wenn der Typ behauptet das der PC aus Deutschland ist soll er euch die Adresse geben zum zurückschicken oder Mail schreiben anrufen sonstwas.
IRGENDWAS muss der Typ doch von der Firma haben falls es diese wirklich gibt. Also ich könnte mich wahrscheinlich nicht zurückhalten wenn der mir ins Gesicht sagt das er nichts von der Firma hat und alles darüber vergessen hat. Falls die Frage auch schon beantwortet wurde SORRY |
fürchte, daß da noch nicht alle Details des Verkaufs veröffentlicht wurden.
Soll aber keine Unterstellung sein. Ich halte immer zum Schwächeren! In dem Fall weiß ich aber noch nicht, wer das ist:confused: |
imho fügst du ihr noch mehr schaden zu als der pc typ wenn du ihr zu einer klage ohne rechtschutz rätst, dass ist wahnsinn. Immerhin hat sie einen PC der vermutlich mehr kann als sie braucht, auch wenn sie dafür zu viel bezahlt hat, aber die paar hundert euro sind kein grund sich finanziell zu ruinieren. Beim chef oder MS verpfeiffen ok, aber wegen ca. €400,- (was etwa die ersparnis ist wenn sie die 1200,. zurückbekommt und sich den pc woanders besorgt) zu klagen ist schwachsinn.
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Ich hätte für dieses System keine 700 hergegeben, keine Medien der Software und die Hardware ist eindeutig älter. Und gebraucht sowieso.
Also ist in meinen Augen die Prellung gewaltig höher als du meinst. Ich würd weiter darauf achten ihn ordentlich zur Rechenschaft zu ziehen, es ist einfach eine Frechheit. Und dem guten Ruf einiger Profis schadet das sowieso. |
Wo steht schnell nochmal, dass sie keinen Rechtsschutz hat? :confused:
Ohne Rechtsschutz ist Klagen ein Wahnsinn aber mit würde ich ohne zu zögern klagen - und wenn es nur um 30€ ginge. Solchen Typen gehört nämlich das Handwerk gelegt. |
bild mir ein ich habs vorher irgendwo gelesen, musst selber suchen :P
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@ Slaal:
Ich verfolg den thread jetzt eigentlich schon von anfang an, was mir bis jetzt entgangen ist wäre die Frage ob Du den Mangel btw. die Diskrepanz zwischen Bezahlung und Leistung schon irgendwann schriftlich gerügt hast. Das wäre vor einer Klage schon noch ratsam meiner Einschätzung nach. Ausserdem find ich es nicht so riskant gerichtlich gegen ihn vorzugehen, wenn das stimmt was Du uns berichtet hast sind die Erfolgsaussichten nicht so gering. Solltest Du schon rechtlich vertreten sein entschuldigt mein dazwischenfunken. |
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Die Kosten sind fürs erste auch tragbar (Beratung mit Brief vom Anwalt ca. 60-70€), die Gerichtskosten würde der Streitwert bestimmen, aber wenn Hr. D verliert, was hier auch zu 90% anzunehmen ist, trägt er alle Kosten. Gruß AL |
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Der Kerl ist ja schon vorgewarnt, zumindest sensibilisiert. Wenn da ein Einschreiben auftaucht von jemandem den er nicht kennt oder eben von der Käuferin, nimmt er den Brief erst gar nicht an bzw. holt er das Schreiben schon gar nicht vom Postamt ab (so er benachrichtigt wurde). Das Schreiben geht somit auf jedem Fall an den Absender zurück. (Absender muss ja bei Einschreiben drauf stehen) Ich würde eine "private Inkassofirma" aus dem ehemaligen Osten damit beauftragen die Kohle rauszurücken :D Und er hätte noch ein paar bleibende Andenken am Körper.. Mann, ich hätte da Ideen. Im Ernst, gibt´s für sowas nicht die ORF Helpline (Willkommen Österreich oder Barbara Stöckl) oder den "Krone" Ombudsmann? Selbstjustiz wäre nur bedingt der allerletzte Ausweg. 1.600.- Euro lasse ich mir nicht durch "Schrott" abknöpfen, wenns mal passiert (durch falsches Vertrauen).... siehe oben. PS: 3 Freunde helfen immer: Smith, Wesson & Ich :D |
@route66:
Tut mir leid, ich hab immer laufend mitgelesen und hab das mit dem Einschreiben wohl vergessen. Aber genau sowas hab ich gemeint, dass ist vor Gericht hilfreich, auch wenns nicht behoben wird. Die Klagen würde übrigens nach RATG TP 3A € 328,84 kosten und ein Brief maximal so um die € 50,--. Sollte auf jeden Fall gemacht werden. @Henry: Ich glaub das mit dem Ombudsmann und Barbara Stöckl kannst eher vergessen, die sind Konsumentenschützer und helfen eher bei Problemen Konsument-Kaufmann als bei Privatkäufen. Man könnte höchstens die Computerfirma mitklagen bei der es in Deutschland bestellt wurde, wenn die diesen Preis verlangt haben war es zu teuer und wenn der Arbeitskollege die nur vorgeschoben hat werden die sich an ihm schadlos halten ( is aber schon riskanter als nur den Arbeitskollegen zu klagen ). |
Das Problem bei einer "Scheinfirma" ist: Wen klage ich?
