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ApuXteu 13.03.2006 07:38

Mittlerweile ist der Humax bei eBay und ich hab nen Technisat Digicorder 2. Der kann wenigstens gleich 2 Sendungen gleichzeitig aufnehmen und alles funktioniert tadellos. Schwamm drüber. Jetzt hab ich wieder eine Firma auf meiner Liste von der ich nie wieder etwas beziehe, aber ich schätze Premiere kann damit leben.

zechenkas 13.03.2006 07:42

Zitat:

Original geschrieben von ApuXteu
Mittlerweile ist der Humax bei eBay
link bitte !!

ich haben will.

Boot 13.03.2006 08:54

Ich habe bei eBay-Österreich genau ein solches Gerät gefunden. Es werden dabei die CI-Schächte genannt, aber KEIN Wort darüber, daß da irgendwas nicht so funktioniert, wie es funktionieren sollte. :(

Zitat:

Mittlerweile ist der Humax bei eBay und ich hab nen Technisat Digicorder 2. Der kann wenigstens gleich 2 Sendungen gleichzeitig aufnehmen und alles funktioniert tadellos. Schwamm drüber. Jetzt hab ich wieder eine Firma auf meiner Liste von der ich nie wieder etwas beziehe, aber ich schätze Premiere kann damit leben.
Sollte es sich hiebei um eine schlecht formulierte Absichtserklärung handeln, dann bitte ich um Entschuldigung und dann vergeßts dieses Posting.

Wenn man sich allerdings den Verkäufernamen so anschaut ... :(

utakurt 13.03.2006 10:23

Stark...
 
...echt stark!

FendiMan 13.03.2006 13:47

Ich hab einmal eine Anfrage an den Verkäufer gemacht...

Der Typ ist schon witzig, beklagt sich hier und auf der Mucha-Seite über das Gerät und schreibt kein Wort davon in die Beschreibung.

Maex 13.03.2006 14:27

Ich bin für eine Sperrung des Users hier im Forum, sollte er den Hinweis nicht schleunigst zu seinen Ebay Angaben dazuschreiben.

Ist natürlich nur meine persönliche Meinung.

pc.net 13.03.2006 15:25

nojo, er gibt doch offensichtlich genau die hersteller-angaben (lt. website) an und verspricht nicht mehr und nicht weniger ...

es besteht IMHO keine verpflichtung die eigenen erfahrungen mit diesem gerät beim verkauf anzugeben :rolleyes: ...

Boot 13.03.2006 15:57

D.h. also, wenn ich ein Auto versteigere und der z.B. einen kapitalen Motorschaden hat, dann brauche ich "nur" die Herstellerangaben machen und alles ist geregelt? :rolleyes:

Sehe ich eindeutig anders :eek:

Zum Zeitpunkt der Übergabe hat das Gerät in einem VOLL funktionsfähigen Zustand zu sein. Bekannte Fehler müssen angegeben sein. Unbekannte Fehler (klarerweise:D) nicht, nur sind sie dann unbekannt, wenn sie sich nicht offensichtlich auswirken. Allerdings kommt es auch auf das Fachwissen des Verkäufers an. Es ist ein Unterschied ob ein Zuckerbäcker oder ein Automechaniker ein Fahrzeug verkauft.

Ich glaube es gibt sogar Gerichtsurteile über dieses Thema :eek:

Boot 13.03.2006 16:29

Der Begriff der hier zutriftt nennt sich weder Gewährleistung oder Garantie, sondern Sachmängelfreiheit und die kann NICHT ausgeschlossen werden, außer man berichtet darüber :D

http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=13030
http://forums.ebay.de/thread.jspa?th...=1141071497304


Sollte man sich durchlesen :rolleyes:

pc.net 13.03.2006 16:29

zur klarstellung:
ich finde die angaben bei der auktion, im wissen der obigen thematik natürlich auch unbefriedigend, aber deswegen einen forumsausschluss zu fordern ist übertrieben ...

@Boot
auch wenn es unschön ist, aber der receiver "works as designed" :rolleyes: - und genau das wird von ApuXteu "beworben"

@ApuXteu
fair gegenüber den kaufinteressenten wäre, deine erfahrungen mit diesem gerät auch anzugeben ...


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