WCM Forum

WCM Forum (http://www.wcm.at/forum/index.php)
-   Hardware-Probleme (http://www.wcm.at/forum/forumdisplay.php?f=3)
-   -   Peluga Service? (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=156367)

cRyoTaNK 21.01.2005 22:12

Zitat:

Original geschrieben von eAnic
Nochmal: Gewährleistung ist ein gesetzlich verbrieftes Recht auf mangelfreiheit der Ware, welches im Ernstfall auch voll durchgesetzt wird.
Ist mir durchaus klar.
Ich hab mich vielleicht schlecht ausgedrückt.

Wenn jemand ein Gerät zum Händler bringt das in der
Gewährleistungszeit kaputt gegangen ist, aber zum Zeitpunkt
des Kaufes tadellos funktioniert hat, dann auf sofortigen
Umtausch pocht und wenn der Händler nicht gleich drauf
eingeht mit Konsumentenschutz und Anwalt droht wird´s
jedem Händler die Zehennägel aufdrehen.

Dein Brenner hat bis jetzt ja funktioniert oder?
Deine Situation ist dann sicher kein Gewährleistungsfall.

Resultat wenn das alle machen: die Händler schrauben
ihren Service zurück, verlangen Gebühren für die Dinge die
früher auf Kulanz gegangen sind. Und das wollen wir ja alle! :rolleyes:

Root 22.01.2005 01:24

Das immer wieder zu vernehmende Verständnis von Gewährleistung ist phänomenal in meine Augen ;)

Gewährleistung bezieht sich auf den Zeitpunkt der Übergabe des Gerätes, und betrifft auch nur den Händler und den Kunden, nicht den Hersteller. Klassisches Beispiel für sinnvolle Gewährleistung:

Ich kaufe einen günstigen Wasserkocher im Hochsommer, benutze ihn aber erst 5 Monate später, wenn ich heissen Tee trinken will. Ich schalte ihn ein, und er geht nicht -> Gewährleistung.

Komme ich zB aber nach 13 Monaten daher, muss ich schon ein bissi argumentieren, da der Händler verständlicherweise nicht sofort glauben wird, dass ich das Gerät 13 Monate lang nicht benutzt habe.

Und wiegesagt: Gewährleistung bezieht sich allein auf den Zeitpunkt der Übergabe beim Händler. Dh wenn ein Gerät zB 7 Monate lang tadellos funktioniert und dann was hat, ist es in der Regel ein Garantiefall und kein Gewährleistungsfall.

Ausnahmen sind höchstens Dinge, die man nicht sofort bemerkt hat, die aber ganz klar bereits von Anfang an so gewesen sein müssen (ein schlecht gegossenes Plastikteil oder was weiss ich) -> deshalb die Beweislastumkehr. Das ist aber wohl bei den wenigsten beanstandeten Gewährleistungsfällen so. Wenn aber das Produkt monatelang tadellos funktioniert und mit zunehmendem Gebrauch Verschleisserscheinungen zeigt die zur Funktionsuntüchtigkeit führen, hat der Händler Dir ein Produkt verkauft, das in etwa so funktioniert, wie vom Hersteller vorgesehen. In etwa insofern, als es für zu grosse Abweichungen von den Toleranzen eben Garantie des Herstellers gibt. Und dieser ist Dein richtiger Ansprechpartner für eine eventuelle entsprechende Kulanzlösung.

Leider haben bei Einführung der 2jährigen Gewährleistung viele Leute geglaubt und lauthals am Stammtisch propagiert, sie könnten endlich alles ohne Probleme 2 Jahre lang zurücktragen, sollte auch nur irgendetwas sein. Dann kam noch das schlaue Wörtchen "versteckter Mangel" dazu, und schon wurde die liebe Gewährleistung vollkommen im Sinn verdreht. Jetzt steigt jeder mit Stammtischwissen die Händler blöd an von wegen Gewährleistung, die natürlich werden immer frustrierter und abweisender , und in Summe haben wir die Kundenfreundlichkeit des österreichischen Handels gesenkt.

