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maxb 02.12.2009 15:14

Zitat:

Zitat von Hawi (Beitrag 2391504)
Ich versteh dich nicht.
Das Geld ist ja - wie immer - am 1. (15.) da (zu Mittag war es bei mir auf dem Konto). Welcher Schaden soll da entstehen? Ich gehe davon aus, dass die Konto-Abrechnung tagesweise erfolgt, also sollte es selbst dann nichts ausmachen, wenn es erst am Abend kommt.


ähhh, wieso sollte das so sein. :confused:
angenommend dein konto steht um 0900 auf EUR 0,- und du hebst 5000 EUR ab und um 1500 hast du einen Zahlungseingang von 5000 EUR.

Woher sollen bitte zwischen 0900 - 1500 die EUR 5000 kommen? Da brauchst du einen Kreditrahmen mit Sicherheiten dahinter.

TONI_B 02.12.2009 16:15

Jetzt wird es aber noch schlimmer: die Banken rechnen nicht nach Tagen? Woher soll ich als Kunde wissen, ob das Geld am Vormittag oder Nachmittag "da" ist. Das kann doch nicht sein! Auf allen Belegen wird doch immer nur ein Datum und keine Uhrzeit angegeben.
Aber nachdem sich unser rev geoutet hat, wird er uns sicher erklären, was sich die Banken da noch an "Feinheiten" ausgedacht haben, damit sie zu unserem Geld kommen...:)

maxb 02.12.2009 17:21

daher bekommen wir unser Geld auch spätestens am 31. oder davor :p
(du aber eigentlich auch ;))

@TONI_B - woher soll die Bank wissen, ob das Geld überhaupt noch kommt? in Zeiten wie diesen...

TONI_B 02.12.2009 20:30

Ich bekomme mein Geld erst am 15. des Monats!

maxb 02.12.2009 21:44

Zitat:

Zitat von TONI_B (Beitrag 2391645)
Ich bekomme mein Geld erst am 15. des Monats!

ja, aber für welches Monat? des laufenden oder des Monats davor???
also ich bekomme mein gehalt am monatsende des monats in dem ich die leistung erbracht habe. wenn ich das mit den bezügen richtig verstanden habe, dann hast du es dann sicher auch!?!

naja, jedenfalls werde ich abuchungen jetzt einfach einen Tag später durchführen.

TONI_B 02.12.2009 21:57

Nein, ich bekommen den Bezug für den laufenden Monat am 15., die Beamten am 1.

Ob da die "Leistung" des Vormonats gemeint ist, kann ich nicht sagen...;)

Dafür werden "Überstunden" teilweise erst drei Monate später ausbezahlt - der Staat hat da offensichtlich von den Banken gelernt, wie man sich ein Körberlgeld verdient...:(

sillybilly 02.12.2009 22:01

Als Lohnbediensteter bekommst es im nachhinein und als Gehaltsbezieher im vorhinein.

TONI_B 02.12.2009 22:04

Dann bin ich ein Zwitter, denn ich bekomme es genau dazwischen...:lol::lol::lol::lol::lol:

rev.antun 03.12.2009 10:14

Zitat:

Zitat von Hawi (Beitrag 2391593)
Jetzt verstehe ich rev.antun:-).
Selbstverständlich steht mir mein Gehalt am 1. des Monats zu - und es interessiert mich überhaupt nicht, ob die Bank schuld ist oder der Arbeitgeber. Das ist vermutlich auch "einklagbar".
Bei mir hat es, wie oben beschrieben, funktioniert. Sollten sich diese Vorfälle aber häufen, wäre das eine Sache für den VKI (dem wir ja zum Teil auch die jetzige Regelung verdanken).


na endlich ....

rev.antun 03.12.2009 10:52

Zitat:

Zitat von TONI_B (Beitrag 2391599)
Jetzt wird es aber noch schlimmer: die Banken rechnen nicht nach Tagen? Woher soll ich als Kunde wissen, ob das Geld am Vormittag oder Nachmittag "da" ist. Das kann doch nicht sein! Auf allen Belegen wird doch immer nur ein Datum und keine Uhrzeit angegeben.
Aber nachdem sich unser rev geoutet hat, wird er uns sicher erklären, was sich die Banken da noch an "Feinheiten" ausgedacht haben, damit sie zu unserem Geld kommen...:)

na klar rechnen banken nach tagen (360/365 - 360/360 - 365/klm usw)

ABER: am gleichen valutatag soll/haben ergibt eingfach nur die differenz PUNKT

wer sein geld AM 30 bekommt, muss auch VALUTA 30. bekommen nach der neuen EU regelung! am konto sehen wirst du es aber erst am 1. so wie es im moment aussieht ...

aber ...

Zitat:

Zitat von maxb (Beitrag 2391606)
@TONI_B - woher soll die Bank wissen, ob das Geld überhaupt noch kommt? in Zeiten wie diesen...

so ist es :(


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