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Du meinst in diesem Fall eine Garantiereparatur, und nicht einen Sofortaustausch wie es innerhalb des ersten Jahres üblich ist, sofern das Produkt lagernd ist.
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Ja, es wurde angegeben dass das Board zum Hersteller eingeschickt wird. Handelt sich um ein ca. 180€-Abitboard welches von Anfang an gezickt hat (BlueScreens etc)
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Hört sich so an als gäbe es Probleme mit Abit.
Ich würde versuchen einen Kulanzaustausch auf ein aktuelles Board zu bekommen. |
70€ Headset gekauft, versucht es 2 Tage später in OVP auf Kulanz umzutauschen, da der Tragekomfort unter aller Sau war, habe auch angeboten auf ein teureres headset umzusteigen, wurde leider alles verweigert.
"Hygiene-Bestimmungen" verbieten ihnen das angeblich. Genau, aber Wheels, Joystics, Keyboards Mäusw usw. können sie problemlos als Abverkaufsartikel gebraucht wiederverkaufen. Bin sehr enttäuscht, dies war mein erster! Umtauschversuch, und bin seit mind. 4. Jahren(der ersten Filiale im 20.) Kunde. |
Zitat:
Zitat:
http://www.forum-3dcenter.org/vbulle...d.php?t=441231 ABIT – they are going to close the company once and for all on December 31st. http://www.tweaktown.com/news/10853/...1st/index.html |
Zitat:
(4) Sind sowohl die Verbesserung als auch der Austausch unmöglich oder für den Übergeber mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, so hat der Übernehmer das Recht auf Preisminderung oder, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, das Recht auf Wandlung. Dasselbe gilt, wenn der Übergeber die Verbesserung oder den Austausch verweigert oder nicht in angemessener Frist vornimmt, wenn diese Abhilfen für den Übernehmer mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären oder wenn sie ihm aus triftigen, in der Person des Übergebers liegenden Gründen unzumutbar sind. was unter "angemessen" fällt, wird da zwar nicht näher ausgeführt, in der praxis sind das jedoch 2, max. 3 (bei sehr geduldigen kunden) wochen. |
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unverhältnismäßig - angemessener - unzumutbar Diese Begriffe sagen eben nicht, 1, 2 oder 3 Wochen. Die 2-4 Wochen stammen aus der gängigen Praxis und werde iR. von Gerichten auch so verwendet. Aber exakt definiert ist der Zeitrahmen nicht! |
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Das Problem ist, daß diese ganzen Bestimmungen natürlich nur im Rahmen des Gewährleistungsrechtes zum Tragen kommen.
Das heisst, wenn die Ware innerhalb von 6 Monaten defekt wird. Nach dieser Zeit handelt es sich um eine Garantieabwicklung und ist daher nur eine Kulanzleistung des Händlers. Ausweg -> Abwicklung selbst direkt mit dem Hersteller erledigen und eventuell Versandkosten selbst tragen. Dann sieht man selbst wie lange es dauert und muss nicht mehr auf den Händler schimpfen, der nur die Arbeit hat, aber nichts dafür kriegt. |
Also: wann wurde das Notebook gekauft?
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