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terracop 25.02.2004 10:41

Von zusammenhangslos kann nicht die Rede sein, so lautet eben der Paragraf 126c, siehe link - sags ja lesen !!!!!

pc.net 25.02.2004 10:44

naja, lies mal genau und interpretiere es genau ... IMHO findet dieser § keine anwendung auf das entsperren von mobiltelefonen
  1. hab ich als eigentümer eines mobiltelefons rechtlich JEDEN zugriff auf ebendieses
  2. verletze ich durch das entsperren nicht das telekommunikationsgeheimnis
  3. wird die funktionsfähigkeit des computersystems auch nicht erst herbeigeführt (es funktioniert ja schon)
  4. kann ich dadurch nicht daten missbräuchlich abfangen
  5. werden keine daten beschädigt
  6. werden passwörter und zuganscodes/-daten dadurch auch nicht ersichtlich

und wenn dieser § doch anwendbar wäre (was ich nicht glaube):
was stört mich das dann als anwender eines computerprogramms zum entsperren von mobiltelefonen? ich vertreibe dieses programm ja nicht :ms:

ps: dieser § ist eher auf programme wie clone-cd oder passwort-schnüffler anwendbar

Alex1 25.02.2004 10:46

Zitat:

Wer ein Computerprogramm ... herstellt, einführt, vertreibt, veräußert oder sonst zugänglich macht...
Dann bin ich offenbar zu dumm, den Zusammenhang zum Handyentsperren zu erkennen - bitte, erklär es mir.

Alex1 25.02.2004 10:48

@ pc.net: na geh, da hätte man so schön "diskutieren" können :rolleyes:

terracop 25.02.2004 10:50

Da der Simlock ist eben eine Sperre des Providers und diese wird eben widrrechtlich überwunden.

Alex1 25.02.2004 10:52

Bei einem Gerät, dessen Eigentümer ich bin, kann ich gar nichts widerrechtlich anstellen. Wenn ichs aus dem Fenster werfe, kann es dem Mobilfunkbetreiber auch egal sein.

terracop 25.02.2004 10:54

Doch, eben um einen anderen Provider zu benutzten.

So blöd es kling ist aber eine Tatsache.
Hatte schon genug solcher Fälle.

Alex1 25.02.2004 10:59

Du meinst also, wenn ich mein Handy entsperre, um einen anderen Mobilfunkanbieter zu nutzen, mach ich mich strafbar?
In welchen Zusammenhang steht das mit dem Vertrag, den ich mit dem ursprünglichen Betreiber habe? Beinhaltet der eine Exklusivitätsklausel?

terracop 25.02.2004 11:12

Die Benutzung der Software um solche Sperren zu überwinden ist strafbar.

Alex1 25.02.2004 11:22

Wo steht das? In dem von dir zitierten Text nicht.
Aber egal, es stimmt sowieso nicht ;)


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