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holzi 19.01.2003 19:48

Zitat:

Original geschrieben von Jack Ryan
Da bin ich mir nicht so sicher...
AFAIK gilt auch auf Privatgrund - wenn nicht anders angegeben - die StVO und somit deren Verkehrszeichen, wie eben auch Halte- und Parkverbote.

Vielleicht kan ja mal ein Paragraphen-Gelehrter seine Meinung dazu abgeben...

...es gilt die StVO. Im Sommer z.b.: hat sich eine blöde Funz´n mit ihrem Mofa (!) über zwei (!) Behindertenparkplätze beim Baumax gestellt. Gekauft hat sie einen Putzfetz´n, deswegen konnte Sie die drei Schritte weiter vom Mopedparklplatz auch nicht zu Fuß bewältigen Ausnahmsweise waren mal Gendarmen sichtbar -> kurze Info -> und schon gab es ne saftoge Strafe. So wie sich die dann bei den Beamten aufgeführt hat möglicherweise auch noch einen Beamtenbeleidigung.
Und ich konnte sehr viel erfreuter das Geschäft verlassen;)

Cindy 19.01.2003 19:55

Zitat:

Original geschrieben von The_Lord_of_Midnight


mag schon sein. aber wozu braucht man einen parkplatz beim eingang ? wenn man gehbehindert ist. wenn jemand aufrecht und ohne gehhilfe gehen kann, denke ich mir was dabei. und diese fälle sehe ich immer wieder. meinst du nicht, daß es oft ausgenützt wird, wenn man ein gehbehindertes familienmitglied hat ? ich meine jetzt zu lasten der menschen, die sich wirklich schwer tun beim gehen. bzw. gar auf einen rollstuhl angewiesen sind.

ob jemand gehbehindert ist oder nicht traue ich DIR aber nicht zu zu beurteilen. es gibt z.b. menschen die einen wirbelsäulenschaden haben, normal gehen können und trotzdem ein recht auf so eine parkberechtigung haben. weil sie eben nicht 3 km zum nächsten geschäft gehen können. oder schmerzen beim gehen haben. und das wirst du wohl nicht beurteilen können ob der berechtigt ist dort zu parken oder nicht.
ein kleines beispiel wie offensichtlich eine gehbehinderung ist: ein bekannter von mir hat beide beine ab den knien amputiert. er hat 2 prothesen und geht total normal. DU würdest es nicht merken, und für DICH schaut es so aus als ob er einfach einen guten parkplatz ausnutzen würde, er ist aber auf solche parkplätze angewiesen - also maße DIR bitte nicht an darüber urteilen zu können.

lg
cin

müllersq 19.01.2003 20:26

Zitat:

Original geschrieben von holzi


...es gilt die StVO.
...Ausnahmsweise waren mal Gendarmen sichtbar -> kurze Info -> und schon gab es ne saftoge Strafe...

Gendarmen: daraus schließe ich, dass das nicht in Wien war ?

The_Lord_of_Midnight 23.01.2003 20:08

Zitat:

Original geschrieben von Cindy

ob jemand gehbehindert ist oder nicht traue ich DIR aber nicht zu zu beurteilen. es gibt z.b. menschen die einen wirbelsäulenschaden haben, normal gehen können und trotzdem ein recht auf so eine parkberechtigung haben. weil sie eben nicht 3 km zum nächsten geschäft gehen können. oder schmerzen beim gehen haben. und das wirst du wohl nicht beurteilen können ob der berechtigt ist dort zu parken oder nicht.
ein kleines beispiel wie offensichtlich eine gehbehinderung ist: ein bekannter von mir hat beide beine ab den knien amputiert. er hat 2 prothesen und geht total normal. DU würdest es nicht merken, und für DICH schaut es so aus als ob er einfach einen guten parkplatz ausnutzen würde, er ist aber auf solche parkplätze angewiesen - also maße DIR bitte nicht an darüber urteilen zu können.

lg
cin

jaja, ich kenn auch leute, denen man die gehbehinderung nicht ansieht. das weiß ich auch ohne belehrung.

trotzdem ist es eine tatsache, daß die "plakette" oft mißbraucht wird. ich mag mich aber nicht so in dieses thema reinsteigern wie du und mag auch nicht von anmaßung sprechen, weil mir meine nerven zu schade dafür sind.

ich mag auch nicht als der dümmste oder schlechteste mensch der welt hingestellt werden, nur weil ich ein problem offen anspreche. mir kann es sowieso egal sein, ist ja nicht mein problem.

frazzz 23.01.2003 20:18

ich habe mich mal für den blindenschein angemeldet, auch mein monitor wurde schon auf braille-schrift umgestellt.
weiters musste ich den chiwAWa meiner nachbarin zur blindenhundausbildung verpflichten.

ausserdem war ich so frei, den behindertenausweiss zu beantragen, der in meinem fall
(nein, ich bin kein senator) ja wohl angebracht sein dürfte.

freies rasen und parken für freie bürger :lol:

egal ob blind oder nicht

maXTC 23.01.2003 20:25

Zitat:

Original geschrieben von holzi
Ausnahmsweise waren mal Gendarmen sichtbar -> kurze Info -> und schon gab es ne saftige Strafe.
21 euro? :lol:


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