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renew 09.12.2003 20:39

Die Gschicht mit den Breitreifen würd mich etwas näher interessieren....
Was ist da passiert, dass die Versicherung ihre Leistung wegen breiterer Reifen zurück verlangt?

Wie viel waren die breiter als die Originalbereifung?
Was ist wenn man eine "Herstellerfreigabe" vom Fahrzeughersteller für diese Reifenbreite hat (sprich, der Fahrzeughersteller sagt diese Reifendimension macht auf diesem Fahrzeug keine probleme blablabla) - ohne dass es bei der Landesregierung etc. typisiert wird?
Außerdem verbessert sich in den meisten fällen ja die Fahreigenschaften mit breiteren Reifen - sicher wenn man bei 150 und starkem Regenfall auf der Autobahn ins Aquaplaning kommt würd ich schon sagen, dass die Reifen einen "ursächlichen" Zusammenhang mit dem Unfall haben - aber sonst (z.b. Bremsen im Trockenen....)

Vielleicht kannst mir ja dazu was erzählen, würd mich ziemlich interessieren... ;)

jayjay 09.12.2003 20:41

Zitat:

Original geschrieben von frazzz
@jayjay:

ich hab aber jetzt das umgekehrte problem:

ich hab was typisiert, was jetzt nicht am auto ist.
was ist wenn ich jetzt einen unfall habe?
kann sich der haftpflicht-versicherer abputzen?


wenn du den chip rausgenommen hast - und die stärkeren bremsen drinnengelassen hast wohl eher nicht ...

wenn du aber den chip drinnen gelassen hast - und wieder schwächere bremsen reingebaut hast :D hast wieder das selbe problem wie oben.

denk ich mir mal ...

frazzz 09.12.2003 20:46

quote:
--------------------------------------------------------------------------------
Original geschrieben von frazzz
@jayjay:

ich hab aber jetzt das umgekehrte problem:

ich hab was typisiert, was jetzt nicht am auto ist.
was ist wenn ich jetzt einen unfall habe?
kann sich der haftpflicht-versicherer abputzen?
--------------------------------------------------------------------------------



Zitat:

Original geschrieben von jayjay
wenn du den chip rausgenommen hast - und die stärkeren bremsen drinnengelassen hast wohl eher nicht ...

wenn du aber den chip drinnen gelassen hast - und wieder schwächere bremsen reingebaut hast :D hast wieder das selbe problem wie oben.

denk ich mir mal ...

ganz anders:

die spoilerlippe vom evo-modell fehlt

a.) ist sie nicht lieferbar

b.) komme ich mit der evospoilerei auf unter 9cm, geschweige denn, ich kann die jetzt vorgeschriebenen 11cm bodenfreiheit einhalten.

c.) möcht ich nicht ständig zur ma46 pilgern, obwohl die evo-teile seit 1988 typisiert sind, inklusive 7,0cm bodenfreiheit

d.) erklär das einem unverständigen rennleiter oder ma46-beamten.

e.) was soll ich mich da um behauptungen irgenwelcher verischerer kümmern?

jayjay 09.12.2003 20:49

Zitat:

Original geschrieben von LLR
Die Gschicht mit den Breitreifen würd mich etwas näher interessieren....
Was ist da passiert, dass die Versicherung ihre Leistung wegen breiterer Reifen zurück verlangt?

Wie viel waren die breiter als die Originalbereifung?
Was ist wenn man eine "Herstellerfreigabe" vom Fahrzeughersteller für diese Reifenbreite hat (sprich, der Fahrzeughersteller sagt diese Reifendimension macht auf diesem Fahrzeug keine probleme blablabla) - ohne dass es bei der Landesregierung etc. typisiert wird?
Außerdem verbessert sich in den meisten fällen ja die Fahreigenschaften mit breiteren Reifen - sicher wenn man bei 150 und starkem Regenfall auf der Autobahn ins Aquaplaning kommt würd ich schon sagen, dass die Reifen einen "ursächlichen" Zusammenhang mit dem Unfall haben - aber sonst (z.b. Bremsen im Trockenen....)

Vielleicht kannst mir ja dazu was erzählen, würd mich ziemlich interessieren... ;)


da war schon mehr als nur breitreifen ... musste damals mitfahren und durfte fotos machen :D
auf jeden fall sind die reifen "herausgestanden" (über die radkästen) und dann hatte er auch noch blaue lichter eingebaut (wollte wohl einen auf xenon-licht machen :D ).
das ganze war damals ein auffahrunfall mitten in dornbirn stadt bei nacht (ich habe das auto dann mit dem versicherer am schrottplatz besichtigt).
die versicherung ist aufgrund der beleuchtung und der breitreifen (beides wäre gar nicht zu typisieren gewesen!!) ausgestiegen.

frazzz 09.12.2003 20:53

Zitat:

