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HansHartmann 17.07.2003 13:32

@Marc:
Ist denn der Kauf einer Downloadversion wirklich ein Sachkauf? Und was ist, wenn der Anbieter klipp und klar und auf deutsch hinschreibt, dass der Kunde mit Annahme des Kaufvertrages nur eine Nutzungslizenz einer Software erwirbt?

Martin Georg/EDDF 17.07.2003 13:50

Zitat:

Ist denn der Kauf einer Downloadversion wirklich ein Sachkauf? Und was ist, wenn der Anbieter klipp und klar und auf deutsch hinschreibt, dass der Kunde mit Annahme des Kaufvertrages nur eine Nutzungslizenz einer Software erwirbt?
Ich bin mir da auch nicht so sicher. Das Vertragsrecht lässt privaten Vertragsparteien eine Menge Spielraum in der Ausgestaltung der Vertragskonditionen. Bei einem Download-Kauf hat der Abieter ja zudem die Möglichkeit, die Vertragsverhandlungsprozedur ja explizit vorzuschalten, d.h. jeweils mit dem Kunden einen einzelnen Vertrag abzuschliessen. Das geht beim Kauf im Laden ja nicht, wo man einfach ins Regal greift und die Software rauszieht, genausowenig wie beim Versandkauf von boxed-Versionen. Ich denke mal, es ist durchaus statthaft, mit dem Kunden per explizitem Nutzungsvertrag entsprechende Einschränkungen zu vereinbaren.

Marc 17.07.2003 13:55

Zitat:

Original geschrieben von HansHartmann
@Marc:
Ist denn der Kauf einer Downloadversion wirklich ein Sachkauf? Und was ist, wenn der Anbieter klipp und klar und auf deutsch hinschreibt, dass der Kunde mit Annahme des Kaufvertrages nur eine Nutzungslizenz einer Software erwirbt?

Der BGH hat betont, dass auch dann noch ein Sachkauf anzunehmen sei: Es mache keinen Unterschied, die Übertragung mittels eines greifbaren Datenträgers oder infolge fortgeschrittener technischer Möglichkeiten gänzlich elektronisch erfolge. Nachzulesen in BGH DB 1989, S. 2596; BGHZ 109, S. 97. Auch das OLG Stuttgart als Vorinstanz vertrat bereits diese Meinung (CR 1989, S. 69 ). Dass Software sogar auch ohne körperlichen Träger eine Sache (§ 90 BGB) sein soll, ist ein kontroverses Thema in der Rechtswissenschaft. Teilweise wird als Lösung einfach vorgeschlagen, Software nicht als Sache zu sehen, aber genauso zu behandeln. Entscheidend ist hier die aber die dargelegte Meinung der Rechtsprechung.

Wenn der Verkäufer hier versucht, sich aus der Verantwortung zu entlassen, in dem er den Vorgang ausdrücklich anders bezeichnet, dann ist das rechtlich nicht relevant (wieder nachzulesen in BGH NJW 1988, S. 2731 )

xtristarx 17.07.2003 15:05

hallo,
also ich bin auch riesen fan von boxed fliegern, gesaugt wird bei mir nix - allein schon weil gedruckte handbücher dabei sind ...dabei sein sollten. im fall der dash-8 fielen die ja dank dieser bescheuerten DVD hüllen wohl weg (der flieger ist trotzdem große klasse - nur handbücher habe ich gerne in der Hand - aber egal). nebenbei halte ich den copy-wahn auch für sehr übertrieben (auf jeden fall was musik cd's angeht). bei den recht kleinen software entwicklern für FS addons kann ich das gut nachvollziehen, der ganze krahms mit den keys hat aber bei mir letztlich die wirkung das ich lieber auf einen flieger verzichte. das ist manchmal sehr traurig aber bei den zumeist recht stolzen preisen schreckt mich die installationsroutine dann doch ab weil von "routine" einfach nicht mehr die rede sein kann. und wenn ich nach 6 monaten plötzlich nen neuen rechner kriege und ich ertmal zig neue keys erfahren muss - prost mahlzeit (ordnungsexperten wie ich verschlampen dann vielleicht den "beweis" des kaufs). ich will nen flieger, EINEN key und dann nach möglichkeit im höchsten fall zwei gesunde patches (höhöhö) und viel spas!
benni


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