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Ich hab mir gerade das Heeresstrafgesetz zu Geüte geführt und ich muss schon sagen... die Strafen sind allgemein heftig.
Aber ich denke, ohne so hohe Strafen, lässt sich so ein hierarchisches System ohnehin nicht aufrechterhalten, man denke nur an den 2.WK, wo Befehlsverweigerer (übrigens auf beiden Seiten) auf der Stelle erschossen wurden. Die Authorität eines Vorgesetzten begrüdet sich meiner Erfahrung nach nicht selten in der Angst vor den Konsequenzen einer Befehlsverweigerung. Dennoch halte ich es nicht für angebracht, so eine Befehlsverweigerung der Staatsanwaltschaft zu melden..:rolleyes: |
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Europäische Menschenrechtskonvention StF: BGBl. Nr. 210/1958 IdF: BGBl. III Nr. 179/2002 Artikel 4 - Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit (1) Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden. (2) Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten. (3) Als "Zwangs- oder Pflichtarbeit" im Sinne dieses Artikels gilt nicht: a) jede Arbeit, die normalerweise von einer Person verlangt wird, die unter den von Artikel 5 der vorliegenden Konvention vorgesehenen Bedingungen in Haft gehalten oder bedingt freigelassen worden ist; b) jede Dienstleistung militärischen Charakters, oder im Falle der Verweigerung aus Gewissensgründen in Ländern, wo diese als berechtigt anerkannt ist, eine sonstige an Stelle der militärischen Dienstpflicht tretende Dienstleistung; c) jede Dienstleistung im Falle von Notständen und Katastrophen, die das Leben oder das Wohl der Gemeinschaft bedrohen; d) jede Arbeit oder Dienstleistung, die zu den normalen Bürgerpflichten gehört. Quelle: http://www.ziviforum.com/viewtopic.p...menschenrechte Und in der Verfassung ises sowieso verankert. Alles was ein primäres männliches Geschlechtsorgan hat ist wehrpflichtig. :lol: |
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z.B. -> Beim üben der Ladezustände die Patrone fallen lassen - "Angesagte Übung! Übt 1 ... 2 ... 3 ... ;) Wir mussten lernen "als Gruppe zu agieren" |
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Bin kein Milizsoldat. Ich habe meine 8 Monate "abgesessen" :D
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