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In diesem! |
Ansich ist das ja alles ein alter Hut.
Zunächst gab es bei e-tec in den Filialen nur Barzahlung (wie auch bei Ditech), dann wurde 1%-Gebühr für Bankomatzahlung eingeführt und in den Filialen auch deutlich sichtbar gemacht. Für mich OK, aber rechtlich wohl zweifelhaft. Eine knappe Kalkulation bei sehr günstigen Preisen würde ich ja noch einsehen, was ich allerdings nicht verstehe: Gleichzeitig bietet e-tec im Internet Gratisversand ohne Untergrenze an, da können andere Händler nicht mit. Rechnen kann sich das nicht. |
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Ich denke, dass wir aneinander vorbeigelesen haben - oder so ähnlich. Es geht da um keine AGB, es geht um das gültige Gesetz in Österreich. Grundsätzlich ist es so --> Zitat: "Unzulässige GebührDem help-Juristen Sebastian Schumacher zufolge ist der Händler nicht verpflichtet, eine Zahlung per Bankomat- oder Kreditkarte anzubieten. Wenn er sie aber akzeptiert, dann, so Schumacher: "...darf er dafür kein gesondertes Entgelt verlangen. Bei Zahlungen durch eine elektronische Zahlungskarte darf keine Gebühr aufgeschlagen werden, es muss derselbe Preis verrechnet werden, wie bei einer Barzahlung." Aus, Schluß, Basta. |
Für diejenigen, die nicht nach dem Artikel suchen wollen ... dort steht nämlich auch, dass man für eine bestimmte Zahlungsart auch einen Preisnachlass gewähren darf.
Und genau das ist das Problem. E-tec möchte eben günstige Preise angeben und verrechnet dann eben eine Gebühr, die unzulässig ist. Würde er einen Preisnachlass gewähren bei Barzahlung, dann müsste er die Bankomatgebühr schon im Geschäft bzw online aufschlagen, womit er mitunter preislich nicht mehr so günstig wäre. Ist halt immer das Selbe: man probiert es, weil es die meisten eh schlucken, ohne sich groß aufzuregen (sieht man ja auch hier). Dabei wird hier eindeutig gegen das Gesetz verstoßen. Aber wenn die Telekommunikationsunternehmen die Zahlscheingebühr verrechnen und sich der Konsumentenschutz aufregt - dann ist aber der Wirbel los. |
Wie schon geschrieben, der Kunde will scheinbar keine Kostentransparenz.......
Welchen unterschied macht es, wenn 99,99 ausgeschrieben sind, Barzahler 99,99 bezahlen und Maestro Kunden 100,99 Oder er schreibt den Preis mit 100,99 aus, der Maestro Kunde bezahlen 100,99 und Barzahler 99,99......... Wenns zu nervig wird, dann werden alle 100,99 zahlen....... Dann geht's Euch besser, bravo. Die gleiche Idiotie hatte ich fast täglich mit den 5,- Mindermengenzuschlag unter 20,- Bestellwert. Laufend Beschwerden, Wucher, Abzocke, usw. Dann hab ich es auf 5,- höhere Versandkosten für Bestellungen unter 30,- geändert, Heureka, alle waren zufrieden....... |
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Du fragst, welchen unterschied es macht, ob man die Ware für 99,99 anbietet oder für 100,99. Die Antwort ist ganz einfach: Der Unterschied ist der selbe, ob der Händler die Ware für 99,99 anpreist - oder für 100,00. Das hat mit der Psychologie des Menschen zu tun. Der Mensch lässt sich nun mal gerne für dumm verkaufen. Ein um 1% höherer Preis im Shop kann ein Vielfaches an Umsatzverlust bedeuten. Brauchst ja nur mal schauen, wie weit manche Fahren, um eine Tanke zu finden, bei der der Sprit um 0,2 Cent günstiger ist. Dass die auf dem Weg dorthin und von dort weg mehr Sprit verbrauchen, als die Ersparnis ausmacht - an das denkt man kaum. Hauptsache, man hat den Sprit günstig kaufen können. Zitat:
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Letztendlich interessiert mich der Endpreis. Bin ich damit einverstanden, wird gekauft, wenn nicht, dann kauf ich eben nicht. Wenn die Kosten transparent aufgeschlüsselt sind um so besser, dann kann mich darauf einstellen oder an bestimmten Punkten einsparen. Fakt ist, je mehr im Preis inbegriffen ist, desto mehr wird verschleiert, desto eher werden "teurere Kunden" mitfinanziert. |
@ mankra:
Schade - aber Du hast genau kein Wort von dem verstanden, wovon ich geschrieben habe. Ich würde Dir mal zu einem aktuellen Buch über Verkaufspsychologie raten, dann wirst Du mich vielleicht verstehen. |
Auch ein lehrreiches Buch über Folterpsychologie ließe mich Schmerzen nicht genießen lernen...
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