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Man stelle sich vor, jemand "testet" vielleicht zunächst eine Version aus Emule und ist dann ehrlich genug, die Maschine beim Hersteller zu kaufen. Nun soll er nach Meinung von FSD die Maschine einfach direkt 2x bezahlen... |
Hallo,
Guido war auf Geschäftsreise, aber wir haben das schon ausführlicher besprochen und wir überlegen intern, wie wir die Angelegenheit behandeln sollen. Ich verstehe im Moment den Sachverhalt so: Du bist Stammkunde in einem Buchladen. Eines Tages untersucht heimlich ein neues, legal erworbenes Buch dein Regal aus, und neben vielen ordnungsgemäß erworbenen Büchern findet sich ein aus dem Laden geklautes. Ohne deine Kenntnis oder Zustimmung wird diese Information an den Buchladen übertragen. Der Buchladen entfernt dir nun sämtliche, insbesondere auch die legal erworbenen Bücher aus deinem Regal. So verstehe ich hier derzeit den Sachverhalt, lasse mich aber gerne korrigieren. Aus meiner derzeitigen Sicht wirft das heimliche Durchsuchen, nach-Hause-Telefonieren und Deaktiviren einige Fragen auf. Insbesondere ist mir noch nicht klar, inwieweit der Installer eines Produkts hier ein legal gekauftes, anderes Produkt manipuliert. Schwierig dürfte sich dass mit einem einfachen Verweis auf das Urheberrecht abhacken lassen. Allgemeine zivilrechtliche Frage (Erfüllung der geschuldeten Leistung?), und sogar strafrechtliche Aspekte könnten wohl angedacht werden. (http://dejure.org/gesetze/StGB/303a.html) Auch wenn das eine Klausel im Kaufvertrag regeln soll, muss zunächst einmal in Frage gestellt werden, ob eine solche Klausel nach deutschen Recht (AGB) überhaupt wirksam sein könnte. Ich würde mich jedenfalls über weitere Zuschriften mit persönlichen Schilderungen freuen. Einige muss ich auch noch beantworten. |
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Ich danke Dir vielmals für Dein Statement, hast Du meine E-Mail von gestern erhalten? u. ich dachte schon, dass Thema wäre Euch egal.. Das wäre echt toll, wenn hier mal eine Lösung der Probleme in Sicht wäre. Ich möchte einfach meine Software wieder nutzen können, für die ich bezahlt habe. Commander 115 Seneca V Pilatus Porter (2x bezahlt) Piper Navajo (2x bezahlt) Piper Cheyenne Ja ich oute mich jetzt, ich habe den Keygen benutzt, aber ich bin einfach nicht bereit gewesen, auf die gekaufte Software zu verzichten. Angefangen hat der Ärger im letzten Sommer, nachdem ich nach mehreren Hardware-Changes, auch mehrmals die FSD Flieger neu installieren musste. Dann wurde ich der Software-Piraterie bezichtigt. Der Rest ist bekanntlich Geschichte...http://www.wcm.at/forum/showthread.p...&highlight=fsd Zum Glück habe ich sämtliche Order Confirmations aufgehoben. Eines steht wohl unumstritten fest, FSD baut einfach mit Abstand die besten GA-Flieger in der gesamten Scene. Wenn sich bei FSD etwas ändern würde, ich würde BLIND u. IMMER wieder alle Flieger kaufen, warum begreifen die Herren dass nicht. Wenn die ihre restriktive Lizenpolitik an Flight1 anpassen würden, mit der Möglichkeit einer Key-Reactivation, wäre alles in Butter...aber man soll die Hoffnung niemals aufgeben:heul: :rolleyes: Gruss ;) |
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Hi,