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Müsst ich jetzt genauer anschauen, aber beide wäre die günstigste Variante, kostet 10% mehr als der Betrag den ich oben geschrieben habe.
Zum Argumentieren wäre das meiner Einschätzung nach mit verkürzung über die hälfte btw. Mangelhaftigkeit. Die deutschen könnten halt sagen sie sind die falschen beklagten, aber mit dem Arbeitskollegen würden die keine Geschäfte mehr machen. |
Ich würd auf jeden Fall einen Anwalt konsultieren. Die Erstberatung ist meines Wissens nach immer kostenfrei. Dann einen eingeschriebenen Brief, aber gleich vom Anwalt. Wenn Rechtschutz vorhanden ist sie eh auf der Butterseite. Wenn kein Rechtschutz vorhanden dann würd ich die 40 bis 60 Euro für den Brief des ANwaltes riskieren und selbst tragen (Wobei der Anwalt die Kosten eh dem D in Rechnung stellt). Macht er ob des ANwaltsbriefes in die Hosen und rückt das Geld raus, dann hätt die DAme nur die Kosten für den Anwaltsbrief verloren. Bleibt D stur muss man abwägen ob man das Risiko eines Prozesses selbst tragen will, und v.a. ob man so lange warten will. Weil die Mühlen des Gesetzes mahlen sehr sehr sehr langsam.... Das sollte bei den Überlegungen Klage oder nicht auch berücksichtigt werden.
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Eine erste anwaltliche Beratung hat sie eh schon ;) .
Klage dauert nicht ewig, Rechtsschutz gibts glaub ich keinen, wenn ich mich recht erinner :rolleyes: , würde es einfacher machen. |
In der Tat,Rechtsschutz gibts keinen und er behauptet immer noch das das alles Neuware ist obwohl alles Gebrauchsspuren hat und Speckig(grauslig) ist!!! Wir können erst nach den Osterferien gegen ihn was unternehmen da die Arbeitskollegin derzeit in Urlaub ist und nicht im Lande verweilt!!
Wir halten euch auf jeden Fall auf dem Laufenden ;) Ps.:Henry,wie schnell bist du abrufbar mit deinen 3 Freunden??? :D :D |
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Auch ohne Rechtsschutz ist eine Klage kein Risiko, bei diesen Beweisen. Wegen dem Hände brechen, also ich hätte Zeit.:D |
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Wenn er den eingeschriebenen Brief nicht annimmt, dann ist er auch nicht zugestellt. |
Also ich würd einfach mal mit MS reden. vielleicht spielen die ja im gegenzug für die bezeugung rechtsschutz...