Original geschrieben von jayjay
da war schon mehr als nur breitreifen ... musste damals mitfahren und durfte fotos machen :D
auf jeden fall sind die reifen "herausgestanden" (über die radkästen) und dann hatte er auch noch blaue lichter eingebaut (wollte wohl einen auf xenon-licht machen :D ).
das ganze war damals ein auffahrunfall mitten in dornbirn stadt bei nacht (ich habe das auto dann mit dem versicherer am schrottplatz besichtigt).
die versicherung ist aufgrund der beleuchtung und der breitreifen (beides wäre gar nicht zu typisieren gewesen!!) ausgestiegen.

es geht wohl um den auffahrenden?

haben die reifen den bremsweg verlängert?
wohl kaum, wenn nicht auf schnee oder 5cm h²o.

konnte er aufgrund der beleuchtung das fahrzeug erst später erkennen oder wurde durch sie die reaktionszeit verlängert?




*bussi*

maXTC 09.12.2003 20:54

einen diesel zu tunen ist ohnehin eine beleidigung für den sport :D;)

frazzz 09.12.2003 20:56

Zitat:

Original geschrieben von maXTC
einen diesel zu tunen, ist ohnehin eine beleidigung für den sport :D;)

frechheit :D


http://www.gtrc.de/bilder/intro.jpg

ruffy_mike 09.12.2003 20:57

Google sagt dazu folgendes:

Kurze allgemeine Info

ADAC-Bericht

Hier wird's interessant:

http://www.lkwrecht.de/Fuehrerschein...hip-Tuning.htm

Ich zitiere mal die versicherungsrelevante Stelle:

Zitat:

Der Tatbestand des § 23 VVG ist insoweit nur verwirklicht, wenn der Versicherungsnehmer die Gefahrenlage durch eigenes Eingreifen ändert. Dies ist zweifelsfrei gegeben, wenn der Versicherungsnehmer die Tuningmaßnahme selbst durchgeführt hat und anschließend in Kenntnis dieses Umstandes das Fahrzeug auch benutzt.
Für eine Leistungsfreiheit des Versicherers gemäß §§ 25 Abs. 1 i. V. m. 23 Abs. 1 VVG ist es schließlich erforderlich, dass die Gefahrerhöhung kausal für den Eintritt des Versicherungsfalls war.
Dies ergibt sich aus § 25 Abs. 3 VVG, wonach die Verpflichtung des Versicherers zur Leistung bestehen bleibt, wenn die Erhöhung der Gefahr keinen Einfluss auf den Eintritt des Versicherungsfalls und auf den Umfang der Leistung des Versicherers gehabt hat. Dies führt in der Praxis regelmäßig dazu, dass im Schadensfall mit außergewöhnlich hohem Aufwand untersucht wird, ob aufgrund eines Chip-Tunings eine Gefahrerhöhung erfolgte.


I. d. R. stellt ein im laufenden Versicherungsverhältnis vorgenommenes Chip-Tuning in Gestalt eines entsprechenden Eingriffs eine Gefahrerhöhung dar, die den Versicherer nach § 24 Abs. 1 VVG zur fristlosen Kündigung des Versicherungsverhältnisses berechtigt und die gemäß § 25 Absatz 1 VVG zur Leistungsfreiheit des Versicherers führt, sofern sie für den Eintritt des Versicherungsfalls kausal war. Die Leistungsfreiheit des Versicherers bei Gefahrerhöhung ist dabei auf höchstens 10000 DM beschränkt.
Edit: Ist natürlich deutsches Recht, wird aber ziemlich ähnlich in Österreich gelten. Sprich: Kausalitätsprinzip, der Fall wird sicher genauestens untersucht, und am Ende findet die Versicherung irgendeinen Grund, um auszusteigen (zB Plastikhandschuhe fehlten im Erste-Hilfe-Koffer :lol: )

frazzz 09.12.2003 20:59

Für eine Leistungsfreiheit des Versicherers gemäß §§ 25 Abs. 1 i. V. m. 23 Abs. 1 VVG ist es schließlich erforderlich, dass die Gefahrerhöhung kausal für den Eintritt des Versicherungsfalls war.




das gilt auch bei uns...

Dr. Acula 09.12.2003 21:00

Zitat:

Original geschrieben von maXTC


mir ist kein fall bekannt, wo ein tuning chip typisiert wurde. vielleicht hat sich da schon was geändert, vor ein paar jahren wurde es abgelehnt.


eh klar.
weil du dann abgaswerte neu messen lassen müsstest,etc.

und versicherung solltest dus schon melden,obwohl ein nichttypisiertes KFZ versichern zu lassen,eigentlich ein widerspruch in sich ist.
bei einem unfall hast zwar die versicherung net betrogen,aber die steigt aus weil dein KFZ net typisiert war ;)


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