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einem fotographen der davon leben muss und für seine bilder keine kohle bekommt zb.
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Also ich würde das nicht empfehlen.
Vor allem nicht Leuten, die mit derartigen Methoden ordentlich Geld für ein paar Bilder verdienen wollen ! ;) |
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Und ich habe mich bislang absichtlich über die geforderte Höhe nicht geäußert. Ich finde die auch total überzogen. Leider gibt es im Internet immer mehr Abzocker, die nichts anderes zu tun haben, als genau solche Fälle wie den Deinigen ausfindig zu machen. Und schon deswegen würde ich darauf trachten, nichts Fremdes auf meiner Homepage zu zeigen. |
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lg ff PS: Danke fuer das Interesse und Hilfe an alle in diesem Thread |
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was heißt hier verkleidet ... die schaun ja immer so aus :ms::eek::verwirrt: |
Wie schon gesagt wurde, bitte haltet uns auf dem Laufenden - soetwas wird sicher auch noch anderen "passieren". Ein geringes Bußgeld wär ja akzeptabel, aber nicht gleich ein paar tausend Euro!
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Na klar, wer nicht von den Hardlinern hier? ;) Aber ich wollte nur hoeflich bleiben ... Leider ist die Angelegenheit ja leider ernst. Und wer sicher keine "Leiche im Keller" aehhh "Fremddatei auf der Homepage" hat, werfe die erste Keule. Und sei es nur ein Icon oder ein "Mail-Button" etc. lg ff |
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Na gut, "Fremddatei" ist ja kein Problem, wenn es der Ersteller erlaubt. Bei OpenSource-Software wie CMS, Foren, usw. ist ja im Prinzip auch alles von anderen erstellt, aber die erlauben ja zB unter der GPL-Lizenz die Benutzung von diesen Sachen. Ich halte die Summe auch für mehr als nur überzogen. Überhaupt, wenn das stimmt, was ich im verlinkten Artikel gelesen habe, dass jemand das Bild selbst geschossen hat (wenns stimmt), von dem Marions Ehemann behauptet, es ist von ihm... |
Jetzt würd mich aber trotzdem interessieren... Ist jetzt das Österreichische oder Deutsche Gesetz anzuwenden?
Die Straftat wurde ja in Österreich von einem Österreicher begangen. Daher müsste nach meinem Rechtsverständnis das Österreichische Gesetz zur Anwendung kommen. In Ö. gelten allerdings für Abmahnungen und dergleichen andere Bemessungsgrundlagen. Und zwar derart andere dass es sich für Anwälte und Kläger finanziell nicht lohnt dies durchzudrücken. Wenn also tatsächlich Österreichisches Recht anzuwenden ist, dann ist die Forderung definitiv Maßlos überhöht. Also bitte mal um Auskunft dazu. Hat der Kläger auf seiner Webseite denn überhaupt einen Gerichtsstand angegeben? |
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