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The_Lord_of_Midnight 15.02.2009 13:31

Du meinst in diesem Fall eine Garantiereparatur, und nicht einen Sofortaustausch wie es innerhalb des ersten Jahres üblich ist, sofern das Produkt lagernd ist.

fredf 15.02.2009 17:01

Ja, es wurde angegeben dass das Board zum Hersteller eingeschickt wird. Handelt sich um ein ca. 180€-Abitboard welches von Anfang an gezickt hat (BlueScreens etc)

The_Lord_of_Midnight 15.02.2009 19:04

Hört sich so an als gäbe es Probleme mit Abit.
Ich würde versuchen einen Kulanzaustausch auf ein aktuelles Board zu bekommen.

Theoden 17.02.2009 11:05

70€ Headset gekauft, versucht es 2 Tage später in OVP auf Kulanz umzutauschen, da der Tragekomfort unter aller Sau war, habe auch angeboten auf ein teureres headset umzusteigen, wurde leider alles verweigert.

"Hygiene-Bestimmungen" verbieten ihnen das angeblich.

Genau, aber Wheels, Joystics, Keyboards Mäusw usw. können sie problemlos als Abverkaufsartikel gebraucht wiederverkaufen.

Bin sehr enttäuscht, dies war mein erster! Umtauschversuch, und bin seit mind. 4. Jahren(der ersten Filiale im 20.) Kunde.

CaptainSangria 17.02.2009 11:14

Zitat:

Zitat von fredf (Beitrag 2346718)
Ja, es wurde angegeben dass das Board zum Hersteller eingeschickt wird. Handelt sich um ein ca. 180€-Abitboard welches von Anfang an gezickt hat (BlueScreens etc)

Zitat:

Zitat von The_Lord_of_Midnight (Beitrag 2346755)
Hört sich so an als gäbe es Probleme mit Abit.
Ich würde versuchen einen Kulanzaustausch auf ein aktuelles Board zu bekommen.

An Abit würde ich nix mehr schicken wollen:
http://www.forum-3dcenter.org/vbulle...d.php?t=441231

ABIT – they are going to close the company once and for all on December 31st. http://www.tweaktown.com/news/10853/...1st/index.html

RaistlinMajere 17.02.2009 14:11

Zitat:

Zitat von holzi (Beitrag 2346014)
Genau definiert ist es nicht, eine Reparaturdauer >2 Monate dürfte aber wohl wesentlich darüber liegen.

das tut sie definitiv. im gewährleistungsrecht ABGB § 932. steht dazu:

(4) Sind sowohl die Verbesserung als auch der Austausch unmöglich
oder für den Übergeber mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand
verbunden, so hat der Übernehmer das Recht auf Preisminderung oder,
sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, das
Recht auf Wandlung. Dasselbe gilt, wenn der Übergeber die
Verbesserung oder den Austausch verweigert oder
nicht in
angemessener Frist vornimmt
, wenn diese Abhilfen für den
Übernehmer mit erheblichen Unannehmlichkeiten
verbunden wären
oder wenn sie ihm aus triftigen, in der Person des Übergebers liegenden Gründen unzumutbar sind.

was unter "angemessen" fällt, wird da zwar nicht näher ausgeführt, in der praxis sind das jedoch 2, max. 3 (bei sehr geduldigen kunden) wochen.

holzi 17.02.2009 14:19

Zitat:

das tut sie definitiv.
Eben nicht! - es steht ja kein exakter Zeitrahmen dabei.

unverhältnismäßig - angemessener - unzumutbar

Diese Begriffe sagen eben nicht, 1, 2 oder 3 Wochen. Die 2-4 Wochen stammen aus der gängigen Praxis und werde iR. von Gerichten auch so verwendet. Aber exakt definiert ist der Zeitrahmen nicht!

RaistlinMajere 17.02.2009 14:40

Zitat:

Zitat von holzi (Beitrag 2347033)
Eben nicht! - es steht ja kein exakter Zeitrahmen dabei.

"definitiv" meinte ich nicht im rechtlichen sinne, sondern im umgangssprachlichen.

Zitat:

unverhältnismäßig - angemessener - unzumutbar

Diese Begriffe sagen eben nicht, 1, 2 oder 3 Wochen. Die 2-4 Wochen stammen aus der gängigen Praxis und werde iR. von Gerichten auch so verwendet. Aber exakt definiert ist der Zeitrahmen nicht!
das habe ich ja danach eh geschrieben ->
Zitat:

Zitat von RaistlinMajere
was unter "angemessen" fällt, wird da zwar nicht näher ausgeführt, in der praxis sind das jedoch 2, max. 3 (bei sehr geduldigen kunden) wochen.

bei 2 monaten wird jedenfalls niemand mehr was sagen, wenn da auf wandlung gepocht wird (sowas hatte ich auch mal, allerdings war das eine komplexere geschichte)

The_Lord_of_Midnight 17.02.2009 22:41

Das Problem ist, daß diese ganzen Bestimmungen natürlich nur im Rahmen des Gewährleistungsrechtes zum Tragen kommen.
Das heisst, wenn die Ware innerhalb von 6 Monaten defekt wird.
Nach dieser Zeit handelt es sich um eine Garantieabwicklung und ist daher nur eine Kulanzleistung des Händlers.
Ausweg -> Abwicklung selbst direkt mit dem Hersteller erledigen und eventuell Versandkosten selbst tragen.
Dann sieht man selbst wie lange es dauert und muss nicht mehr auf den Händler schimpfen, der nur die Arbeit hat, aber nichts dafür kriegt.

Alex1 18.02.2009 09:08

Also: wann wurde das Notebook gekauft?


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