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Naja. Die Nachbarwohnung ist kein öffentlicher Raum. Und auch wenn der Nachbar wirklich etwas in den Nachbarsgarten geworfen hat, darf er einen neuen Prozess wegen dieser "Überwachung" anstreben und wird vermutlich auch gewinnen. Obs was bringt...
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Richtig ! Das Stichwort ist Öffentlicher Raum - wenn wer was in meinen Garten schmeißt darf ich den - eigenen Garten- schon überwachen -seinen aber auch nicht! Aber hier wird wieder mit Äpfel und Birnen verglichen um ja "recht" zu haben. Wirds aber nicht spielen!
Wie Christoph richtig schreibt - befrage einen Juristen der sich auf diese Materie spezialisiert hat! |
Und bei der derzeitigen Rechtslagen wird man von 3 Juristen 4 Auslegungen hören, die Rechtslage ist nun mal etwas na ja unklar, leider.
Ich darf meine Grund überwachen, aber keinen cm drüber hinaus, sieh Lowrider20. |
@Baron und Lowrider:
Alles was über den eigenen Garten hinausgeht, darf nicht gefilmt werden. Ob das öffentlicher Raum oder Nachbars Garten ist, ist wurscht. |
Möglich ist aber auch eine blinkende Kameratrappe. Eventuell in Verbindung mit dem Videoüberwachungsschild. Die meisten können Atrappen von echten Kameras nicht unterscheiden.
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Worauf ich eigentlich hinauswollte, in einem der verlinkten Artikel zu diesem Thema, war die Rede davon dass ein UDS wohl legal ist, da der nur dauerhaft aufzeichnet, was sich 30-60 Sekunden vor dem G-Shock der die Sicherung ausgelöst hat abgespielt hat.
Diese Kamera nimmt dann auch nur maximal 2 Stunden auf und das in Dauerschleife, gespeichert wird hier nur wenn ein Ereignis eintritt. |
Ein UDS sichert nur Parameter aber macht kein Video bzw. Bild. Auch wenn nur 2h bei einer Kamera gesichert werden bleibts unzulässig im öffentl. Raum.
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Neu -nächste Idee : wie wärs mit Satelliten Überwachung? Würde mal bei der NSA anfragen-obwohl die kosten könnten leicht die Schätzwerte des zu überwachenden "Luxusautos" um ein zigfaches übersteigen...:D
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