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Na dann...
Guru |
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du hast natürlich recht, dass erstmal gilt was in einem gesetz steht. allerdings würde etwa ein strafbescheid aufgehoben wenn er sich auf ein verfassungswidriges gesetz stützt (und man das ganze vor den vfgh bringt). und da stellt sich wiederum die frage, was die asfinag-leute machen, wenn man ihnen einfach nicht den führerschein zeigt. polizei anrufen ;) strafbescheide wurden zuletzt etwa bei der im konkreten fall verfassungswidrigen section control aufgehoben. das habe ich damit gemeint. im speziellen fall müsste man darüber streiten ob es eine staatliche kernkompetenz ist einen führerschein zu kontrollieren. die letzten jahre gab es ja viele ausgliederungen mit hoheitlichen aufgaben: etwa die e-control, schienen-control, austro-control usw. entscheidend ist dabei, dass es zu keiner verletzung von grundrechten kommt (recht auf datenschutz bzw. ich muss nur der polizei meinen führerschein zeigen), die kontrollmöglichkeiten des rechnungshofes gewahrt bleiben und es ministerverantwortlichkeit (oberstes weisungsrecht) gibt um nur einige kriterien anzuführen. hier könnte man eine verletzung von grundrechten behaupten. wie die halbgötter am judenplatz dann entscheiden steht dann sowieso in den sternen :rolleyes: |
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G 36/04, V 20/04 ich finde im internet leider keine älteren (interessanteren) entscheide ... |
Aber Privatisierung und Ausgliederung ist doch ach so modern und gut. Weil die bösen Beamten verdienen doch so viel. Private können doch alles viel besser und billiger machen...
Ok, dem Argument von jayjay, dass zu viele hoheitliche Aufgaben abgegeben werden und sich daraus Probleme ergeben können, kann ich mich anschließen. Aber warum die Kontrolle einer Vignette ein Problem darstellt, kann ich nicht nachvollziehen. Wenn man zu einem Konzert geht, kontrolliert auch der "Kleiderschrank auf zwei Beinen" meine Eintrittskarte(=Vignette). |
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