ich habe mal ein wenig Rücksprache mit meiner Frau gehalten und Ihr den Sachverhalt erklärt. Meine Frau kennt sich halt in Rechtsfragen etc. aus, da Sie ein wenig damit beruflich zu tun hat. Das Statemant. Es ist, nach deutschem Recht, nicht satthaft einen Computer zu scannen um dann diese Daten zu nutzen und mit den gewonnen Daten Software auf dem gesamten System unbrauchbar zu machen. Dies ist ein unrechtmäßiger Eingriff in die Privatsphäre eines Computernutzers. Eine gekaufte Software geht mit dem Kauf in den Besitz des Nutzer über. Die Urheberrechte besagen nur das die gekaufte Software nicht weitergegeben, nicht verändert, nicht Verfielfältigt (außnahme eigene Sicherheits-Kopie) werden darf...etc.pp. Die uneingeschränkte Nutzung der Software muß gegeben sein. Siehe hierzu die Vertragsbedingungen des Herstellers. Die gekaufte Software darf nicht anhand dieser unrechtmäßig gewonnen Daten im selben Zug auch unnutzbar gemacht werden. Es obliegt jedem Nutzer einer gekauften Software diese in seinem eigenen ermessen zB. eine Sicherheitskopie zu erstellen (für den eigenen Gebrauch). Er kann weiterhin diese Software deinstallieren und installieren, es dürfen hierdurch keine Nachteile entstehen. Ein einmal gewährter Sicheheitsschlüssel darf nicht durch eventl. unrechtmäßig vorhandener anderer Software berührt oder deaktiviert werden. Dieser Schlüssel muß jederzeit mit Nachweiß vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden können, damit die Software jederzeit genutzt werden kann. Es stellt sich noch die Frage wie sehen die Vertragsbedingungne aus. Was besagt die Lizenzvereinbarung. Es ist mit aus dem Ausland gekaufter Software schon ein wenig Problematischer, da die jeweiligen Bestimmungen des Herstellerlandes gelten. Dies muß aber ganz klar im Vorfeld durch den Hersteller ersichtlich gemacht werden das zB. nur die Bestimmungen des Herstellerlandes gelten. Auch muß vor dem SCAN eines Systems ausdrücklich darauf hingewiesen werden....das diese Daten unter Umständen weiter verarbeitet werden, und dies unter Umständen zur reaktivierung der gesamten Software des jeweiligen Herstellers führen kann. Als dies sind Aspekte...die mich doch ein wenig nachdenklich machen über die Machenschaften von der besagten Firma. Gruß ULI |
Re: ....
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auch wenn noch Verweise, Quellen, insb. Urteile als Beleg noch wichtig wären, sehe ich das zunächst einmal sehr ähnlich. Auch wenn Wochenende ist. :) Noch zwei – wichtige – Ergänzungen: All diesen von der Rechtsordnung bewirken Schutz des Käufers kann nicht der Verkäufer einseitig durch Klauseln abbedingen. Gerade hinsichtlich der „Deaktivierungsklausel“ im FSD-“EULA“ müsste eine Kontrolle der AGB entscheiden, ob so etwas überhaupt machbar ist – wohl kaum. Beim Kauf mit Auslandsbezug ist Art. 29 EGBGB sehr wichtig: Beim Verbraucherkauf gilt eher das heimische Recht. http://dejure.org/gesetze/EGBGB/29.html Aber ich denke, damit ist der rechtliche Rahmen grob abgesteckt, an den FSD sich halten müsste. |
Naja so langsam nimmt das ganze ja mal Form an. Ich habe für meinen Teil die Frist von FSD erst mal verstreichen lassen. Mal abwarten was jetzt passiert.
