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Hawi 30.07.2009 19:51

Zu Zweitwohnsitz:
Da gibt es jetzt eine reduzierte Gebühr, da dieser nicht das ganze Jahr bewohnt wird (Minimum: 3 Monate).

pong 30.07.2009 22:19

Zitat:

Seit wann ist ein Gendameriebeamter ein Organ der Bezirksverwaltungsbehörde? Nein, ist er definitiv nicht und er hat definitiv nicht das Recht dazu ohne Gerichtsbescheid in die Wohnung einzudringen.
Korrekt ... eigentlich schrecklich wie man Leute am Land über den Tisch ziehen kann, durch deren Unwissenheit.

Noch viel schlimmer, dass jederman glaubt, ein Beamter in Polizeiuniform steht über dem Recht und darf alles, überall und jederzeit.

pong

Don Manuel 30.07.2009 22:31

Zitat:

Zitat von pong (Beitrag 2373492)
... eigentlich schrecklich wie man Leute am Land über den Tisch ziehen kann...

Dafür ist ja auch die ganze Grundlage der Rundfunkgebühr ein perfektes Beispiel. Die GIS überschreitet oft ihre Befugnisse, ja, aber selbst das korrekt durchgesetzte Gebührenrecht ist ja die Urfrechheit.

oitt 31.07.2009 00:06

könnte bald anders sein:
Zitat:

Einzig und allein die Staatsanwaltschaft darf in Österreich entscheiden, ob jemand angeklagt wird oder nicht. Diese Monopolstellung müsse kontrolliert werden
wenn ich mich nicht täusche soll sich das gerade ändern...
http://news.orf.at/090730-41012/

garfield36 31.07.2009 13:11

Na bravo, dann käme die Justiz noch mehr unter parteipolitischen Einfluss.

oitt 31.07.2009 13:45

lobbyistischen ;)

barns 31.07.2009 14:16

Zitat:

Zitat von fredf (Beitrag 2373459)
Entweder hat sich der Kibera nicht ausgekannt oder er hat den GIS-Menschen gut gekannt...

im Link von Holzi steht nämlich:
"Besteht der begründete Verdacht, daß eine Mitteilung bzw. Angabe unrichtig ist, oder wird eine solche trotz Mahnung verweigert, so hat die GIS eine Überprüfung der Gebührenpflicht seitens der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (das ist das Magistratische Bezirksamt oder die Bezirkshauptmannschaft) zu veranlassen, deren Organe zum Betreten der betreffenden Räumlichkeiten ermächtigt sind.
Ein Betreten von Räumen ist also nur durch Organe der Bezirksverwaltungsbehörde zulässig (und nicht durch Organe der GIS !), sowie auch nur bei begründetem Verdacht, daß eine Mitteilung bzw. Angabe unrichtig ist oder verweigert wurde (nicht aber, wenn noch gar keine Meldung vorliegt bzw. noch keine Anfrage erfolgt ist !)."


Seit wann ist ein Gendameriebeamter ein Organ der Bezirksverwaltungsbehörde? Nein, ist er definitiv nicht und er hat definitiv nicht das Recht dazu ohne Gerichtsbescheid in die Wohnung einzudringen.

Natürlich ist ein Polizist (vormals auch: Gendarmeriebeamter) ein Organ der Bezirksverwaltungsbehörde.
Er versieht für diese den Exekutivdienst!

Wer's nicht glaubt: siehe § 9 Sicherheitspolizeigesetz

Ist aber interessant, dass einer diesen Blödsinn postet und es unwidersprochen hingenommen wird...

barns 31.07.2009 14:21

Zitat:

Zitat von pong (Beitrag 2373492)
Korrekt ... eigentlich schrecklich wie man Leute am Land über den Tisch ziehen kann, durch deren Unwissenheit.pong

Aha. Die Leute am Land sind also unwissend. Warum weis man dann offensichtlich auch in der Stadt nicht über den Behördenaufbau Bescheid, bzw. gibt unwissenderweise seinen Senf dazu?

Zitat:

Zitat von pong (Beitrag 2373492)
Noch viel schlimmer, dass jederman glaubt, ein Beamter in Polizeiuniform steht über dem Recht und darf alles, überall und jederzeit.

Wer ist Jedermann? Der in Salzburg?
Man kann doch nicht so naiv sein zu glauben, dass das heutzutage noch so ist...

pong 01.08.2009 08:56

Zitat:

Aha. Die Leute am Land sind also unwissend. Warum weis man dann offensichtlich auch in der Stadt nicht über den Behördenaufbau Bescheid, bzw. gibt unwissenderweise seinen Senf dazu?
Wo weiß der Stadtmensch nicht bescheid?

Zitat:

Wer ist Jedermann? Der in Salzburg?
"Jedermann" ist in Salzburg, aber was hat "jederman" damit zu tun?

pong

cenus 01.08.2009 09:18

Die GIS-Gebühren sind ein leidiges Thema. Das System sollte grundlegend geändert werden. Der Staat soll jährlich eine bestimmte Summe an den ORF zahlen und den Rest muss sich der ORF kostendeckend erwirtschaften. Im Gegenzug würden die GIS-Gebühren fallen. Das würde bedeuten, dass sich beim ORF einiges ändern müsste. Wenn ich mir das Fernsehprogramm so ansehe, dann merke ich vom Bildungsauftrag nicht viel. Da bieten die deutschen öffentlich rechtlichen Sender wesentlich mehr.


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