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The_Lord_of_Midnight 10.02.2005 00:20

Ich schätze mal, die werden das Auto so genau kontrolliert haben, weil es in einem erbärmlichen Zustand ist. Denn wenn jemand nicht mal mehr Geld für die Versicherung hat, der hat ganz andere Probleme. In so eine Autoleiche einzusteigen, war vielleicht schon einmal die erste schlechte Idee ;)

rev.pragon 10.02.2005 00:25

Zitat:

Original geschrieben von The_Lord_of_Midnight
Ich schätze mal, die werden das Auto so genau kontrolliert haben, weil es in einem erbärmlichen Zustand ist. Denn wenn jemand nicht mal mehr Geld für die Versicherung hat, der hat ganz andere Probleme. In so eine Autoleiche einzusteigen, war vielleicht schon einmal die erste schlechte Idee ;)
*hüstel hüstel* kennst den Wagen leicht? :ms:
So schlimm is er gar ned.























































ojo doch isa :p :D ;)

The_Lord_of_Midnight 10.02.2005 00:37

Zitat:

Original geschrieben von Kawasaki
ojo doch isa :p :D ;)
na siehst, hat mich mein gefühl doch nicht getrügt :cool:

ruffy_mike 10.02.2005 00:58

Verstehe nicht, wie bei so einer Sache der Lenker des Fahrzeuges bestraft wird, und nicht der Fahrzeughalter/-besitzer. Ein solches Auto herzuborgen ist grob fahrlässig, und zwar nicht vom Lenker (der sich's ausborgt), sondern vom Halter, der es herborgt. Der Lenker wird gutgläubig das Auto übernommen haben, da die Taferl ja dran waren. Hätte noch nie im Leben gehört, dass man in dieser Situation verpflichtet wäre, die bezahlte Versicherung zu prüfen...:confused:

Aber wird wohl irgendwo in einem windschiefen Paragraphen so stehen... tut mir leid für deinen Sohn; 200 € sind aber in so einem Fall eh' ein geringes Lehrgeld. Da überlegt man sich's dann beim nächsten Mal zweimal, in welches Auto man einsteigt.

rev.pragon 10.02.2005 01:18

naja zu dem Zeitpunkt wurde das Auto grade umgemeldet, mehr oder weniger.
Weil zu dem Zeitpunkt wurde der Wagen mit MA Kennzeichen abgemeldet und gleich darauf mit WN Kennzeichen wieder angemeldet.
Villeicht daß es da was hat, warum die Kiwara da immer gleich so arg kommen müssen versteh ich ned.
Wenn ich denen das sag, dann is das so.
Und daß der Brief erst 2!Monate nach der Kontrolle kommt, find ich sowieso ne Frechheit.
I versteh das ganze ned und Schuld sind sowieso beide (damliger Besitzer UND Lenker, der jetzt Besitzer ist).

J@ck 10.02.2005 09:21

Also ich sehe die Sache viel einfacher:
Der Fahrzeugbesitzer (Zulassungsschein) hat dafür zu sorgen dass das Fahrzeug tauglich (angemeldet) auf der Straße fahren darf, WER darin sitzt ist da aber irrelevant. Die Strafe erhielt das AUTO (bzw. der Besitzer), nicht der Fahrzeuglenker der ja nix falsch gemacht hat.

Ich versteh diesen Entschluss echt nicht und würd dagegen ankämpfen... ist entgegen JEDER Logik. Soll doch der Fahrzeuginhaber blechen.

zed 10.02.2005 09:27

also prinzipiell denk ich auch, dass da eher der halter und NICHT der lenker der zu bestrafende in dieser situation sien sollte.

wenn eh rechtschutz vorhanden dann auf alle fälle volles register ;)

ChRoM at 10.02.2005 09:40

Zitat:

Ich versteh diesen Entschluss echt nicht und würd dagegen ankämpfen... ist entgegen JEDER Logik. Soll doch der Fahrzeuginhaber blechen.
Stimmt, ist unlogisch und unfair. Aber wenns Gesetz ist, hat man wohl keine Chance dagegen anzukommen (die Frage ist halt wie die genaue Rechtslage ist, aber das wird der Anwalt ja wissen, und da eh ne Rechtschutzversicherung besteht, ist die Beratung ja eh gratis...)

Ich fürchte nur es ist ähnlich wie wenn man mit einem kaputten Rücklicht erwischt wird. Da kann man auch nur auf die Kulanz des Polizisten hoffen. Das Argument "wer kontrolliert schon vor jedem Fahrantritt ob die Lichter funktionieren" ist so ne Sache - genau das müsste man nämlich tun.

Satan_666 10.02.2005 10:08

Ich würde auch dagegen ankämpfen - denn rein technisch kann ja ein anderer gar nicht in der Lage sein, festzustellen, ob ein Versicherungsschutz besteht oder nicht.

Beispiel: ich borge Dir mein Auto - und meine KFZ-Versicherung wird üblicherweise vom Konto abgebucht. 42 Tage nach dem Einzug habe ich immer noch die Möglichkeit, die Buchung stornieren zu lassen.

So, und jetzt zeige ich Dir sogar meinen Kontoauszug, wo das Geld eingezogen wurde; aus Deiner Sicht wäre somit alles OK. Dass ich das Geld wieder rückbuchen hab lassen, verschweige ich Dir geflissentlich!


Wie, also, willst Du diesen Sachverhalt jemals feststellen können? :confused:


Oder meint die Polizei, dass Du vor Inbetriebnahme des Autos bei der Versicherung nachfragen musst, ob ein Versicherungsschutz besteht? Davon habe ich noch nichts gehört, dass das möglich wäre.... :D

J@ck 10.02.2005 10:12

Sollte es nicht klappen, gehe damit an die Öffentlichkeit...


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