Satan_666 |
07.07.2014 20:30 |
Zitat:
Zitat von Quintus14
(Beitrag 2497604)
... wo/wie kann man die Abgabe retour fordern?
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Dafür gibt es ein eigenes Formular zum Downloaden - wer dafür in Frage kommt, ist auf der Website der Austromechana nachzulesen:
Zitat:
URA-Rückzahlung / Freistellungsformular
Der Gesetzgeber hat in § 42 Abs 6 UrhG folgende zwei Fälle ausdrücklich festgelegt, in denen die austro mechana die Leerkassettenvergütung zurück zahlen muss, wenn sich auf den nachfolgenden Handelsstufen herausstellt, dass sie nicht zu entrichten ist.
- Wenn Trägermaterial auf Handelsebene exportiert bzw. reexportiert wird. Voraussetzung dafür ist der Nachweis über den Einkauf inklusive Leerkassettenvergütung (Einkaufsrechnung) und über den Export (z.B. Ausfuhrbescheinigung)
- Wenn Trägermaterial für eine Vervielfältigung auf Grund der Einwilligung des Berechtigten benutzt worden ist. Dies betrifft hauptsächlich den professionellen Bereich.
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Interessant ist, dass beim Punkt 2 das Wörtchen "hauptsächlich" vorkommt, demzufolge ja auch Privatpersonen gemeint sein müssten, wenn sie ihre eigenen Daten auf den Medien vervielfältigen (da ist man ja auch gleichzeitig der Berechtigte der Daten).
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