![]() |
Zitat:
|
genau, will der orf das pcs gebührenpflichtig werden muss er nur ein paar streams ins netz stellen und das wars.
|
in österreich sind pc´s mit internetanschluß noch nicht gebührenpflichtig. bitte brings ned noch auf die idee.
forza rundfunksteuer für alle :motz: |
offtopic
Da muss ich ja mal am Finanzamt fragen, ob ich nicht Kinderbeihilfe bekommen kann, denn ich hab die Antenne und meine Freundin die "Empfangsanlage". Also theoretisch möglich :D lg Tellme |
Zitat:
:D |
Gis Mensch war da!!
Hi zusammen!
ich schreibs auch hier nochmal, vielleicht liest es hier jemand schneller! ich hab mir jetzt nicht alle beiträge von diesem thema durchgelesen und hoffe, ihr helft mir trotzdem (falls das schon mal gefragt wurde). ich hab, wie alle "schwarzen schafe " immer wieder diesen brief von der GIS zwecks Anmeldung bekommen und immer ignoriert. heute wars dann soweit, dass ein typ vor meiner wohnung stand und ca. 5 min lang sturm geläutet hat und gegen die tür gepumpert hat, sodass ich echt angst bekommen hab. ich hab nur einmal kurz durchs guckloch geschaut, was er anscheinend gesehen hat, weil er mich begrüßt hat (sehr sinnig, so ein loch) und nachdem ich nicht aufgemacht hab, hat er noch mehr geläutet. dann ist er irgendwann gegangen und ich vor angst fast gestorben - ich wußte ja nicht, wer es war, erst danach hab ich an der tür den zettel gesehen. gut, nun meine frage: kommen die dann mit einem gerichtsbeschluss beim nächsten mal? soll ich es lieber anmelden?? könnt ihr mir einen rat geben??? vielen dank! lg minoo |
blöde frage: hast du telekabel oder fernsehen per "normaler" antenne?
wenn er sich vor der tür so aufführt, dann ist das ein gutes argument, daß man die tür nicht aufmacht. nachdem man ned weiß, wer das da draussen ist. passieren ja die verrücktesten dinge, was man so liest ;) |
mit einem gerichtsbeschluss sicher nicht auch nicht mit der polizei aber mit einem magistratsbeamten und denen musst dann aufmachen. Vorrausgesetzt natürlich du bist zuhause und hörst sie.
Angst haben musst keine, das schlimmste was passieren kann ist das du deinen fernseher anmelden musst mehr nicht. Von der GIS seite: Zitat:
|
Es müsste mel einer den Mut haben und sich auf die Hinterbeine stellen mit einer Rechtsschutz und einem guten Anwalt, denn es kann nicht sein das ich Gebühren zahlen muss obwohl ich nix empfangen kann, kein DVBT oder sonst was!
Is ja das selbe als ob ich mit meinem Auto auf ausländischen Autobahnen fahre und dafür aber in Österreich die Vignette zahlen muss!!! Das kann doch nicht sein. Allgemeine Info Zusammenfassung: 5. Ich habe einen schlechten oder gar keinen Empfang. Muss ich trotzdem Gebühren zahlen? Ja. Die österreichische Gesetzeslage schreibt die Gebührenpflicht von Rundfunkempfangseinrichtungen zwingend vor, wenn in einem Haushalt ein Radio- bzw. Fernsehgerät empfangsbereit gehalten wird. Die Rundfunkgebühren sind demgemäß unabhängig von Häufigkeit und Güte der Sendungen zu bezahlen. Österreich ist ein Gebirgsland, deshalb kann es schon vorkommen, dass in manchen Regionen die Versorgung mit Fernsehprogrammen über terrestrische Anlagen (Fernsehantennen) technisch mangelhaft oder gar nicht möglich ist (z.B. in Seitentälern im Gebirge). Seit einiger Zeit sendet der ORF seine Programme digital über den Satellit ASTRA 1 G. Dadurch ist es jetzt möglich, auch dort eine gute Programmqualität zu liefern, wo dies bisher nicht oder nur mangelhaft möglich war. http://www.orf-gis.at/faq.php?thema=anmeldung&artikel=5 7. Ich schaue nie ORF-Programme. Muss ich trotzdem anmelden und Rundfunkgebühren zahlen? Ja. Denn die Melde- und Gebührenpflicht besteht unabhängig davon, welche Programme angesehen bzw. gehört werden. Die österreichische Gesetzeslage schreibt die Gebührenpflicht von Rundfunkempfangseinrichtungen zwingend vor, wenn in einem Haushalt ein Radio- bzw. Fernsehgerät empfangsbereit gehalten wird. Die Rundfunkgebühren sind demgemäß unabhängig von Häufigkeit und Güte der Sendungen zu bezahlen. http://www.orf-gis.at/faq.php?thema=anmeldung&artikel=7 15. Was passiert, wenn ich nicht oder falsch anmelde? Keine oder eine falsche Meldung bedeutet eine Verwaltungsübertretung. Nämlich dann, wenn der begründete Verdacht besteht, dass falsche Angaben zum Bestehen einer Gebührenpflicht gemacht wurden oder trotz Mahnung die Auskunft verweigert wird. In diesem Fall veranlasst die GIS eine Überprüfung durch die Bezirksbehörde. Diese leitet dann gegebenenfalls ein Verwaltungsverfahren ein. Das kann zu einer Verwaltungsstrafe von bis zu 2.180 Euro führen! http://www.orf-gis.at/faq.php?thema=...ung&artikel=15 |
Naja, wenn ich´s ganz von der anderen Seite her betrachte, komme ich zu folgendem Schluss:
Alle Haushalte mit und OHNE TV-/Radio-Gerät müssten GIS-Gebühr zahlen, denn wenn es grundsätzlich genüge, ein Gerät zu haben – na wer schließt aus, dass ich mir jetzt gleich eines kaufe? Und dann????? Stell mir aber auch vor, was das Hauptkriterium bei der Anstellung bei der GIS ist: ARROGANZ!!! Schaut mal, wie deren Seiten geschrieben stehen…. ORF, GIS und DVB-T sind alle am selben Standort – hat dazu jemand Gedanken? |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 03:19 Uhr. |
Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
© 2009 FSL Verlag