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Eingeschriebene Kündigungen sind immer dann sinnvoll, wenn es sich um späteste definierte Kündigungszeitpunkte - wie etwa bis zum Ultimo - handelt.
Durch "nicht erhalten"-Diskussionen oder Methoden einen Tag verloren bleibt der Vertrag bestehen und das nächste ganze Monat bleibt somit auch bezahlungspflichtig. |
Es sind nur eingeschriebene Kündigungen sinnvoll. Alles andere kann abgestritten werden. Und Terminverlust hat mit einschreiben nichts zu tun.
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Da fällt mir der Leitartikel im aktuellen "CT" ein, wo's darum geht, dass man bei Angeboten leicht "reinkommt" aber die Kündigungen kompliziert sind ... Jedenfalls sollte ja die Rechnungsadresse die richtige sein. Edit: das ist aber ein Postfach, i werd narrisch |
Blöde Frage: ist dieses Angebot von AON grundsätzlich mehrplatzfähig? Oder anders gefragt: welche Hardware wird da mitgeliefert?
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Seit heute ist das Umstiegsentgelt von 39.- gestorben. Derzeit:
Umstiegsentgelt für aonSpeed Kunden 79,00 Hallo Karl, ein Terminverlust kann sehr wohl mit eingeschrieben oder nicht eingeschrieben zusammenhängen, weil bei "Eingeschrieben" der Aufgabezeitpunkt eindeutig bestätigt ist, also für "Spielchen" seitens des Empfängers kein Spielraum mehr vorhanden ist. |
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Wer gilt eigentlich als "Kunde"? Der auf den die Rechnung lautet, oder der ganze Haushalt? Grüße Manx |
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