RaistlinMajere |
02.09.2008 09:23 |
Zitat:
Zitat von Baron
(Beitrag 2302270)
Und du weisst schon das alles ausser der 6 Monate Du beweisen musst das das von anfang an def. war! Viel glück sag ich nur!
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nur, wenn er auf gewährleistung pocht. über eine herstellergarantie allerdings kann sowas schon gehen. ich würde in so einem fall kontakt mit dem hersteller aufnehmen (rechnung ist keine notwendig, die sollten die entsprechenden daten über die seriennr. rausfinden können).
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