Ich werde auf keinen Fall die von mir bereits erworbene Software erneut kaufen. Es muss doch irgendeinen Weg geben FSD dazu zu bewegen meinen Account wieder freizuschalten. Desweiteren würde mich mal interessieren inwiefern sich das Setup auf mein System auswirkt, dazu bräuchte ich aber erst mal den betreffenden Keygen. Wer irgendwelche Hinweise bezüglich des Keygens liefern kann, kann mir einfach ine Mail schicken: sebastian.lemens@umwelt-campus.de Happy Landings Sebastian |
Hallo,
wenn ich nach dem Posting von Uli 2 gehe habe ich die Software erworben und diese ist mein Eigentum. Das heißt nach unserem Urheberrecht das ich sie nicht weitergeben darf usw. aber ich kann sie 1000x installieren und deinstallieren , wenn mir danach ist , und der Hersteller darf es mir nicht verwehren. Ich habe mir jetzt einen Keygen besorgt um meine , von mir erworbenen Aircrafts wieder zubekommen. FSDC400v9.exe LicenseID= 110896 Paßword = xxxxxxxxxxxx Customer ID 2081022 Pilatus Porter LicenseID=113313 Piper Seneca V LicenseID=133002 Leider habe ich die Korrespondes gelöscht , aber die Käufe bei FSD sind ausgedruckt. Wie mir im letzten Schreiben FSD mitteilte , sind meine ganzen Licensen aufgelößt , daß heißt , ich habe sie gekauft und FSD löscht sie und verweigert mir den Zugang zu der von mir gekauften Software. Wenn ich bei Aerosoft eine CD mit Code erwerbe ist sie mein Eigentum , ich muß mich damit an das Urheberrecht halten , deinstallieren und Neuinstallieren kann ich so oft , wie mir danach ist. Also werde ich , jetzt!!!!!! , versuchen , mit einem Keygen an mein Eigentum zu kommen. Sollte das nicht funktionieren , ist mir nach unserem Gesetz FSD schuldig , mir mein Eigentum wieder zugeben und es ist FSD verboten , mir Spyware auf den Rechner zu installieren , die die von mir gekaufte Software unbrauchbar macht. Sehe ich das richtig so ? Ich habe vor ca. 1 Jahr die Seneca neu installieren müssen , es funtzte nicht , weil FSD die Installer verändert hat. Die Korrespondenz war sehr freundlich und mein Freund Uwe hat mir mit seinem besseren English dabei geholfen. Ich habe die Dateinen mit Getright runtergeladen , es hieß beim Installieren , die Dateien seien - corrupted - ich bekam auch die Fenster mit dem anderen Programm , es war kein Keygen von FSD auf meinem Rechner , wie bis heute , ich habe Getright rausgeschmissen und so runtergeladen , das Selbe. Nach Rücksprache mit FSD bekam Uwe die Download und plötzlich funktionierte alle . Nach dem installieren des Flusi updates funktionierte nichts mehr von FSD und meine Download waren wieder - corrupted - und wieder die Nummer mit dem anderen Programm und dann böse Briefe von FSD wegen einem Kygen und ich soll die nicht bezahlte Maschine sofort bezahlen , dann würde das aufgehoben. Das heißt mit anderen Worten , ich streiche jemandem alle gekauften Installationen , und zwinge ihn , bei mir eine Maschine zu kaufen , damit die Sperre wieder augehoben wird. Das bezeichne ich als Piraterie!!!!!! |
Hi Ralf!
Ob de einen Key-Generator benutzt mußt du selbst wissen, dass das legal ist glaube ich nicht - verständlich ist es. Aber: AFAIK erwirbt man bei FSD keine Software, sondern ein Nutzungsrecht, welches unter bestimmten Umständen lt. "AGB's" entzogen werden kann. Ich wäre insofern vorsichtig, da eine öffentlich angkündigte illegale Aktion FSD eine Angriffsfläche böte, denn wäre es illegal, bliebe es dies - bei allem Verständnis. Ich bin aber kein Jurist - nur Germanist, also eher Warmduscher und Schattenparker :) Gruß Andreas |
Hallo,
kannst Du mir dann bitte sagen , wie ich mein Eigentum zurück bekomme , ich habe die Licensen immerhin bezahlt . Wenn ich es richtig überlege , dann kann die Sperre schon dann in Kraft treten , wenn mir FSD - corrupte - Installer liefert , ich einmal beim Installieren und registrieren einen falschen Code schreibe , ein verschreiben und ich bin meine Software los. Das kann es doch nicht sein. Ich würde gerne wissen , wieviele User in ganz Europa noch von FSD angeschiss..... worden sind. |
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sie greifen niemanden an , denn wenn jemand tatsächlich einen Keygen benutzt um Aircrafts zu installieren , die er nicht gekauft hat , hätte FSD ein Recht gegen den User vorzugehen. Aber nein , sie ziehen die Licenzen ein und belassen es dabei. Wären sie im Recht würden sie gerichtlich vorgehen , aber scheinbar ist da doch noch was anderes im Spiel , vielleicht haben sie Angst dabei auf den Bauch zu fallen , denn unrechtlich ist es doch , jemandem Spyware zur Kontrolle auf den Rechner zu laden ohne dieses anzukündigen, also gegen den Willen des User's. Sie müßten also nach deutschem Recht erst anfragen , ob sie dieses dürfen und nicht einfach für sie eine Kontrolle einbauen . Weiß ich , was sie noch in meinem Rechner kontrollieren ? |
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