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holzi 30.06.2006 09:23

natürlich geht das, twin lnb oder besser gleich die 4fach version

Karl99 30.06.2006 10:29

Vorsicht aber: Single-LNB hat u.U. eine andere Ausrichtung als Twin/Quattro-LNB! Anhängen möglich, aber Justierung eventuell neu machen!

Lucky333 30.06.2006 11:52

Zitat:

Original geschrieben von LouCypher
[B Das schöne an DVB-T wird sein das man imho keine rundfunkgebühr mehr zahlen muss sobald der analog empfang eingestellt wird und man sich keinen unnötigen DVB-T receiver zulegt. [/b]
wie kommst du denn da drauf???? GIS musst du immer zahlen.
stand erst am dienstag oder so in der zeitung. da hat ein gericht entschieden das der kunde zahlen muss nur weil er einen fernseher hat, obwohl er damit nur dvd schaut.

Karl99 30.06.2006 12:24

Nach aktueller Rechtslage hat das Gericht richtig entschieden, da er ja schauen könnte. Aber nach der Umstellung einzig auf DVB-T (nach Umstellungsphase) ist es OHNE Zusatzgerät ja gar nicht möglich! Das bedeutet, dass sich auch die Rechtslage automatisch ändert – denn dann bedeutet der Besitz eines TV-Gerätes mit analoger Antenne nicht, dass man auch ein Bild sieht! Und dann darf das Urteil nur ein Freispruch sein…

maxxmaxx 30.06.2006 13:12

@Karl99

ich glaube da bringst du etwas durcheinander!

ich habe ja von dvb-t (terrstrisches digitales fernsehen, das man ab ende september in den österr. ballungsgebieten über ganz normale hausantenne empfangen kann geschrieben!!!
und NICHT über dvb-s (=digitales satellitenfernsehen)
-> siehe http://de.wikipedia.org/wiki/DVB-T


es geht um die analoge abschaltung des antennenfernsehens (terrestrisches fernsehen) und nicht um sat!
wenn das terrestrische fernsehen ab september auf digital umgestellt wird, braucht man außer einer settop-box und einer ganz normalen zimmerantenne (in den kernzonen) nichts zusätzlich für den empfang!

und was ich über den problemlosen empfang bei schlechtwetter berichtet habe bezieht sich natürlich auch auf dvb-t! (wer lesen kann ist klar im vorteil)

daß bei dvb-s (sat!) der empfang bei hohen schweren gewitterwolken leidet ist mir auch klar (hängt mit der dämpfung der hohen frequenzen durch die wassertröpfchen zusammen)

und das tüv-siegel für dvb-t kannst du im prinzip auch vergessen (das ist nur für die gedacht, die von technik keine ahnung haben -> damit sie sich beim gerätekauf leichter tun; ist hier in D mit dem logo für überallfernsehen genauso)!

DVB-T ist ein standard und da sich der orf für diesen standard entschieden hat, wird auch jedes! dvb-t standard-konforme gerät den orf empfangen können!
lies dir doch die geräteguidlines von ors durch, da wird nichts gefordert, was nicht schon im dvb-t standard auch drinnen steht! (zumindest für die zapping-box)

und die antennenverstärker müssen nicht getauscht werden, genausowenig wie die antennen selbst (ausnahmen natürlich nicht ausgeschlossen)!
dem verstärker ist es egal was das signal transportiert (ob analoge oder digitale daten) er verstärkt es einfach
genauso wir eine vhf- bzw. uhf-antenne das signal "einfängt" egal ob analog oder digital! (wichtig ist da nur für welchen frequenzbereich eine antenne ausgelegt ist)
was hat bitte die antenne mit der art des singals zu tun?
(eine antenne fängt elektromagnetische signale in dem frequenzbereich für den sie gebaut ist ein, welcher art die signale auch immer sind)

eine antenne ist eine antenne ist eine antenne!

genauso wie es dem lnb der sat-schüssel "wurscht" ist ob er analoge oder digitale signale einfängt -> richte mal eine schüssel mit einem alten sog. analog-lnb (ist eine vollkommen irreführende bezeichnung, ein lnb ist nicht analog oder digital, er ist nur für einen bestimmten frequenzbereich ausgelegt und die älteren sind eben nur für das untere astra-band, den "analogen" bereich, gebaut)
auf eutelsat 13° ost aus -> du wirst sehen wieviele digitale programme du damit auf einmal empfangen kannst!

gruß,
markus

FendiMan 30.06.2006 14:19

Zitat:

Original geschrieben von Karl99
@FendiMan: Angenommen, Du verwendest eine Hausantenne, dann benötigst Du einen „Übersetzer“ des digitalen Signals, das Dein TV-Gerät ja sonst nicht kennt. So, auf der DVB-T-Homepage habe ich von Etiketten gelesen, welche sozusagen bestätigen, dass es sich um ein geprüftes Gerät handelt, mit dem gewährleistet wird, dass das Signal korrekt empfangen werden kann. Geräte ohne solcher Prüfung (unter „lizensiert“ habe ich zugelassene Geräte gemeint) können funktionieren, müssen dies aber nicht – und wenn eben nicht, dann – naja…
Der Übersetzer heisst DVB-T Receiver, wie schon weiter oben geschrieben. ;)

Lucky333 30.06.2006 21:50

Zitat:

Original geschrieben von Karl99
Nach aktueller Rechtslage hat das Gericht richtig entschieden, da er ja schauen könnte. Aber nach der Umstellung einzig auf DVB-T (nach Umstellungsphase) ist es OHNE Zusatzgerät ja gar nicht möglich! Das bedeutet, dass sich auch die Rechtslage automatisch ändert – denn dann bedeutet der Besitz eines TV-Gerätes mit analoger Antenne nicht, dass man auch ein Bild sieht! Und dann darf das Urteil nur ein Freispruch sein…
also so gesehen brauch ich auch keine gebühr zahlen, den ohne zusätzliche antenne empfange ich keinen orf....:D

leider wird da schnell eine gesetzeslücke geschlossen wie ich den staat österreich kenne.

zechenkas 30.06.2006 22:01

Zitat:

Original geschrieben von Lucky333


leider wird da schnell eine gesetzeslücke geschlossen wie ich den staat österreich kenne.

auf die begründung bin ich aber gespannt.

denn wenn da was kommen sollte ,gute nacht.

Lucky333 30.06.2006 22:19

ich sag nur getränkesteuer. die gab es nur bei uns.

aber was ganz anderes, weiß nicht ob es her passt, aber ich hab irgendwo gelesen das die privaten (pro7 sat1 rtl...) auf pay-tv umstellen wollen, stimmt das? weiß da jemand was darüber?

FendiMan 30.06.2006 22:20

http://www.konsument.at/konsument/detail.asp?id=27518

Zitat:

Die "Rundfunkempfangsgebühr" ist gemäß der gültigen Gesetzeslage dann zu entrichten, wenn ein Radio- oder Fernsehgerät betriebsbereit vorhanden ist, also unabhängig davon, ob der ORF empfangen wird (beziehungsweise werden kann) oder nicht.


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