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-   -   ab 1.10. Tagfahrlicht Pflicht (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=170756)

Satan_666 14.05.2016 17:41

Zitat:

Zitat von lowrider82 (Beitrag 2506267)
"TagFAHRleuchten" ;)
Ja, die müssen bei Inbetriebnahme des Fahrzeuges leuchten, wenn es die Typgenehmigung schon vorschreibt.

Siehe meinen vorigen Post: Muss nicht. Bei Einschalten der Standlichter darf das Tagfahrlicht ausgehen, auch wenn der Motor läuft.

lowrider82 14.05.2016 18:28

Schon richtig. Verstand die Frage eher, daß das Fahrzeug im Betrieb völlig lichtlos gemacht werden soll.

Der größte Fehler der ganzen Tagfahrlichtgeschichte: keine verpflichtend mitleuchtenden Rücklichter. Sah man die vergangenen Tage ausreichend im Regen.

Satan_666 14.05.2016 19:04

Zitat:

Zitat von lowrider82 (Beitrag 2506270)
Der größte Fehler der ganzen Tagfahrlichtgeschichte: keine verpflichtend mitleuchtenden Rücklichter. Sah man die vergangenen Tage ausreichend im Regen.

Naja, das Tagfahrlicht wurde ja eingeführt, damit einem der Entgegenkommende besser sehen kann (ich kann nach wie vor mir entgegen kommende Autos auch auf mehreren Kilometern noch erkennen, auch wenn die kein Licht eingeschaltet haben - aber das hatten wir schon mal durch). Deswegen konnte man ja ersatzweise das Abblendlicht einschalten oder eben ein eigenes Tagfahrlicht, bei dem dann trotzdem alle anderen Lamperln ausgeschaltet sind.

Das Problem sehe ich eher bei all den Idioten, die zu gedankenverloren (oder unwissend) hinter dem Steuer sitzen. Und das beschränkt sich ja nicht nur auf jene, die mit dem Tagfahrlicht bei schlechter Sicht unterwegs (Regen, Schnee, Nebel, Tunnel, Garagen, ...) - das sind genauso die Idioten, die irgendwann vor allem im Herbst und Winter die Nebelschlussleuchte einschalten und dann tagelang vergessen, sie wieder auszuschalten. Bei mir gäbe es für solche Verstöße zumindest einen Punkt in der Kartei - und dem das zu oft passiert, darf einfach zur Nachschulung. Und bevor so jemand ein zweites Mal zur Nachschulung käme, wird ihm auf Dauer der Führerschein weggenommen, da mir so jemand nicht zum Führen eines Kraftfahrzeugs geeignet scheint.

Burschi 14.05.2016 19:53

Zitat:

Zitat von lowrider82 (Beitrag 2506270)
Schon richtig. Verstand die Frage eher, daß das Fahrzeug im Betrieb völlig lichtlos gemacht werden soll.

Ob das wirklich so ist, dass irgendein Licht leuchten muss, scheint mir aus der Verordnung nicht hervorzugehen. Aber ich werd mal beim Arbö oder dem anderen Verein anfragen.

lowrider82 14.05.2016 20:31

@Satan

Die NSL hätte schon längst weg gehört.

@Burschi

http://www.verkehr.dergloeckel.eu/20...-februar-2011/
Inkl. Kommentar von Arbö

Burschi 14.05.2016 20:58

Danke für den Link. Also darf man es doch abschalten, wenn man will.

Satan_666 15.05.2016 11:15

Zitat:

Zitat von lowrider82 (Beitrag 2506273)
Die NSL hätte schon längst weg gehört.

Da kann man geteilter Meinung sein. Schlecht ist in jedem Fall der Gebrauch (oder Nichtgebrauch) von Dingen, ohne sich irgendwelche Gedanken zu machen. Nur weil ein paar Blödel in der Nacht (oder im Tunnel) ohne Licht unterwegs sind, ist nicht gleich automatisch die Abschaffung von Licht generell zu fordern. Ich bin für Erziehung - und wer es nicht versteht, soll einfach seinen Führerschein abgeben (müssen).

Satan_666 15.05.2016 11:16

Zitat:

Zitat von Burschi (Beitrag 2506274)
Danke für den Link. Also darf man es doch abschalten, wenn man will.

So lange die Funktion selbst noch nutzbar ist, darfst Du machen, was Du willst. Sprich: Einen Schalter darfst Du einbauen (lassen) - permanent ausbauen darfst Du die Funktion aber nicht.

Burschi 15.05.2016 18:58

Laut dem Link sollte es eh abschaltbar sein durch den Besitzer. Wenns wahr ist.

lowrider82 15.05.2016 19:54

@Burschi
Gilt aber nur für Neutypisierungen nach dem Stichtag. Für vorher erschienene Modelle, die auch oft schon TFL hatten, gilt es nicht. Nur als Hinweis, falls es bei dir so sein könnte.

@Satan
Da hast du mich falsch verstanden. NSL wurde schon vom Öamtc als unnötig beachtet. Denn würde man die Geschwindigkeit der Sicht anpassen, wären die Sichtbarkeit der normalen Rück- und Bremsleuchten ausreichend um reagieren zu können. Klarerweise kann sie sehr wohl bleiben, wenn man sie richtig benutzen würde. Bzw. kennen sicher auch einige nicht die Funktion der zweiten Stufe (NSW Nr. 1, NSL Nr. 2).


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