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-   -   Österreich: Neue Rechtsprechung zu Urheberrechtsabgabe auf Festplatten kündigt sich a (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=247300)

Christoph 07.07.2014 19:59

Natürlich unangemeldet; und die Überprüfer wollen auch bezahlt werden, möglichst vom Geprüften, dann wird´s noch teurer. :eek:

lowrider82 07.07.2014 20:27

Natürlich gehen die Kosten zu Lasten des zu Überprüfenden. Sonst wärs indem Kontext nicht kostenpflichtig.

Satan_666 07.07.2014 20:30

Zitat:

Zitat von Quintus14 (Beitrag 2497604)
... wo/wie kann man die Abgabe retour fordern?

Dafür gibt es ein eigenes Formular zum Downloaden - wer dafür in Frage kommt, ist auf der Website der Austromechana nachzulesen:

Zitat:

URA-Rückzahlung / Freistellungsformular
Der Gesetzgeber hat in § 42 Abs 6 UrhG folgende zwei Fälle ausdrücklich festgelegt, in denen die austro mechana die Leerkassettenvergütung zurück zahlen muss, wenn sich auf den nachfolgenden Handelsstufen herausstellt, dass sie nicht zu entrichten ist.
  1. Wenn Trägermaterial auf Handelsebene exportiert bzw. reexportiert wird. Voraussetzung dafür ist der Nachweis über den Einkauf inklusive Leerkassettenvergütung (Einkaufsrechnung) und über den Export (z.B. Ausfuhrbescheinigung)
  2. Wenn Trägermaterial für eine Vervielfältigung auf Grund der Einwilligung des Berechtigten benutzt worden ist. Dies betrifft hauptsächlich den professionellen Bereich.

Interessant ist, dass beim Punkt 2 das Wörtchen "hauptsächlich" vorkommt, demzufolge ja auch Privatpersonen gemeint sein müssten, wenn sie ihre eigenen Daten auf den Medien vervielfältigen (da ist man ja auch gleichzeitig der Berechtigte der Daten).

Christoph 07.07.2014 20:52

Zitat:

Zitat von lowrider82 (Beitrag 2497610)
Natürlich gehen die Kosten zu Lasten des zu Überpfrüfenden. Sonst wärs indem Kontext nicht kostenpflichtig.

Danke für die Erklärung. :look:

Aber was sind "Überprüfenden"?

KrisKros 08.07.2014 02:40

Das Thema wurde mit Austromechana Repräsentanten sowie NEOS und Grün Abgeordneten auch beim Club Computer Camp diskutiert! (rot(spö) war erkrankt!)
zu sehen hier: https://www.youtube.com/watch?v=ODrV...7IOE0i25_g2nAA

Christoph 21.11.2014 21:42

Urheberrechtsnovelle kommt ohne Festplattenabgabe

Zitat:

In der am Donnerstag im Parlament eingebrachten Novelle des Urheberrechts ist die Festplattenabgabe nicht enthalten.

Urheberrecht,
Festplattenabgabe

Bei der im Parlament eingebrachten Novelle des Urheberrechtsgesetzes handelt es sich um die bereits erwartete Umsetzung einer EU-Richtlinie. „Die Einführung der Abgabe ist am großen Widerstand aus der Bevölkerung gescheitert“, so Thomas Schöfmann, Sprecher der Plattform für ein modernes Urheberrecht und Geschäftsführer von Conrad Österreich. „Die von uns im Sommer losgetretene Protestwelle und das laufende Feedback, das wir aus der Bevölkerung bekommen, zeigen auf: die Österreicherinnen und Österreicher sind gegen diese Steuer. Wir werden nicht locker lassen und uns weiterhin dafür einsetzen, dass heimischen Steuerzahler und unsere Wirtschaft vor dieser undurchdachten und unfairen Mehrbelastung geschützt werden. Wir treten weiter vehement ein für einen offenen und vernünftigen Dialog mit allen Beteiligten“.

Die austro mechana sieht das freilich ein wenig anders. Mit der Diskussion rund um die Festplattenabgabe habe die Umsetzung der Richtlinie wenig zu tun: „Es kann keine Rede davon sein, dass die Festplattenabgabe gescheitert ist. Ganz im Gegenteil: wir befinden uns in laufenden Gesprächen mit den zuständigen Ministerien und arbeiten weiter an einer Lösung, die im Sinne aller ist - Künstlerinnen und Künstler sowie Konsumentinnen und Konsumenten“, so Gernot Graninger, Geschäftsführer der austro mechana.
Neue Pläne auf EU-Ebene

Die Festplattenabgabe ist in Österreich daher vorerst vom Tisch. Doch auf EU-Ebene überlegt der EU-Kommissar Günther Oetting derzeit eine Urheberrechtsabgabe für Internet-Anschlüsse. „Wir müssen Wege finden, wie das geistige Eigentum nicht wertlos wird, in dem jeder in der digitalen Welt kostenfrei darauf Zugriff hat“, sagt der EU-Digitalkommissar in einem Interview mit der ZIB24. Auf ein konkretes Modell hat sich Öttinger jedoch noch nicht festgelegt, einen ersten Plan will er innerhalb eines Jahres vorlegen. Eine Internetsteuer pro Internetanschluss kann sich der EU-Digitalkommissar jedenfalls vorstellen.
Quelle: http://futurezone.at/netzpolitik/urh...abe/98.414.340

"Urheberrechtsabgabe für Internet-Anschlüsse" eine super Idee. :eek:

KrisKros 21.11.2014 22:23

Die Contend Mafia lässt nicht locker die wollen Geld sehen wie die Wegelagerer! Jetzt gleich einen schritt größer über die EU! Das wird wieder ein Thema beim Club Computer werden Anfang nächsten Jahres!

Satan_666 21.11.2014 22:52

Ich habe nichts gegen so eine "Steuer" (Gebühr) einzuwänden, sofern zeitgleich jedweder Download damit legalisiert wird. Nur genau das wird wohl nicht passieren. Und damit schließe ich mich KrisKros' Ausführungen an ...

mankra 22.11.2014 11:08

Und der Großteil auch bei den Künstlern ankommen würde, sind in der Verwaltung versickert......

KrisKros 22.11.2014 17:31

Zitat:

Zitat von mankra (Beitrag 2500283)
Und der Großteil auch bei den Künstlern ankommen würde, sind in der Verwaltung versickert......

Häää???? Was soll das heißen?


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