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asoooo der hat KEIN digieingang, na dann is er eh zum vergessen
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Meine Meinung. Wenn das Display "nur" 1280 x 1024 an Auflösung bringt, dann würde ich lieber zu einem 17 Zoll Display mit obiger Auflösung greifen, weil ich hier ja dieselbe "Information" auf den Bildschirm bringe und zu einem "getesteten" Gerät greifen, z. B. der BenQ FP781, den kriegt man schon um € 650,-- und der soll eine ausgezeichnete Responsezeit haben.
Ich selbst habe einen Samsung SyncMaster 171P und bin sehr zufrieden mit dem Teil, bin aber kein Spieler. Ausserdem habe ich 3 Jahre Garantie und davon steht diesmal nichts im Hofer Infoblatt, werden wohl "nur" die 2 Jahre sein, kann mich aber auch täuschen. |
und wenn ein paar Pixel nicht mitspielen schaut´s auch nicht gut aus
Welche Norm er erfüllt davon steht nirgendwo etwas und testen *g*, des wär ein Spass wenn die Hoferkassiererin den Monitor zum Ausprobieren aufbauen tät. :D |
:D :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:
Kassiererin: Was soooollll i probieeeer????? Käufer: Das Gerät, auf Pixelfehler!! Kassiererin: Pixelwäääääääässssssssss??????? Käufer: FEHLER!!!! Hast du nie was von Fehler gehört!!!! Kassiererin: Was für Fehler? Wir machen keinne Fehler!!! :lol: :lol: :lol: |
i glaub ich kauf ihn mir doch nicht.
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Das ist klug! Schaut dir lieber den Benq, oder (wenn du nicht Spielsüchtig bist) sogar einen Samsung: Die sind nun alle verbilligt, am DI Tech, zu finden. Die haben nur 330:1 Kontrastverhältnis, sind aber sonst für jede Büroanwendung, Maildienst usw gut...
PS: Bitte an die Kollegen der Redaktion die Rechnung für die Werbung an die DI Tech ausstellen... :rolleyes: |
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Wie so 1 1/2 Jahr? Ab 1. Jänner 2002 ist der Händler (so wird Hofer gleichgestellt) für die erste zwei Jahre Gewährleistungspflichtig, oder? Das gilt für elektronische Geräte (Neu!) im europäischen Raum gekauft.
Die Erzeugergarantie ist unterschiedlich, von 6 Monaten bis 5 Jahren und ist im nie gelesenen Kaufbedingung enthalten... :rolleyes: |
lies mal genau ;)
*) 2 jahre gesetzliche gewährleistung *) in den ersten 6 monaten liegt die beweislast beim verkäufer *) in den restlichen 1 1/2 jahren liegt die beweislast aber beim käufer |
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