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Die Gschicht mit den Breitreifen würd mich etwas näher interessieren....
Was ist da passiert, dass die Versicherung ihre Leistung wegen breiterer Reifen zurück verlangt? Wie viel waren die breiter als die Originalbereifung? Was ist wenn man eine "Herstellerfreigabe" vom Fahrzeughersteller für diese Reifenbreite hat (sprich, der Fahrzeughersteller sagt diese Reifendimension macht auf diesem Fahrzeug keine probleme blablabla) - ohne dass es bei der Landesregierung etc. typisiert wird? Außerdem verbessert sich in den meisten fällen ja die Fahreigenschaften mit breiteren Reifen - sicher wenn man bei 150 und starkem Regenfall auf der Autobahn ins Aquaplaning kommt würd ich schon sagen, dass die Reifen einen "ursächlichen" Zusammenhang mit dem Unfall haben - aber sonst (z.b. Bremsen im Trockenen....) Vielleicht kannst mir ja dazu was erzählen, würd mich ziemlich interessieren... ;) |
Zitat:
wenn du den chip rausgenommen hast - und die stärkeren bremsen drinnengelassen hast wohl eher nicht ... wenn du aber den chip drinnen gelassen hast - und wieder schwächere bremsen reingebaut hast :D hast wieder das selbe problem wie oben. denk ich mir mal ... |
quote:
-------------------------------------------------------------------------------- Original geschrieben von frazzz @jayjay: ich hab aber jetzt das umgekehrte problem: ich hab was typisiert, was jetzt nicht am auto ist. was ist wenn ich jetzt einen unfall habe? kann sich der haftpflicht-versicherer abputzen? -------------------------------------------------------------------------------- Zitat:
die spoilerlippe vom evo-modell fehlt a.) ist sie nicht lieferbar b.) komme ich mit der evospoilerei auf unter 9cm, geschweige denn, ich kann die jetzt vorgeschriebenen 11cm bodenfreiheit einhalten. c.) möcht ich nicht ständig zur ma46 pilgern, obwohl die evo-teile seit 1988 typisiert sind, inklusive 7,0cm bodenfreiheit d.) erklär das einem unverständigen rennleiter oder ma46-beamten. e.) was soll ich mich da um behauptungen irgenwelcher verischerer kümmern? |
Zitat:
da war schon mehr als nur breitreifen ... musste damals mitfahren und durfte fotos machen :D auf jeden fall sind die reifen "herausgestanden" (über die radkästen) und dann hatte er auch noch blaue lichter eingebaut (wollte wohl einen auf xenon-licht machen :D ). das ganze war damals ein auffahrunfall mitten in dornbirn stadt bei nacht (ich habe das auto dann mit dem versicherer am schrottplatz besichtigt). die versicherung ist aufgrund der beleuchtung und der breitreifen (beides wäre gar nicht zu typisieren gewesen!!) ausgestiegen. |
Zitat:
haben die reifen den bremsweg verlängert? wohl kaum, wenn nicht auf schnee oder 5cm h²o. konnte er aufgrund der beleuchtung das fahrzeug erst später erkennen oder wurde durch sie die reaktionszeit verlängert? *bussi* |
einen diesel zu tunen ist ohnehin eine beleidigung für den sport :D;)
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Zitat:
frechheit :D http://www.gtrc.de/bilder/intro.jpg |
Google sagt dazu folgendes:
Kurze allgemeine Info ADAC-Bericht Hier wird's interessant: http://www.lkwrecht.de/Fuehrerschein...hip-Tuning.htm Ich zitiere mal die versicherungsrelevante Stelle: Zitat:
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Für eine Leistungsfreiheit des Versicherers gemäß §§ 25 Abs. 1 i. V. m. 23 Abs. 1 VVG ist es schließlich erforderlich, dass die Gefahrerhöhung kausal für den Eintritt des Versicherungsfalls war.
das gilt auch bei uns... |
Zitat:
weil du dann abgaswerte neu messen lassen müsstest,etc. und versicherung solltest dus schon melden,obwohl ein nichttypisiertes KFZ versichern zu lassen,eigentlich ein widerspruch in sich ist. bei einem unfall hast zwar die versicherung net betrogen,aber die steigt aus weil dein KFZ net typisiert war ;) |
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