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The_Lord_of_Midnight 02.08.2010 22:58

Genau das habe ich gemeint.
In diesem Fall müsste der Gesetzgeber aktiv werden, erst wenn es zu einer Muß-Bestimmung wird, gibt es keine faulen Ausreden mehr.

Christoph 03.08.2010 13:05

Zitat:

Zitat von Baron (Beitrag 2423803)
Weil keiner das anzeigt-weil irgend ein Korrupter Beamter trotz amtsverschwiegenheit-schon sagt "der Karl hat eich anzündt..." und der kann sich dann den Job (natürlich mit anderer Begründung-für die Kündigung) in die Haare schmieren.(

bzw.
Zitat:

Die Gesetze gibts doch schon seit Jahren-nur feststellen tuts keiner-geht also nur über anzeige. Sonst überarbeiten sich die Beamten
Wer soll dann wo eine Anzeige gegen wen machen, wenn es sich um eine Kann-Bestimmung handelt.

Eine exakte Erklärung durch einen Fachkundigen wäre vielleicht hilfreich, bevor solche Behauptungen in den Raum gestellt werden.


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