Langer Rede kurzer Sinn: wenn ein Elektronikgerät nach der Garantiezeit kaputtgeht, ist es entweder ein Pech oder ein Klumpert, aber jedenfalls kein Gewährleistungsfall :D .

1stz 22.01.2005 07:48

Und dann kommt der versteckte Mangel zum tragen:
  • Es gibt Konstruktionen, die fehlerhaft sind, aber erst irgendwann,
    oder nie als Schaden ausarten (versteckter Mangel)

Root 22.01.2005 12:07

Zitat:

Original geschrieben von Root
Dann kam noch das schlaue Wörtchen "versteckter Mangel" dazu, und schon wurde die liebe Gewährleistung vollkommen im Sinn verdreht.
Genau. Hast Du mein ganzes Post gelesen? Wenn also irgendein Produkt 23 Monate lang ohne Probleme verwendet wird und dann nicht mehr funktioniert, bist Du der, der zum Händler rennt und mit verstecktem Mangel anfängt? Gratuliere :D
Die meisten dieser "versteckten Mängel" sind eher Serienfehler als sonst etwas, sag ich mal aus (privater) Erfahrung - egal ob´s ein Mercedes, ein Staubsauger oder ein Besen ist.

Und wenn es zu viele Leute gibt die nicht dieser Meinung sind und den Fachhandel nach Gutdünken mit Gewährleistung malträtieren, wird sich irgendann niemand mehr trauen irgend etwas zu verkaufen, was er nicht selbst produziert hat. Rechnen wir dann noch Dinge hinzu wie zB Sammelklagen gegen Abit wegen Kondensatoren in 5 (!) Jahre alten Boards, werden wir auf lange Sicht nur noch im Direktvertrieb von einigen wenigen Riesenkonzernen über Internet bedient (siehe Modell Dell).
OK, Weltuntergangsszenario :D - manchmal macht mir das Spass :D

cRyoTaNK 22.01.2005 14:03

Schau dir an wie in den letzten Jahren der Service sukzessive zurückging.
Jeden 2. Tag kannst auf geizhals im Forum lesen wie jemand Betrüger,
Verbrecher und Sammelklage (!) schreit nur weil´s nicht nach dem Schädel
von demjenigen geht.
Wenn´s so weiter geht werden in ein paar Jahren alle Händler wie der Goldi agieren. :hehe:

1stz 23.01.2005 11:04

Bevor ihr da um des Kaisers Bart streitet, schaut euch doch mal die einschlägigen OGH Urteile (teilweise auch Erstgerichte) an!

Hier oder hier!

Es gibt genug ausjuriedifizierte Urteile in der Sache!

Woodz 23.01.2005 12:16

@root

Zitat:

Klassisches Beispiel für sinnvolle Gewährleistung:
das gesetz unterscheidet nicht zwischen sinnvoller und nicht-sinnvoller gewährleistung.

Zitat:

Ausnahmen sind höchstens Dinge, die man nicht sofort bemerkt hat, die aber ganz klar bereits von Anfang an so gewesen sein müssen (ein schlecht gegossenes Plastikteil oder was weiss ich) -> deshalb die Beweislastumkehr.
da muss ich dir wiedersprechen. meiner meinung nach hat hier der gesetzgeber etwas anderes intendiert. der konsument soll erstmal eine sache erhalten, die mindestens 6 monate die gewöhnlich vorausgesetzten und bedungenen eigenschaften aufweist. taucht also in den ersten 6 monaten (auch wenn ich die ware in dauergebrauch habe) ein mangel auf, wird vermutet, dass bereits bei der übergabe der ware diese mangelhaft war. ansonsten hätte sie ja länger "halten" müssen. der übergeber kann jetzt immer noch das gegenteil beweisen. der gesetzgeber wollte somit bewusst dem konsumenten gewährleisten, dass eine übergebene ware mind. 6 monate mangelfrei ist.

