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Warnweste
Im Gesetzestext ist keine Rede davon wo die Warnweste untergebracht sein muss:
Kraftfahrgesetz §102, Abs. 10: Zitat:
MaZchen |
Re: Warnweste
Zitat:
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Re: Re: Warnweste
Zitat:
eigentlich müsste man mit angezogener weste aussteigen,denn das anlegen der weste ist ja auch verboten. denn sonst könnte ich sie ja im kofferraum verstauen ;) |
Re: Re: Re: Warnweste
Zitat:
manche leute können mit ihrem bauch lenken. wie soll die da im auto die warnweste anziehen können. |
Re: Warnweste
Zitat:
wenn nicht grad in dem moment, wo der nach hinten zum kofferraum geht und die warnweste holt, die polizei vorbeifährt, wie soll ihm dann jemals irgendwer beweisen können, ob er auf dem weg zum kofferraum die weste schon getragen hat? blöd wärs halt nur bei einem auffahrunfall, wenn man den kofferraumdeckel nicht mehr aufkriegt. bei einer verkehrskontrolle kanns dem polizisten egal sein, wo die warnweste aufbewahrt wird, weil... Zitat:
zu tragen hat er die warnweste nur, wenn er auf einer bundesstraße ein pannendreieck aufstellt (§ 89 abs. 2 StVO: "Ist ein mehrspuriges Fahrzeug auf einer Freilandstraße auf einer unübersichtlichen Straßenstelle, bei durch Witterung bedingter schlechter Sicht, Dämmerung oder Dunkelheit zum Stillstand gelangt, so hat der Lenker diesen Umstand unverzüglich den Lenkern anderer, auf dem verlegten Fahrstreifen herannahender Fahrzeuge durch das Aufstellen einer nach den kraftfahrrechtlichen Vorschriften genehmigten Warneinrichtung anzuzeigen"), oder wenn er auf einer autobahn bzw. autostraße eine panne hat (§ 46 abs. 3 StVO: "Muß auf der Autobahn ein Fahrzeug wegen eines Gebrechens o. dgl. angehalten werden...."). eine verkehrskontrolle ist weder ein aufstellen eines pannendreiecks noch eine panne, deshalb hat der polizist auch nur zu kontrollieren, ob die warnweste mitgeführt wird, aber nicht, ob sie beim verlassen des autos getragen wird. vorsorgliche bestrafung für den fall, dass man die warnweste nicht tragen könnte, wenn man möglicherweise (!) eine panne hätte, wäre rechtswidrig, weil man für etwas bestraft würde, wo man doch den tatbestand gar nicht erfüllt hat. |
außerdem steht "beim Aufstellen der Warneinrichtung"
also ich gehe zum Kofferaum, nehme mir Warnweste und Warndreieck, ziehe Jacke an und stelle Warndreieck auf. im Auto kann ich sie eh nicht anziehen, da ist zuwenig platz :hehe: |
Re: Re: warnweste?
Zitat:
:ja: also bei mir steckts in der seitenablage der hinteren tür, unsichtbar :D |
Zitat:
Wieder mal ein Gesetz wo die Kappelständer Phantasie zeigen können wenn ihnen fad ist. Was ist mit den Mitfahrern die auf dem Pannenstreifen herumtaumeln? MaZchen |
Zitat:
machst dann eine selbstanzeige bei der polizei? :rolleyes: ich mein, es ist doch lächerlich..... auf der einen seite hält man sich auf der autobahn nicht mal an tempolimits und hier wird drüber spekuliert, was einen alles an strafen erwartet, wenn man 3 meter bis zum kofferraum ohne warnweste geht. |
Ich darf mich um einen Fuhrpark mit 200 pkws kümmern und du kannst dir gar nicht vorstellen, was da so alles vorkommt wenn der Tag lang ist...
MaZchen |
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