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Re: Hier ist der genaue Wortlaut
Zitat:
http://www.chiligreen.at/agb/#a1p9 Zitat: 9. Garantie und Reparaturen Über die Gewährleistung hinausgehende Leistungen im Rahmen der Herstellergarantie wie Pick Up- oder vor Ort-Service bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Garantieleistungen wie Pick Up oder vor Ort-Service werden, wenn vereinbart und nicht anders angegeben, ausschließlich innerhalb Österreichs oder Deutschland erbracht. Wird vor der Ausführung von Reparaturen ein Kostenvoranschlag gewünscht, so sind die Kosten für die Erstellung eines solchen vom Kunden zu bezahlen. Reparierte Geräte werden nur gegen Barzahlung (Nachnahme) ausgefolgt. Generell besteht kein Anspruch auf Garantieleistungen durch chiliGREEN für: Streamer, Produkte, von denen Seriennummernaufkleber oder Typenschilder entfernt wurden, Software und Treiber von Dritten, Pixelfehlern bei LCD- und Notebook-Bildschirmen innerhalb der vereinbarten Fehlerklasse (s. o.), Verschleißerscheinungen bei Datenträgern, LCD-Hintergrundbeleuchtungen oder Bildröhren, Geräten mit entferntem oder gebrochenem Garantiesiegel, kosmetische Schäden und jegliche durch Fremdeinwirkung, Fehlbedienung oder Viren und dgl. verursachte Schäden. Zitat Ende. |
diese siegel hat beim pc keine bedeutung da gibts eine gerichtsentscheid wenn ich mich richtig erinnere. Nur weil die was reinschreiben heisst noch lange nicht das dies gültig ist.
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software is software, bios is hardware...
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Also zum Thema Bios-Update steht da schon mal gar nichts drin.
Und bezüglich des gebrochenen Garantie-Siegels würde ich sagen, da müsste mal wieder jemand eine Unterlassungklage machen. Ein klarer Fall für den Konsumentenschutz. Das kann doch nicht sein, daß ich mir einen Pc kaufe und dann darf ich z.b. keine Pci-Karte einbauen ? :eek: Letztendlich zeigt es wieder mal was man von derartigen Herstellern und der betreffenden Hardware halten kann. Nimms und geh und frag nicht viel. Und ändere nur ja nichts. Wenn du auch nur das geringste an der ausgelieferten und getesteten Hardware änderst, ist sehr schnell der Ofen aus. Sowas nenne ich minderwertig. |
Ein Garantiepickerl
ist eher nicht das Problem dahinter.
Das ist nur eine Vorsichtsmaßnahme um zu sehen ob der Liebe Kunde rumgschraubt hat. Also Relaxe keiner der Hersteller nimmts da so genau. :rolleyes: |
Zitat:
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Also
hängt eher davon ab, was gemacht wird.
Zerlegst zb. eine USB-Festplatte (externe) ist die Garantie hinüber. Solltest eine PC aufrüsten ist das kein Problem. War bis zuletzt bei Chilli und FSC keines. :rolleyes: |
Garantiesiegel
Das beim Öffnen des PCs sofort die Garantie erlischt, stimmt nicht - schon gar nicht die sechsmonatige, gesetzliche Garantiepflicht. Darüber hinausgehende Garantien sind immer freiwillige Leistungen der Hersteller und können natürlich an bestimmte Bedingungen geknüpft sein.
Ein Öffnen und/oder zusätzlicher Einbau bleibt aber bei jedem Hersteller praktisch unbeachtet! Also das erste, dass ich bei meinem (chiligreen) PC gemacht hab, war auch dass ich die Grafikkarte gegen eine Matrox getauscht hab ;-) Das ist eher eine Vorsichtsmaßnahme, denn im Schadensfall hat zuerst natürlich niemand den Computer angegriffen und wenn dann der Kunde auf das angebrochene Garantiesiegel hingewiesen wird: "ja... mein Bekannter hat mal nachgeschaut aber der kennt sich aus und..." - jaja paßt scho :-) Bei Festplatten ist das natürlich was anderes, da hat niemand was zum Rumschrauben - wofür auch. Deshalb wird das in den AGBs auch so drin stehen. Wenn ich mich recht erinnere steht in den Garantiebedingungen von chiligreen auch, dass man den Support von einem geplanten zusätzlichen Einbau informieren kann, da gibt's sicher keine Probleme denke ich. mfg, varox |
Gesetzlich vorgeschrieben ist nur die Gewährleistung, aber nicht die Garantie.
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6 Monate Garantie sind vorgeschrieben, danach 18 Monate Gewährleistung
Wie man's nennt ist nicht so wichtig, die Beweislast zählt. |
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