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hallo leute
ich würde euch ja gerne die sogennante rechnung (ist meiner meinung 100% selbst geschrieben von hrn. d ) ins forum stellen ebenso ein kleines schreiben von der angeblichen deutschen fa. möcht jetzt aber keinen fehler machen wegen event. anzeige bzw. klage sofern ich irgendwas berichten kann (darf) schreibe ich natürlich bzw. supaheld m.f.g slaal |
@slaal
habt ihr ihm jetzt mit MS gedroht? klagt ihr ihn? |
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mfG Supaheld |
hmm..., irgendwie zieht sich das alles zu lange hin, könnte mir gut vorstellen das der herr d. den dienstplan angeschaut hat und mitbekommen hat, das die besagte kollegin über ostern in urlaub fährt und sich gedacht hat - "ach, mach ich doch grad ne woche blau..." :rolleyes:
schlimme gschicht das ganze... :( |
So nun noch mal für alle, die nicht alles gelesen haben.
Rechtschutz gibt es keinen, eine Aufforderung zur Zahlung muß vor Klagseinbringung gemacht werden, deshalb mein Vorschlag mit dem eingeschriebenen Brief und einer Frist, holt er ihn nicht ab, hat die Dame trotzdem Ihre Pflicht getan und Ihn aufgefordert. Richtig ist das es bei RSA und RSB Briefen als zugestellt gilt, allerdings auch im Privatbereich den Zweck erfüllt, auch wenn er ihn nicht abholt und deshalb nicht zugestellt wurde (z.B. Versicherungen oder Versandhäuser müssen auch eingeschrieben mahnen bevor sie klagen dürfen und wenn man die Briefe nicht abholt haben sie trotzdem ihren Zweck erfüllt und man ist selber schuld). Die weitere Vorgehensweise kennen die Betroffenen ja schon, durch den ersten eingeschriebenen Brief erspart man sich die erste anwaltliche Beratung und der kann gleich zur Klage übergehen. Iolaos hat das auch sehr nett gleich mit den Kosten geschrieben, dieser Betrag ist allerdings bereits mit Verhandlung vor Gericht, die reinen Klagskosten sind noch niedriger so ca. 274€ incl. Anwaltskosten.!!! @ SLAAL, da ich heute beim Anwalt war und auch im Vorfeld alles geklärt ist, können wir die SACHE dann am Di. gleich angehen, allerdings solltet Ihr. wie bereits geschrieben, dem Brief an Hr. D eine Kopie des Gutachtens beilegen. Auch da ist alles klar. @ LouCypher, wie kommst Du eigentlich darauf, das eine Klage ohne RS ein Wahnsinn ist, auch wenn, wie Du geschrieben hast, das DING mehr kann als sie derzeit braucht und die Ersparniss eines Neukaufs nur gering sein wird, wo ich Dir auch zustimme, was ist mit GARANTIE??? Wir alle wissen, wie schnell mal der Drucker, Monitor, CD Rom, FP etc. seinen Geist aufgibt, da die Komponenten ja sichtbar älter sind kann das schnell passieren. Und sie würde dann nochmals ein paar hundert € in nächster Zeit hinblättern können und der Schaden wäre noch höher. So kann sie mal 2 Jahre in Ruhe schlafen. Sollte noch jemand der diesen Beitrag gelesen hat irgendwann über den Tisch gezogen werden, oder worden sein, und sich bis jetzt wegen der Kosten einer Klage nicht gewehrt hat, wie Ihr hier lesen könnt, es gibt immer Wege sein Recht durchzusetzen, man muß es nur richtig machen und ehrlich, 274 € für die Klage, die man bei einem Anwalt unter Umständen vorstrecken muß, sind zu den 1650 € eigentlich lächerlich, noch dazu verlangt ein guter Anwalt das nicht im voraus, weil der Verlierer sowieso die Kosten übernehmen muß. Man wird weiter berichten, noch Gute Nacht AL |
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@route66: Naja klar komm ich auf einen höheren Betrag, erstens können Juristen nicht rechnen und zweitens verrechnen sich Anwälte doch nicht zu ihren ungunsten ;) |
Habe jetzt nicht so mitbekommen, wie Einsichtig der Typ ist. Ansprechen, und danach legale Rechtsmittel ergreifen.
Aber hier sollten sich einige Mal überlegen, was sie posten. Tips mit Ostmafia, Körperveretzung, Smith und Wesson etc. sind eindeutig Aufforderungen zu einer Straftat. Und das ist auch strafrechtlich verfolgbar. Dass sollten sich einige hier auch mal überlegen. |
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