![]() |
....
....und dann das tonbandabhoeren: "wegen eines technischen gebrechen kommt es in den bezirken:" *laaaaaaaaaaaange pause* "2, 9, 10" blablabla, usw......echt zum kotzen. wuerde echt mal gerne wissen, was die da aufgefuehrt haben....
modem ist eine einzige discoleuchte: im halbstundentakt blinken mal die oberen zwei, dann leuchtet alles nur online blinkt...aber netzverbindung gibt´s ned wirklich...nur schade, dass man fuer dieses "schauspiel" zahlen muss, bzw. ZUSAETLICH online-gebuehren zahlen darf, bin ich froh, dass ich nicht priority habe...sonst wuerden die noch "koerbergeld" bekommen, weil ich via modem ins netz muss. geniert´s euch upc!!! pfui² |
Nau, wo sind denn eigentlich in diesen Thread, die ganzen Chelloverteidiger? LOL.
g17 |
die sind wohl zu faul, ihr altes modem auszupacken! *ggg*
|
mein surfboard is übrigens wiedermal über 192.168.100.1 erreichbar, status: alles ok, dhcp searching...
|
:mad:
faktum bleibt, dass seit ca. 1 woche der internetzugang lahm gelegt ist. rein theoretisch muessten wir einen teilbetrag der monatsgebuehr zurueckbekommen - oder?
zitiere aus dem "konsumenten": "Was Sie rechtlich tun können Welche Möglichkeiten hat nun der Konsument, wenn vertraglich vereinbarte Leistungen nicht eingehalten werden, also eine „Leistungsstörung“ vorliegt? Für die Zeit der Einschränkung kann Preisminderung (zB Entfall der Monatsgebühr) gefordert werden - die Einschränkung muss aber nach Art und Zeitpunkt vom User dokumentiert werden. Funktioniert der Betrieb - trotz Aufforderung zur Verbesserung in angemessener Frist - nicht klaglos, kann der User selbst bei Verträgen mit Mindestvertragsdauer die außerordentliche Kündigung erklären. Wird der versprochene Betrieb trotz Nachfrist (üblich: 14 Tage) nicht gewährleistet, könnte man - nach schriftlicher Androhung - zur so genannten Ersatzvornahme schreiten: Man versorgt sich mit der gleichen Leistung durch einen anderen Provider und verlangt die Mehrkosten als Schadenersatz zurück. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass den säumigen Provider ein Verschulden trifft, das beweisbar ist (etwa mangelnde technische Wartung oder Dimensionierung der Lei[s]tungen). In der Praxis wohl kein leichtes Unterfangen. Ist aus dem durch den Provider zu verantwortenden Ausfall ein Schaden entstanden (etwa nicht oder verspätet abgesetzte E-Mails), kann man auch dafür Schadenersatz begehren. Wichtig in jedem Fall: Die Dokumentation der aufgetretenen Unzulänglichkeiten. Und: Man sollte sicher sein, dass die Ursache dafür nicht möglicherweise bei einem selbst liegt - was in der Praxis allerdings häufig der Fall ist." die einzig wirkliche sauerei ist, dass wir user bloed sterben duerfen und dass wir keine einzigen infos bekommen. :mad: :mad: :mad: :mad: |
Kein chello
:ms:
Der UPC Haufen hier in Wien ist absolut das letzte,kein ordentliches Service die Hotline od. Helpdesk sind eher als Würstelverkäufer qualifiziert ein SCH......HAUFEN. Aber was ist die bessere Alternative ??????????????????????????? |
mein chello funzt wieder, hab gestern abend anruf von einem freund bekommen ich soll modem reseten, bei ihm hats ~1 std danach weider funktioniert, ...
also modem resetet und heute früh -> :) funzt wieder |
tja, bei mir ist auch wieder alles in ordnung :)
wie steht´s jetzt um das geruecht mit der dynam. IP? meine ist immer noch statisch :) :) lg madias |
jolaeidi! bin a wieder online. hab a neiche ip bekommen, werma sehn ob sie bleibt
|
Zitat:
|
| Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 23:29 Uhr. |
Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
© 2009 FSL Verlag