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MaZchen 05.05.2005 11:20

Warnweste
 
Im Gesetzestext ist keine Rede davon wo die Warnweste untergebracht sein muss:

Kraftfahrgesetz §102, Abs. 10:

Zitat:

Der Lenker hat .... bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen eine geeignete Warneinrichtung und eine geeignete, der ÖNORM EN 471 entsprechende Warnkleidung mit weiß retroreflektierenden Streifen mitzuführen. Der Lenker hat diese Warnkleidung im Falle des § 89 Abs. 2 StVO 1960 beim Aufstellen der Warneinrichtung oder im Falle des § 46 Abs. 3 StVO 1960, wenn er sich auf einer Autobahn oder Autostraße außerhalb des Fahrzeuges aufhält, in bestimmungsgemäßer Weise zu tragen.
Der Autobahnfall kann aber sehr wohl so interpretiert werden, dass ein "Aufhalten ausserhalb des Fahrzeugs" mit Warnweste nicht möglich ist wenn diese im Kofferraum ist. Da wird es aber sicherlich bald Präzendenzfälle geben.

MaZchen

zed 05.05.2005 13:26

Re: Warnweste
 
Zitat:

Original geschrieben von MaZchen
Der Autobahnfall kann aber sehr wohl so interpretiert werden, dass ein "Aufhalten ausserhalb des Fahrzeugs" mit Warnweste nicht möglich ist wenn diese im Kofferraum ist. Da wird es aber sicherlich bald Präzendenzfälle geben.
genau das ist der springende punkt.

@!.-:;,-_#+ 05.05.2005 13:59

Re: Re: Warnweste
 
Zitat:

Original geschrieben von zed
genau das ist der springende punkt.

eigentlich müsste man mit angezogener weste aussteigen,denn das anlegen der weste ist ja auch verboten.
denn sonst könnte ich sie ja im kofferraum verstauen ;)

chrisne 05.05.2005 14:19

Re: Re: Re: Warnweste
 
Zitat:

Original geschrieben von @!.-:;,-_#+
eigentlich müsste man mit angezogener weste aussteigen,denn das anlegen der weste ist ja auch verboten.
denn sonst könnte ich sie ja im kofferraum verstauen ;)

das schaue ich mir an, wie sich einer im auto, die warnweste anziehen soll der ein "wenig dicker" ist.
manche leute können mit ihrem bauch lenken. wie soll die da im auto die warnweste anziehen können.

colorado_rain 05.05.2005 14:20

Re: Warnweste
 
Zitat:

Original geschrieben von MaZchen
Der Autobahnfall kann aber sehr wohl so interpretiert werden, dass ein "Aufhalten ausserhalb des Fahrzeugs" mit Warnweste nicht möglich ist wenn diese im Kofferraum ist. Da wird es aber sicherlich bald Präzendenzfälle geben.
ok, angenommen, jemand hat auf der autobahn eine panne und bleibt stehen. warnweste ist im kofferraum.
wenn nicht grad in dem moment, wo der nach hinten zum kofferraum geht und die warnweste holt, die polizei vorbeifährt, wie soll ihm dann jemals irgendwer beweisen können, ob er auf dem weg zum kofferraum die weste schon getragen hat?

blöd wärs halt nur bei einem auffahrunfall, wenn man den kofferraumdeckel nicht mehr aufkriegt.

bei einer verkehrskontrolle kanns dem polizisten egal sein, wo die warnweste aufbewahrt wird, weil...
Zitat:

Kraftfahrgesetz §102, Abs. 10:
Der Lenker hat .... bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen eine geeignete Warneinrichtung und eine geeignete, der ÖNORM EN 471 entsprechende Warnkleidung mit weiß retroreflektierenden Streifen mitzuführen. Der Lenker hat diese Warnkleidung im Falle des § 89 Abs. 2 StVO 1960 beim Aufstellen der Warneinrichtung oder im Falle des § 46 Abs. 3 StVO 1960, wenn er sich auf einer Autobahn oder Autostraße außerhalb des Fahrzeuges aufhält, in bestimmungsgemäßer Weise zu tragen.
... der lenker hat sie mitzuführen!

zu tragen hat er die warnweste nur, wenn er auf einer bundesstraße ein pannendreieck aufstellt (§ 89 abs. 2 StVO: "Ist ein mehrspuriges Fahrzeug auf einer Freilandstraße auf einer unübersichtlichen Straßenstelle, bei durch Witterung bedingter schlechter Sicht, Dämmerung oder Dunkelheit zum Stillstand gelangt, so hat der Lenker diesen Umstand unverzüglich den Lenkern anderer, auf dem verlegten Fahrstreifen herannahender Fahrzeuge durch das Aufstellen einer nach den kraftfahrrechtlichen Vorschriften genehmigten Warneinrichtung anzuzeigen"),
oder wenn er auf einer autobahn bzw. autostraße eine panne hat (§ 46 abs. 3 StVO: "Muß auf der Autobahn ein Fahrzeug wegen eines Gebrechens o. dgl. angehalten werden....").

eine verkehrskontrolle ist weder ein aufstellen eines pannendreiecks noch eine panne, deshalb hat der polizist auch nur zu kontrollieren, ob die warnweste mitgeführt wird, aber nicht, ob sie beim verlassen des autos getragen wird.

vorsorgliche bestrafung für den fall, dass man die warnweste nicht tragen könnte, wenn man möglicherweise (!) eine panne hätte, wäre rechtswidrig, weil man für etwas bestraft würde, wo man doch den tatbestand gar nicht erfüllt hat.

maxb 05.05.2005 15:13

außerdem steht "beim Aufstellen der Warneinrichtung"


also ich gehe zum Kofferaum, nehme mir Warnweste und Warndreieck, ziehe Jacke an und stelle Warndreieck auf.

im Auto kann ich sie eh nicht anziehen, da ist zuwenig platz :hehe:

frazzz 05.05.2005 15:16

Re: Re: warnweste?
 
Zitat:

Original geschrieben von frazzz
ist dein kofferraum von innen zugänglich gibts ja kein problem :D

:ja:

also bei mir steckts in der seitenablage der hinteren tür, unsichtbar :D

MaZchen 05.05.2005 19:53

Zitat:

Original geschrieben von maxb
außerdem steht "beim Aufstellen der Warneinrichtung"

Das gilt aber eben nur auf der Freilandstrasse. Auf der Autobahn musst du sie schon "bei Verlassen des Pkws" tragen.

Wieder mal ein Gesetz wo die Kappelständer Phantasie zeigen können wenn ihnen fad ist. Was ist mit den Mitfahrern die auf dem Pannenstreifen herumtaumeln?

MaZchen

colorado_rain 05.05.2005 20:27

Zitat:

Original geschrieben von MaZchen
Das gilt aber eben nur auf der Freilandstrasse. Auf der Autobahn musst du sie schon "bei Verlassen des Pkws" tragen.


machst dann eine selbstanzeige bei der polizei? :rolleyes:

ich mein, es ist doch lächerlich..... auf der einen seite hält man sich auf der autobahn nicht mal an tempolimits und hier wird drüber spekuliert, was einen alles an strafen erwartet, wenn man 3 meter bis zum kofferraum ohne warnweste geht.

MaZchen 05.05.2005 22:11

Ich darf mich um einen Fuhrpark mit 200 pkws kümmern und du kannst dir gar nicht vorstellen, was da so alles vorkommt wenn der Tag lang ist...

MaZchen


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