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Mex 04.03.2005 21:41

Ich hab mir gerade das Heeresstrafgesetz zu Geüte geführt und ich muss schon sagen... die Strafen sind allgemein heftig.
Aber ich denke, ohne so hohe Strafen, lässt sich so ein hierarchisches System ohnehin nicht aufrechterhalten, man denke nur an den 2.WK, wo Befehlsverweigerer (übrigens auf beiden Seiten) auf der Stelle erschossen wurden.
Die Authorität eines Vorgesetzten begrüdet sich meiner Erfahrung nach nicht selten in der Angst vor den Konsequenzen einer Befehlsverweigerung.

Dennoch halte ich es nicht für angebracht, so eine Befehlsverweigerung der Staatsanwaltschaft zu melden..:rolleyes:

Theoden 04.03.2005 21:49

Zitat:

Original geschrieben von _m3
Also ich hab diesbezgl. in der Menschenrechtskonvention nichts gefunden.
KONVENTION ZUM SCHUTZE DER MENSCHENRECHTE UND GRUNDFREIHEITEN
Europäische Menschenrechtskonvention
StF: BGBl. Nr. 210/1958
IdF: BGBl. III Nr. 179/2002

Artikel 4 - Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit

(1) Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten
werden.
(2) Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu
verrichten.
(3) Als "Zwangs- oder Pflichtarbeit" im Sinne dieses Artikels gilt
nicht:

a) jede Arbeit, die normalerweise von einer Person verlangt wird,
die unter den von Artikel 5 der vorliegenden Konvention
vorgesehenen Bedingungen in Haft gehalten oder bedingt
freigelassen worden ist;
b) jede Dienstleistung militärischen Charakters, oder im Falle der
Verweigerung aus Gewissensgründen in Ländern, wo diese als
berechtigt anerkannt ist, eine sonstige an Stelle der
militärischen Dienstpflicht tretende Dienstleistung;

c) jede Dienstleistung im Falle von Notständen und Katastrophen,
die das Leben oder das Wohl der Gemeinschaft bedrohen;
d) jede Arbeit oder Dienstleistung, die zu den normalen
Bürgerpflichten gehört.

Quelle: http://www.ziviforum.com/viewtopic.p...menschenrechte

Und in der Verfassung ises sowieso verankert. Alles was ein primäres männliches Geschlechtsorgan hat ist wehrpflichtig. :lol:

JetStreamer 04.03.2005 22:17

Zitat:

Original geschrieben von red 2 illusion
Denke du weist nicht was ein Befehl ist und denke ich würd ich dem Fall keinen brauchen.
Zu meiner Zeit hatten dann alle Pause und der Bösewicht hatte Sonderschulung, aber ich wurde ja noch richtig ausgebildet;)

Sowas gab es bei uns nicht. Wenn jemand Sch***** gebaut hat, dann wurde die ganze Gruppe bestraft.
z.B. -> Beim üben der Ladezustände die Patrone fallen lassen - "Angesagte Übung! Übt 1 ... 2 ... 3 ... ;)


Wir mussten lernen "als Gruppe zu agieren"

red 2 illusion 04.03.2005 22:58

Zitat:

Original geschrieben von JetStreamer

Wir mussten lernen "als Gruppe zu agieren"
Wie oft hattest schon Milizübung?

Zitat:

halte ich es nicht für angebracht, so eine Befehlsverweigerung der Staatsanwaltschaft zu melden
Vermutlich wars ÜberstungenKondigent erschöpft. Wenn zu viele Überstunden automatisch bezahlt werden steigt wieder die Gefahr von SonderÜbungen. Ich würd mal sagen wer die paar Monate nicht mitspielen kann und wegen einem Scheißhäusel vor Gericht muß, hat sicher mehr Probleme als das.

JetStreamer 05.03.2005 08:48

Bin kein Milizsoldat. Ich habe meine 8 Monate "abgesessen" :D


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