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Bei verschiedenen Kapitalanlageformen kannst Du Dir aussuchen, ob Du Kest oder Est zahlen willst, aber eben auch nur eine der beiden. Falls Du Dich für Est entscheidest, müssen Deine Erben Erbschaftssteuer auf dieses Kapital zahlen. Falls Du Dich für Kest entscheidest, erben sie gratis. Bei nicht Kest-fähigen Anlageformen, gibts nur die Est und die volle Erbschaftssteuer. |
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zweitens geht es im Topic um das Vorhandensein von gewonnem Kapital und dessen bestmögliche Veranlagung, und nicht in erster Linie um verdientes Geld (Einkommenssteuer-pflichtig) für dessen ersparte kümmerliche Überbleibsel nachher am Sparbuch Kest zu bezahlen ist. Das ist natürlich ein Witz. |
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und auch wenn es NED deitsch is, glaub ich nicht das du es NICHT lesen kannst :p aber möglicherweise hilft dir diese seite weiter. p.s.: bist sicher das du nicht ER bist :lol: |
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Und hör auf mit diesen dauernden blöden Vergleichen, war ehrlich noch nie unter anderem nick hier. Bist doch selber immer wieder recht trollig :ms: Und wenn Dir argumentativ nix mehr ein- bzw. auffällt, dass Du selber den Thread sinngemäß schon nicht mehr ganz überblickst, solltest selbiges nicht projizieren :D |
aufs maul!
*duck* :D |
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²Klingsor: er möge mich nicht mit einem troll vergleichen, und den überblick verlier ich nur im schlaf :D |
wurscht, hauptsache auf maul! :D
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