WCM Forum

WCM Forum (http://www.wcm.at/forum/index.php)
-   Internet (http://www.wcm.at/forum/forumdisplay.php?f=8)
-   -   Lebenslang ist lebenslang: TA darf Tarif nicht verteuern (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=247493)

Lowrider20 14.03.2014 20:59

Das wäre richtig.

snake22 15.03.2014 00:31

Zitat:

Zitat von barns (Beitrag 2494882)
Habe heute ein E-Mail erhalten, dass ich mit der Annahme des Treueangebotes (Gutschrift von € 20.- bei gleichzeitiger Verlängerung um 12 Monate) die neuen AGB akzeptiert hätte.

Die Aktion haben sie wohl absichtlich in weiser Voraussicht vor diesem erwarteten Urteil gemacht, um die Kunden auszutricksen.
Bin aber dennoch der Meinung dass es eben ein Treueangebot war dafür dass man einfach 12 Monate lang auf eine Kündigung verzichtet. Dass ich einem anderen Vertrag mit anderem AGB zustimmt hätte wäre mir nicht bewusst.

Lowrider20 15.03.2014 06:51

Mir wurde es nicht angeboten, somit weiß ich auch nicht, wie der genaue Text dazu ist. Normalerweise würde ich auch meinen, daß ein Kündigungsverzicht nichts mit AGB-Akzeptierung zu tun hat. Denn eine Änderung und dessen Akzeptanz muß ja irgendwo vermerkt sein.

barns 15.03.2014 09:27

War auch vermerkt.

"Mit Annahme das Angebots akzeptiere ich die AGB bla bla bla...."

Habe ich gestern nachgesehen. War kleingedruckt (wie sonst...) am Ende des E-Mails mit dem "Treueangebot" vermerkt.

Sie werden schon wissen, warum sie diese Aktion gemacht haben, wie snake schrieb...

Lowrider20 15.03.2014 09:36

Naja. Trotzdem steht dir die Pauschale dazwischen als Gutschrift zu.

snake22 15.03.2014 13:13

Gut möglich, dass da irgendwo doch was versteckt war. Das poppte damals auf der A1-Seite plötzlich auf und war mit einem Klick erledigt. Wobei bei mir dann auch noch eine Fehlermeldung kam, also nie eine Bestätigung oder ähnliches, funktioniert hats aber trotzdem.

Ich war sowieso der Meinung, dass man die AGB zwangs-akzeptiert hatte damals bei Einführung der Servicepauschale, wenn man nicht von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machte. Ich wusste auch nicht, dass da überhaupt noch ein Verfahren läuft. Ich hatte mich zwar damals furchtbar darüber aufgeregt, dass da einseitig der Vertrag geändert wird, aber was will man als Einzelperson schon machen. Da hieß es, entweder akzeptieren oder kündigen. Kein Internet zu haben war aber keine Alternative.

barns 15.03.2014 15:43

Zitat:

Zitat von Lowrider20 (Beitrag 2494891)
Naja. Trotzdem steht dir die Pauschale dazwischen als Gutschrift zu.

So sicher bin ich mir dessen in der Zwischenzeit gar nicht mehr. Ich halte es für gut möglich, dass die neuen AGB dadurch, dass ich von meinem Sonderkündigungsrecht nicht Gebrauch gemacht habe, wirksam wurden.

Ich werde es jedenfalls mal versuchen. Kostet ja nur ein E-Mail.

Lowrider20 15.03.2014 15:55

Ja wann war denn das Angebot? Wenn es ein Jahr nach Einführung der Pauschale war, dann bekommst du diese eine zurück.

barns 15.03.2014 19:20

Abgeschlossen habe ich im Februar 2009.

Das Treueangebot war im Oktober 2013.

Irgendwann dazwischen (ich weiß nicht mehr wann) wurde die Servicepauschale eingeführt. Dabei wurde ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt.
Was ich meinte, war dass ich, weil ich nicht kündigte möglicherweise dadurch bereits die neuen AGB akzeptiert habe und mir somit genau NULL rückerstattet wird.

Lowrider20 15.03.2014 23:03

Diese AGB hat ja ein jeder akzeptiert. Aber es ging bei der Verhandlung nicht um die AGB, sondern in der AGB enthaltenen Servicepauschale, da diese einer Grundgebührerhöhung gleichgestellt ist und dies gegen den Werbetext von "ein Leben lang" in Widerspruch steht. Hättest du gegen die AGB damals widersprochen (einzige Preiserhöhung darin war ja die Servicepauschale), wärest du deinen Anschluß ungerechter Weise los gewesen, da der Anschluß bei dir und vielen anderen eine Monopolstellung im Gebiet darstellt.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 23:47 Uhr.

Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
© 2009 FSL Verlag