Zitat:

Wenn aber das Produkt monatelang tadellos funktioniert und mit zunehmendem Gebrauch Verschleisserscheinungen zeigt die zur Funktionsuntüchtigkeit führen, hat der Händler Dir ein Produkt verkauft, das in etwa so funktioniert, wie vom Hersteller vorgesehen.
was heisst in etwa? wenn die verschleisserscheinungen die gewöhnlich vorausgesezten bzw. bedungenen eigenschaften beeinträchtigt ist das ein mangel. btw verschleissteile kennt das gewährleistungsrecht nicht. das berühmte beispiel mit den bremsbacken. wenn die nach einem monat schon kaputt werden->gewährleistung.

Zitat:

In etwa insofern, als es für zu grosse Abweichungen von den Toleranzen eben Garantie des Herstellers gibt.
hier wieder, beeinträchtigen die abweichungen die gewöhnlich vorausgesetzteb und bedungenen eigenschaften, was bei zu großen toleranzabweichungen gegeben ist->gewährleistung.

natürlich sollte man einem händler in seltensten fällen (wollte schon fast nie schreiben ;)) mit dem anwalt,.. drohen. ein sachliches gespräch hilft ja bereits. nur leider sind auch einige händler mit den regeln der gewährleistung nicht vertraut und dann wird´s schon ein wenig anstrengend, wenn man zu seinem recht kommen will.

fazit:
in den ersten 6 monaten kann man fast alles ohne probleme zurücktragen, wenn´s danach kaputt wird, den schrott einfach nicht mehr kaufen.

Lucky333 23.01.2005 13:28

das problem ist auch das die großen firmen aus der gewährleistung eine garantie gemacht haben und jeder glaubt jetzt gewährleistung = garantie.

The_Lord_of_Midnight 23.01.2005 15:07

Ich verstehe nicht, wie man so eine einfache Sache so kompliziert machen kann.

1. Ich kauf was vom Peluga

2. Das Ding wird innerhalb des ersten 1/2 Jahres kaputt -> Gewährleistungsanspruch an Peluga, es dürfen für den Kunden keinerlei Kosten entstehen (abgesehen von Anfahrtskosten vielleicht)

3. Das Ding wird danach, aber vor Ablauf des ersten Jahres defekt -> Peluga bietet eine freiwillige Garantie.

4. Das Ding wird nach 1 Jahr, aber vor Ablauf der HERSTELLERGARANTIE kaputt -> Garantieanspruch an den HERSTELLER, und NICHT an Peluga !

Also lassts den Peluga im Kraut und wendet euch an den Hersteller.

Ich habe gerade genauso einen Fall gehabt und ich akzeptiere das, weil es rechtens ist. Warum müssen immer wieder Leute mit Gewalt versuchen, sich irgendwelche illegalen Vorteile zu verschaffen ? Warum akzeptiert man nicht, daß wegen einem billigen Standard-Hardware-Teil nicht die Welt zusammenbricht und kauft sich einfach etwas neues ? Oder wendet sich einfach an den Hersteller, nimmt die freiwillige Herstellergarantie in Anspruch und ist zufrieden ?

hans friedmann 23.01.2005 15:35

stimme dir zu LOM!

problem ist das die meisten in der wirtschaft nur auf win-lose situationen aus sind und wenige win-win anstreben mit leichter reduktion der eigenen win möglichkeit.
sowas hast meisten im b2b bereich wo eben mehr auf nichtmönetäre nutzeneffekte abgestellt wir.
leider liegt aber auch die schuld bei den händlern, die weiß gott was für blödsinn daher reden oder eben sich auf die "selbsternannte expertenrolle" berufen um mögliche austäusche unattraktiv oder unmöglich zu machen.
wie gsagt solange beide seiten großteils auf win-lose arbeiten wirds immer zank geben...


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 04:53 Uhr.

Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
© 2009 FSL Verlag