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na, IMEI wird im core (von eimem fremd PLMN) doch nicht übertragen, was hätt' das für einen sinn :confused: oder doch :confused: |
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aber wo steht das die sterbeurkunde nachgwiesen werden muss, ich hab' bei meiner oma nicht mitunterschrieben :o |
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klingt zwar auch logisch, aber verträge können doch nicht bestandteil einer verlassenschaft sein, mhhhhhhhhhhhhh...... ??? der provider hat keinen anspruch auf das endgerät, außer es steht im kaufvertrag ein eigentumsvorbehalt drinnen, nämlich das das endgerät erst nach ablauf von 12monaten vollständig in eigentum übergeht. aber wahrscheinlich wäre so eine klausel gegen die guten sitten :D |
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Ich meine, das Handy ist das Eigentum des Vorbesitzers, und nach dem Verkauf/Schenken mein Eigentum. Der Betreiberlock interessiert mich dann nur mehr insofern, als er für mich lästig ist und das Handy in seiner Nutzbarkeit stark einschränkt. |
durch den kauf des handys erwirbst du sämtliche rechte an dem produkt (ausgenommen es ist gestohlen oder hehlerware) ... dir kann es genaugenommen egal sein, welche verpflichtungen der verkäufer eingegangen ist, denn 1. bist du nicht vertragspartners des mobilfunkbetreibers und 2. gibts meines wissens keine klauseln im ursprünglichen kaufvertrag, die irgendwelche verpflichtungen für dritte weitergelten lassen würden.
also mach dir keine sorgen ... |
So sehe ich das auch...
Gab's da nicht schon vor längerer Zeit eine Diskussion, ob ein Betreiberlock selbst legal ist? |
Man findet in den AGB´s der Mobilbetreiber ja auch keine Klauseln über den Simlock.
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Stimmt es jetzt oder nicht? Ich kaufe Heute ein Handy zum verbilligten Preis, künde den Vertrag morgen, und muß nur die vereinbarte Monatliche Grundgebühr für ein Jahr zahlen? Das wäre wenn ich einen Start Tarif nehme, je nach Handy, ein gutes Geschäft?
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